@ vanillabee:
Für die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung gibt es verdammt viele Punkte... Wenn du Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen hast in dem Jahr, Elterngeld (wegen Progressionsvorbehalt), Vermietungseinkünfte Gewinne über 410 Euro, einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen hast, Steuerklasse 2 oder 6 oder eben als Ehepaar die Kombination 3/5 hast usw.
Und wenn du 2007 als ledige abgibst, ihr also noch nicht verheiratet wart, dann musst du das Elterngeld für dich angeben, da du dies ja bezogen hast ;D
An sich hat Littlefood das aber ja alles so schon beantwortet

feif
Uuuuh wurde ich oft angemeckert, wenn ich den Steuerpflichtigen erklären musste, warum es zur Nachzahlung gekommen ist

Also mein Posten im Finanzamt ist nicht wirklich lobenswert gewesen, da muss man verdammt viel Frust einstecken. Natürlich irgendwo verständlich, aber ich kann da ja auch nichts für :heul2
@ black cat:
Du musst dir das so ausrechnen: Steuerklassenkombi 3/5 lohnt sich nur, wenn der, der weniger verdient, mindestens 40 % des GESAMTEN EInkommens verdient. Wenn derjenige aber unter 40 % verdient, kommt es zur Nachzahlung, weil derjenige dann ja gar nicht ausgleichen kann, was der Mehrverdiener einspart. Das ist der Nachteil an der Sache. Hat man zwar monatlich mehr, aber am Ende dann das böse Erwachen. Das ist wiederum bei Steuerklasse 4/4 besser.