Original von mafa
charmed, ich verstehe deine Frage nicht richtig - daher kurz ein Beispiel:
Nettoeinkommen ( durchschnitt, mit Weihnachtsgeld, Sachleistungen etc. )
.....
Hi Manfred!
Du schreibst sehr klar und eindeutig, ohne Anwalt zu sein (Mein Respekt!)
Nun bin ich auch nicht ganz klar mit der Düsseldorfer tabelle gekommen.
Aufgrund des Netto-Einkommens des Mannes wird der Kindesunterhalt errechnet; Bei der erwerbstätigen Mutter, bei der das Kind auch lebt, ist der Trennungsunterhalt 3/7 des um den KU bereinigten Einkommens, oder?
Zieht man dann vom Einkommen den KU und den TU, den Selbstbehalt (wohl € 840,-), berufsbedingte Aufwendungen und Schulden ab?
Sollte etwas im Ergebnis rauskommen, verbleibt es hierbei. Reicht hingegen das Einkommen für diese Posten nicht aus, kommt die Mangelverteilung zum Zuge.
Soweit bin ich schon ma gekommen....
Bei einem Mangelfall ( s. u.a.
http://www.anwaltsliste.de/rechtsuchende/rechtsthemen/unterhaltstabelle.asp ) wird zuerst vom Einkommen der KU abgezogen und dieser bleibt unverändert...
Dann wird das um Selbstbehalt, berufsbedingte Aufwendungen und Schulden bereinigte Einkommen zwischen dem Ehegatten und dem Kind verteilt, so dass am Ende dem Unterhaltspflichtigen gar nichts übrig bleiben darf... Irre ich mich?
Geht es bei einem Mangelfall nicht um den Erhalt des Einkommens sondern um die mehr oder wenige gerechte Verteilung des Zur-Verfügung-Stehenden zwischen den Berechtigten???
Für jeden Rat und jede Anregung werde ich dankbar sein!
Terrier
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Existenzminimum des Vaters - wer weiß hier Bescheid?