Eilt! -  Existenzminimum des Vaters??

charmed0815

Neues Mitglied
hallo alle zusammen,

ich wollte mal wissen wo die existenzminimumsgrenze bei einem verdienem vater liegt????? ich habe mit der mutter ein gemeinsames kind. haben nie zusammengelebt.
liegt die grenze nun bei 840€ oder bei 1000€??

wäre nett, wenn ihr mir schnell antworten könntet..

danke
 

charmed0815

Neues Mitglied
danke für die schnelle antwort.

doch bei wem wird sie denn bei 1000€ angesetzt??????? welche vorraussetzungen müssen denn dafür erfüllt sein?
 
M

mafa

Guest
ist aber nicht ganz so einfach, wenn er arbeitet, pauschaler Abzug von 5% vom Brutto, max 150€, angemessene Beitrage zur Altersvorsorge etc. etc.

Gruß
 

charmed0815

Neues Mitglied
ich habe altersversorgungen usw.. also kann man es nicht pauschalisieren wer nun bei der 1000 oder 850 grenze liegt???? wer macht eigentlich hier in deutschland so gesetze??? echt nicht wahr alles...die männer werden ausgenommen wie die gänse...
 
M

mafa

Guest
charmed, ich verstehe deine Frage nicht richtig - daher kurz ein Beispiel:



Nettoeinkommen ( durchschnitt, mit Weihnachtsgeld, Sachleistungen etc. )
im Monat 1200€

- Abzug Arbeitnehmerpauschale 5% = 60€

verbleiben 1140€

- KLEINSTE Altervorsorge -50€ ( hier wird oft gestritten)
- KU nach Düsselddorfer Tabelle 213€

Verbleiben 877€

Also kein Mangelfall - falls die Mutter in den ersten 3 Jahren kein Einkommen hat und du ihr Erziehungsunterhalt zahlen musst, wären das in diesem Fall 27€.

Gruß
 
A

Amanita Jade

Guest
Hallo

Das ist mein erstes Post, also verzeiht wenn ich irgendwelche Benimmregeln missachte.

Kann mir das mit dem Existenzminimum a) jemand erklären und b) exemplarisch ausrechnen für 1471 Euro Einkommen des Vaters monatlich? (Da ist die Rente noch nicht abgezogen). Der Kindesunterhalt beträgt 307 Euro im Monat (versteh ich auch nicht, da noch Gehaltsstufe 2!) und die Mutter verdient monatlich ungefähr 2000 Euro netto

ich hab nämlich leider keine Ahnung von der Materie...
Lieben Dank im Voraus,
Amanita
 
T

Terrier

Guest
Original von mafa
charmed, ich verstehe deine Frage nicht richtig - daher kurz ein Beispiel:
Nettoeinkommen ( durchschnitt, mit Weihnachtsgeld, Sachleistungen etc. )
.....

Hi Manfred!

Du schreibst sehr klar und eindeutig, ohne Anwalt zu sein (Mein Respekt!)

Nun bin ich auch nicht ganz klar mit der Düsseldorfer tabelle gekommen.

Aufgrund des Netto-Einkommens des Mannes wird der Kindesunterhalt errechnet; Bei der erwerbstätigen Mutter, bei der das Kind auch lebt, ist der Trennungsunterhalt 3/7 des um den KU bereinigten Einkommens, oder?

Zieht man dann vom Einkommen den KU und den TU, den Selbstbehalt (wohl € 840,-), berufsbedingte Aufwendungen und Schulden ab?

Sollte etwas im Ergebnis rauskommen, verbleibt es hierbei. Reicht hingegen das Einkommen für diese Posten nicht aus, kommt die Mangelverteilung zum Zuge.

Soweit bin ich schon ma gekommen....

Bei einem Mangelfall ( s. u.a. http://www.anwaltsliste.de/rechtsuchende/rechtsthemen/unterhaltstabelle.asp ) wird zuerst vom Einkommen der KU abgezogen und dieser bleibt unverändert...
Dann wird das um Selbstbehalt, berufsbedingte Aufwendungen und Schulden bereinigte Einkommen zwischen dem Ehegatten und dem Kind verteilt, so dass am Ende dem Unterhaltspflichtigen gar nichts übrig bleiben darf... Irre ich mich?

Geht es bei einem Mangelfall nicht um den Erhalt des Einkommens sondern um die mehr oder wenige gerechte Verteilung des Zur-Verfügung-Stehenden zwischen den Berechtigten???

Für jeden Rat und jede Anregung werde ich dankbar sein!
Terrier

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Existenzminimum des Vaters - wer weiß hier Bescheid?
 
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