kruemeline
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Da mein Lebensgefährte seinenLoh zukünftig erst am 15. des Monats erhält, wollte er auch den Untrhalt für seinen Sohn aus 1. Ehe so zahlen. Erst war seine Ex tel. einverstanden, jetzt schreibt Ihr Anwalt, daß laut Gesetz am 1. gezahlt werden muß. Wir sind am verzweifeln, im Moment haben wir null Geld und Ihr Anwalt kommt immer gleich mit Lohnpfändung und Zinsen. Hat er wirklich recht?