Eilt! -  Fälligkeit Unterhalt

kruemeline

Neues Mitglied
Da mein Lebensgefährte seinenLoh zukünftig erst am 15. des Monats erhält, wollte er auch den Untrhalt für seinen Sohn aus 1. Ehe so zahlen. Erst war seine Ex tel. einverstanden, jetzt schreibt Ihr Anwalt, daß laut Gesetz am 1. gezahlt werden muß. Wir sind am verzweifeln, im Moment haben wir null Geld und Ihr Anwalt kommt immer gleich mit Lohnpfändung und Zinsen. Hat er wirklich recht?
 
M

melaniem

Guest
Hallo Kruemeline!

Kann ich mir nicht ganz vorstellen.
Gut, bei mir läuft es ein wenig kompliziert, da die Väter erst an das Jugendamt zahlen und es dann von dort an mich weitergeleitet wird. Der Unterhalt geht bei mir dann so um den 10. des Monats ein.
Von daher glaube ich nicht, daß es bindend am 1. eines Monats zu zahlen ist.

Um sicher zu gehen würde ich mich ans JA wenden, die können Euch da sicher Auskunft geben.

Grüßle melaniem
 

rotehexe27

Mitglied
der vater meiner tochter zahlt auch am 15. eines monats da er erst dann gehalt bekommt.... das war vom jugendamt aus ok
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
wir haben uns auf den 10. geeinigt.

Finde das echt nicht ok direkt mit Anwalt anzukommen. Könnt ihr Euch nicht über sowas unterhalten??

Das müsste Ihr doch einleuchten, das Du erst nach dem Lohn flüssig bist. Menschen gibt es..... :shake
 

UweK

Neues Mitglied
Dies ist Gegenstand einer Einigung, die auch außergerichtlich zu erzielen sein sollte (Kostenfrage). Es kann der Gegenseite (notfalls mit Hilfe eines Anwalts (immer noch außergerichtlich) klar gemacht werden, daß die Zahlungsfähigkeit erst zu Mitte des Monats gegeben ist. Dies ist auch bei uns der Fall und wurde von der Gegenseite so akzeptiert.
good luck! :)
 
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