Frage -  Frage zum Kindesunterhalt

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Tina40

Guest
Hallo,
ich habe mal eine generelle Frage zum Kindesunterhalt. Habe bereits in einschlägigen Gesetzestexten gesucht und bisher nichts gefunden.
Zur Situation:
Meine Schwester ist in 2.ter Ehe verheiratet und seit 5 Jahren lebt im gemeinsamen Haushalt auch ein unehelicher Sohn (16) ihres Mannes. Das Kindergeld bekommen meine Schwester und mein Schwager, die leibliche Mutter zahlt Kindesunterhalt an den Vater.
Meine Frage ist, WEM das Geld zusteht, dem Kind selber oder dem verantwortlichen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt und entsprechend für Nahrung, Kleidung, Taschengeld etc. sorgt.
Der Sohn beginnt ab 1.9. eine Ausbildung und verdient dann selber knapp 500 Euro. Der Sohn ist der Auffassung, daß ihm das Geld (Unterhalt der leiblichen Mutter) ausbezahlt werden muß, er hätte sich beim Jugendamt danach erkundigt und diese Auskunft erhalten.
Kann mir jemand weiterhelfen? In welchen Gesetzen ist so etwas festgelegt, wo kann man nachlesen?
Vielen Dank schonmal
Tina
 

karlonack

Neues Mitglied
unterhaltspflichtverletzung

hallo ich habe ein problem (bin neu hier) betreff unterhaltspflichtverletzung habe gegen den vater meiner kinder anzeige gemacht er ist auch verurteilt worden leider aber in berufung gegangen warte jetzt schon ein halbes jahr weiss nicht wie es weitergeht hat jemand so eine erfahrung auch schon gemachtßhabe dass gefühl stehe mit meinem problem alleine da.brauche dringend hilfe
 
S

steffi28

Guest
würde ienfach selber mal beim jugendamt anrufen. ist glaube ich der einfachste weg.

lg
steffi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
soweit ich informiert bin ist der kindesunterhalt und das kindergeld dazu da um das leben des kindes zu bestreiten. also essen, kleidung, etc...
ab einem gewissen alter können kinder das geld selbst bekommen, allerdings ist das meistens nur so, wenn sie - z.b. wegen der ausbildung - nicht mehr zu hause wohnen. solange sie zu hause wohnen können die eltern eigentlich das geld kriegen, denn sie bestreiten ja auch den unterhalt...

aber um genauere infos zu bekommen würde ich wirklich mal beim JA nachfragen
 
M

mafa

Guest
... susal hat Recht, aber es ist zu beachten, wer das Sorgerecht ausübt und im welchem Haushalt er lebt.

Das Geld wird ihm nicht ausgezahlt sondern vom Sorgendem verwaltet. Falls er dann nicht mehr mit dem Sorgendem in einem Haushalt wohnt ( dort also auch kein Zimmer, Möbel, Versicherungen etc. hat, kann es sein,
das der Vormund bzw. Sorgebechtigte das Geld dem Kind auszahlt bzw. im Interesse des Kindes verwaltet.

Gruß :angst
 
T

Tina40

Guest
Hallo,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Inzwischen habe ich mich beim Jugendamt erkundigt und die Auskunft bekommen, wie es hier teilweise auch schon geschrieben wurde.
Das Geld steht dem "versorgenden" Elternteil zu bis das Kind 18 ist und auch darüber hinaus, wenn das Kind nach seinem 18.ten Geburtstag weiterhin im Haushalt lebt, bis eine Ausbildung abgeschlossen ist.
Wenn das Kind nach Volljährigkeit einen eigenen Haushalt hat, steht ihm das Geld allein zu.
 
C

camar

Guest
RE: unterhaltspflichtverletzung

Hallo ich bin heut das erste mal auf dieser Seite und möchte Dir doch noch antworten.
Ich habe auch sehr viele Probleme mit der Durchsetzung des Unterhalts für meine Tochter.Der Vater will einfach nicht zahlen.Ich habe auch ein rechtskräftiges Urteil,dass er zahlen muss.Und die Vaterschaft ist auch anerkannt von ihm.Aber leider nur mit sehr mässigen Erfolg.Ich habe ihn schon 3x wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt.Darauf kam es zur Gerichtsverhandlung.Folge 2x 3Monate gefängniss auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.1x6 Monate gefängniss auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Er verstiess in der Bewährungszeit gegen die Auflagen aber es passiert nichts.Er zahlte mal und dann mal 2 Monate nicht ....Anzeigen kann man ihn nur,wenn er 3 Monate hintereinander nicht zahlt.Ich habe schon einen Offenbarungseid von ihm,nützt alles nichts.
Wenn Du nicht verheiratet bist kannst Du vom JA Unterhaltsvorschuss beabtragen.Die Zahlen insgesamt für 7 Jahre bis das Kind 12 Jahre ist.
Das Geld holen die sich vom Vater dann wieder.
Aber wenn einer nicht zahlen will dann schafft er es auch. so habe ich es leider erfahren.

hier wird eine frage zum kindesunterhalt gestellt
 
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