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Tina40
Guest
Hallo,
ich habe mal eine generelle Frage zum Kindesunterhalt. Habe bereits in einschlägigen Gesetzestexten gesucht und bisher nichts gefunden.
Zur Situation:
Meine Schwester ist in 2.ter Ehe verheiratet und seit 5 Jahren lebt im gemeinsamen Haushalt auch ein unehelicher Sohn (16) ihres Mannes. Das Kindergeld bekommen meine Schwester und mein Schwager, die leibliche Mutter zahlt Kindesunterhalt an den Vater.
Meine Frage ist, WEM das Geld zusteht, dem Kind selber oder dem verantwortlichen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt und entsprechend für Nahrung, Kleidung, Taschengeld etc. sorgt.
Der Sohn beginnt ab 1.9. eine Ausbildung und verdient dann selber knapp 500 Euro. Der Sohn ist der Auffassung, daß ihm das Geld (Unterhalt der leiblichen Mutter) ausbezahlt werden muß, er hätte sich beim Jugendamt danach erkundigt und diese Auskunft erhalten.
Kann mir jemand weiterhelfen? In welchen Gesetzen ist so etwas festgelegt, wo kann man nachlesen?
Vielen Dank schonmal
Tina
ich habe mal eine generelle Frage zum Kindesunterhalt. Habe bereits in einschlägigen Gesetzestexten gesucht und bisher nichts gefunden.
Zur Situation:
Meine Schwester ist in 2.ter Ehe verheiratet und seit 5 Jahren lebt im gemeinsamen Haushalt auch ein unehelicher Sohn (16) ihres Mannes. Das Kindergeld bekommen meine Schwester und mein Schwager, die leibliche Mutter zahlt Kindesunterhalt an den Vater.
Meine Frage ist, WEM das Geld zusteht, dem Kind selber oder dem verantwortlichen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt und entsprechend für Nahrung, Kleidung, Taschengeld etc. sorgt.
Der Sohn beginnt ab 1.9. eine Ausbildung und verdient dann selber knapp 500 Euro. Der Sohn ist der Auffassung, daß ihm das Geld (Unterhalt der leiblichen Mutter) ausbezahlt werden muß, er hätte sich beim Jugendamt danach erkundigt und diese Auskunft erhalten.
Kann mir jemand weiterhelfen? In welchen Gesetzen ist so etwas festgelegt, wo kann man nachlesen?
Vielen Dank schonmal
Tina