Eilt! -  gemeinsames sorgerecht?

grack

Neues Mitglied
hallo, eine frage zum gemeinsamen sorgerecht: ich erwarte ein baby, bin mir aber noch nicht einig, ob ich das sorgerecht mit dem vater (wir sind zusammen) teilen soll. Ein paar bedenken habe ich, wie es sich im konfliktfall verhalten könnte. Wie sind die erfahrungen, was hört man über das gs? ich wil vor allem im sinne des kindes richtig entscheiden und das beste tun. sabine
 
U

User2

Guest
Hallo Grack,

ich glaube dem Kind ist es relativ egal ob du alleiniges Sorgerecht hast oder ihr es gemeinsam habt.
Ich bin froh das alleinige Sorgerecht zu haben, weil ich einfach alles alleine entscheiden kann.
Ich hätte meine Tochter sonst nicht mal allein im Kindergarten anmelden können, ich brauchte erst eine Bestätigung vom Jugendamt, daß ich allein sorgeberechtigt bin.
In Konfliktsituationen könnte es also "nervig" sein wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt.
Ich frage mich aber, warum du jetzt schon an Konfliktsituationen denkst?
Das klingt so als wüßtest du jetzt schon, daß es früher oder später zu Konflikten kommen wird.

Grüße
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo,
ich habe bereits 2 Kinder aus meiner ersten Ehe, bei denen nach der Trennung automatisch das gemeinsame Sorgerecht galt.
Meine nun 4 Wochen alte Tochter stammt aus meiner neuen Beziehung, und ich habe mich dafür entschieden, das Sorgerecht mit meinem Freund zu teilen.
Erstens lag für mich der Grund darin, das er halt nicht nur Pflichten, sondern auch gewisse Rechte haben soll.
Er ist und wird nun mal bis an das Lebensende der Vater bleiben, egal, ob wir Konflikte bekommen oder nicht.
Bei meinen anderen beiden Kindern wurde nie die Unterschrift des Vaters benötigt, um sie im Kindergarten anzumelden, in der Schule umzumelden, und auch bei dem bevorstehenden Schulwechsel nicht.
Es reichte immer eine Unterschrift.
Bei geplanten Operationen wird die Unterschrift beider benötigt, aber das wird wohl hoffentlich seltener der Fall sein.
Im Prinzip könnte Dir ein Nachteil entstehen, wenn es nach einer Trennung zur sogenannten Aufenthaltsbestimmung kommen sollte, was leider in den meisten Streitigkeiten der Fall ist.
Der Vater könnte einem Umzug Deinerseits mit Kind in eine andere Stadt evtl. verweigern, was aber in den meisten Fällen auch nur mehr Streß für die Gerichte bringt, anstatt den Erfolg für den Vater.

Ich habe seinerzeit die gemeinsame Sorgerechtserklärung schon vor der Entbindung abgegeben, weil ich vermeiden wollte, falls mir bei der Geburt etwas zustößt, das der Vater unnötige Laufereien um das Kind hat.

Ein Aspekt bei dem gemeinsamen Sorgerecht noch hinzu.
Namensgebung:
Sollte das Kind bei der Geburt Deinen Nachnamen bekommen, so ist es bei einer späteren Heirat mit dem Vater ohne viel Aufwand Möglich, dem Kind auch den Nachnamen zu geben.

Rein vom menschlichen her, denke ich persönlich, sollten die Eltern die gemeinsame Sorge haben....bedenke....der Vater hat dann auch Pflichten.....und die große Verantwortung "Kind" liegt nicht nur bei Dir.
 

David

Armer Irrer! *g*
Ich kann schnupe eigentlich nur zustimmen.

Ihr habt das Kind gemeinsam gezeugt, also werdet ihr euch wohl auch (hoffentlich) gemeinsam darum kümmern. Und das ist meiner Meinung nach eure Pflicht UND euer Recht, von daher...

Nicht umsonst haben bei ehelich geborenen Kindern automatisch sowohl Vater als auch Mutter das Sorgerecht, welches auch bei einer Scheidung erhalten bleibt. Offiziell so hieß es vor kurzem noch gibt es kein alleiniges Sorgerecht mehr in Deutschland.

Gruß
David
 
M

Maiky40

Guest
Hi,

ich kann mich meinen Vorrednern auch nur anschließen, was ich allerdings bedenklich finde, ist die Tatsache, das Du jetzt schon mit solchen Gedanken spielst. Sollte ein Kind nicht etwas gemeinsam schönes und vertrauensvolles Verhältniss der Eltern/Erzeuger vorraussetzen dürfen???

Wo landet diese Welt, wenn alle Ihre Standpunkte ohne Kompromisse und
mit blankem Egoismus durchzusetzen versuchen? Was denkt das Kind anschliessend von Dir/Euch???

Maiky40

;-)
 
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