Hallo,
ich habe bereits 2 Kinder aus meiner ersten Ehe, bei denen nach der Trennung automatisch das gemeinsame Sorgerecht galt.
Meine nun 4 Wochen alte Tochter stammt aus meiner neuen Beziehung, und ich habe mich dafür entschieden, das Sorgerecht mit meinem Freund zu teilen.
Erstens lag für mich der Grund darin, das er halt nicht nur Pflichten, sondern auch gewisse Rechte haben soll.
Er ist und wird nun mal bis an das Lebensende der Vater bleiben, egal, ob wir Konflikte bekommen oder nicht.
Bei meinen anderen beiden Kindern wurde nie die Unterschrift des Vaters benötigt, um sie im Kindergarten anzumelden, in der Schule umzumelden, und auch bei dem bevorstehenden Schulwechsel nicht.
Es reichte immer eine Unterschrift.
Bei geplanten Operationen wird die Unterschrift beider benötigt, aber das wird wohl hoffentlich seltener der Fall sein.
Im Prinzip könnte Dir ein Nachteil entstehen, wenn es nach einer Trennung zur sogenannten Aufenthaltsbestimmung kommen sollte, was leider in den meisten Streitigkeiten der Fall ist.
Der Vater könnte einem Umzug Deinerseits mit Kind in eine andere Stadt evtl. verweigern, was aber in den meisten Fällen auch nur mehr Streß für die Gerichte bringt, anstatt den Erfolg für den Vater.
Ich habe seinerzeit die gemeinsame Sorgerechtserklärung schon vor der Entbindung abgegeben, weil ich vermeiden wollte, falls mir bei der Geburt etwas zustößt, das der Vater unnötige Laufereien um das Kind hat.
Ein Aspekt bei dem gemeinsamen Sorgerecht noch hinzu.
Namensgebung:
Sollte das Kind bei der Geburt Deinen Nachnamen bekommen, so ist es bei einer späteren Heirat mit dem Vater ohne viel Aufwand Möglich, dem Kind auch den Nachnamen zu geben.
Rein vom menschlichen her, denke ich persönlich, sollten die Eltern die gemeinsame Sorge haben....bedenke....der Vater hat dann auch Pflichten.....und die große Verantwortung "Kind" liegt nicht nur bei Dir.