brauche Rat -  Gesetze: Stillen auf Arbeit

picassa84

Namhaftes Mitglied
Hallo

habe mir eben überlegt, leider erst recht spät, was ich eigentlich genau dar und was nicht während ich in der Pflege arbeite und noch stille.

Hatte mal so einen Zettel gehabt den ich leider nicht mehr finde.

Darf ich denn Insulin spritzen, oder Blasenkatheter legen etc?

Habe auch so einen abschnitt gefunden, den ich ehrlich gesagt nicht so ganz genau verstehe.
Heißt es auch an den Werktagen an den ich frei habe? Oder nur an denen ich arbeite?
Wäre leib wenn mir jemand ratgeben könnte.

aber hier erst mal der Abschnitt:

Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBI. I S. 191) über den Entgeltschutz Anwendung
 

Sala

Schokoholik
Arbeitest du denn zu Hause?
"Heimarbeit" heißt ja daß man zu Hause arbeitet.
Wie das genau aussieht was du dasrfst und was nicht, weiß ich auch nicht.
Ich denke sobald du wieder arbeitest, mußt Du für deinen "Schutz" schon auch selbst arbeiten.
Damit meine ich: Katheder legen ist für dich (je nach Patient) weniger gefährlich als Insulin spritzen. Im Zweifelsfalle darfst du nicht nur, sondern bist sogar dazu verpflichtet(!), Behandlungspflegen in denen du (auch abhängig vom jeweiligen Patienten) dich nicht sicher fühlst, bzw, zu denen du dich im Moment nicht in der Lage fühlst, jederzeit abzulehnen.
Also wenn du sagst das ist mir z.B. mit den Medikamenten stellen zu gefährlich weil ich stille, dann ist das dein gutes Recht.
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Also ich arbeite nicht zu Hause sondern im Heim.

Für meinen Schutz sorge ich, denn ich arbeite mit Menschen zusammen da ist deren sowie auch mein Schutz besonders wichtig, und da ich ja auch noch ein Kind habe ist es doppelt so wichtig.

Es geht nur darum, darf ich in der Stillzeit denn Insulin bzw mit Spritzen hantieren oder nicht?
In der Schwangerschaft darf man das nicht, das weiß ich ja, aber das in der Stillzeit da bin ich mir halt wie gesagt nicht sicher.
 

Sala

Schokoholik
Ja, grundsätzlich darfst du. Bist ja nicht mehr schwanger und wenn doch was passiert kannst du dein Kind ja anderweitig schützen. Z. B. mit "TK-Mumi":
Oder eben du lehnst diese Arbeiten ab.
Um ganz sicher zu gehen sprich mit deinem Arbeitgeber, dann weiß der auch gleich bescheid und ihr könnt das regeln, je nach dem wie du das handhaben willst.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@picassa

Man möchte dir, einer noch stillenden Arbeiterin, Still-Pausen zugestehen. Das heisst, du darfst und sollst dir zum Stillen die benötigte Zeit nehmen - du musst nur darüber Buch führen, von wann bis wann. Damit du keinen Nachteil jedweder Art an dieser ansich guten Sache befürchten musst(und was dich (schon rein gedanklich) von der nötigen Ruhe beim Stillen abhalten könnte), bekommst du fürs Nicht-Arbeiten, aber für's Stillen 75% Lohn. Wie lange deine Stillpausen dauern, bestimmt dein Kind.

Arbeitspause kann nur sein, wenn du nicht arbeitest. Du arbeitest nicht, wenn du stillst - obwohl du dann für's Nichtarbeiten einen Teil vom Arbeitslohn bekommst. Somit sollst du auch all die Dinge, die zur Arbeit gehören, nicht in deiner Stillpause machen.
Dabei ist unbewertet, ob von Arbeitshandlungen (zum Beispiel eine Insulinspritze) wärend der Stillpause eine Gefahr für's Kind ausgehen kann.
Ich denke, es hat auch versicherungstechnische Gründe:
Stillen am Arbeitsplatz ist mit der obligatorischen Sozialversicherung des Beschäftigungsverhältnisses abgedeckt.

Es handelt sich um ein Arbeitsgesetz, deshalb ist dessen Anwendung auch nur auf Arbeitszeit bezogen. Wenn du zuhause keinen Arbeitsplatz hast, dann ist "Zuhause" bei dir "Privatbereich" - und da gilt dieses/das Arbeitsgesetz nicht.

Mit der Bezeichnung "Heimarbeit" und "Gesetz" ist ein Missverständnis sichtbar: Nicht das Heim-Arbeiter(Innen)-Gesetz ist gemeint, sondern nur der Arbeitsplatz in einem (Alten-)Heim.

lg Gerhard ;-)
 
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