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PeterM
Guest
Hallo
meine Tochter hat gerade ihr "Bewerbungszeugnis" für die weiterführende Schule (Gymnasium) in NRW bekommen. In einem Hauptfach hat sie eine enttäuschend schlechte und ungerechte Note bekommen. Wir haben erstmal das Zeugnis nicht unterschrieben und ein Gespräch mit der entsprechenden Lehrerin vereinbart.
Meine Frage ist, welche rechtliche Handhabe man hat, wenn man mit einer Note nicht einverstanden ist und welcher Weg am sinnvollsten ist (Schulleitung, Schulamt ....). Da das Gespräch mit der Lehrerin morgen ist, wäre ich für schnelle Infos dankbar!
meine Tochter hat gerade ihr "Bewerbungszeugnis" für die weiterführende Schule (Gymnasium) in NRW bekommen. In einem Hauptfach hat sie eine enttäuschend schlechte und ungerechte Note bekommen. Wir haben erstmal das Zeugnis nicht unterschrieben und ein Gespräch mit der entsprechenden Lehrerin vereinbart.
Meine Frage ist, welche rechtliche Handhabe man hat, wenn man mit einer Note nicht einverstanden ist und welcher Weg am sinnvollsten ist (Schulleitung, Schulamt ....). Da das Gespräch mit der Lehrerin morgen ist, wäre ich für schnelle Infos dankbar!