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Maja
Guest
Hallo!
Ich bin alleinerziehend mit einem Sohn 6 Jahre. Habe nach 2 Jahren einen Antrag auf Einkomensüberprüfung des Kindesvaters beim Jugendamt (Beistandsschaft) gestellt. Nach vielem Hin und Her hat die Sachbearbeiterin sich dazu durchgerungen. (Kindesvater ist verheiratet, beiden arbeiten vollzeit, keine weiteren Kinder, Jobwechsel, Gehaltserhöhung).
Nachdem er diese Überprüfung nicht abwenden konnte, ist er persönlich zu der SB und hat ihr seine "Spesenabrechnungen etc." erklärt, wie diese zu verstehen und zu bearbeiten sind. Die SB war wohl beeindruckt, daß sich ein Kindesvater so viel Mühe macht. Ich habe nun Grund zu der Annahme, daß der Kindesvater aufgrund von Jobwechsel etc. ein höheres Einkommen hat. Nicht zuletzt gab auch sein Verhalten hinsichtlich der Überprüfung Aufschluß (er vesuchte mich davon abzubringen).
Nun habe ich heute den Bescheid erhalten: Kein Ergebnis - es hat sich nichts geändert gehaltsmäßig.
Welche Möglichkeiten habe ich diese Überprüfung anzuzweifeln. Gibt es eine Widerspruchsfrist (auch scheint mir die SB ein wenig inkompetent)?
Wie werden Spesen und Einmalzuwendungen berücksichtigt? Den Einkommenssteuerantrag hat er gerade erst ans Finanzamt geschickt. Gibt nicht letztlich nur dieser Aufschluß übers tatsächliche Einkommen?
Gibt es preisgünstige Alternativen zur Beistandschaft? Welches Rechte habe ich, wenn ich das Einkommen selber überprüfe? Muß er mir seine Gehaltsabrechnungen etc. zu kommen lassen? Ist ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Kindschaftsrecht empfehlenswert?
Wenn Ihr mir bezüglich meiner vielen Fragen helfen könnt, freue ich mich sehr auf Eure Antworten,
Danke, liebe Grüße
Maja :wow
Ich bin alleinerziehend mit einem Sohn 6 Jahre. Habe nach 2 Jahren einen Antrag auf Einkomensüberprüfung des Kindesvaters beim Jugendamt (Beistandsschaft) gestellt. Nach vielem Hin und Her hat die Sachbearbeiterin sich dazu durchgerungen. (Kindesvater ist verheiratet, beiden arbeiten vollzeit, keine weiteren Kinder, Jobwechsel, Gehaltserhöhung).
Nachdem er diese Überprüfung nicht abwenden konnte, ist er persönlich zu der SB und hat ihr seine "Spesenabrechnungen etc." erklärt, wie diese zu verstehen und zu bearbeiten sind. Die SB war wohl beeindruckt, daß sich ein Kindesvater so viel Mühe macht. Ich habe nun Grund zu der Annahme, daß der Kindesvater aufgrund von Jobwechsel etc. ein höheres Einkommen hat. Nicht zuletzt gab auch sein Verhalten hinsichtlich der Überprüfung Aufschluß (er vesuchte mich davon abzubringen).
Nun habe ich heute den Bescheid erhalten: Kein Ergebnis - es hat sich nichts geändert gehaltsmäßig.
Welche Möglichkeiten habe ich diese Überprüfung anzuzweifeln. Gibt es eine Widerspruchsfrist (auch scheint mir die SB ein wenig inkompetent)?
Wie werden Spesen und Einmalzuwendungen berücksichtigt? Den Einkommenssteuerantrag hat er gerade erst ans Finanzamt geschickt. Gibt nicht letztlich nur dieser Aufschluß übers tatsächliche Einkommen?
Gibt es preisgünstige Alternativen zur Beistandschaft? Welches Rechte habe ich, wenn ich das Einkommen selber überprüfe? Muß er mir seine Gehaltsabrechnungen etc. zu kommen lassen? Ist ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Kindschaftsrecht empfehlenswert?
Wenn Ihr mir bezüglich meiner vielen Fragen helfen könnt, freue ich mich sehr auf Eure Antworten,
Danke, liebe Grüße
Maja :wow