hmmmmmm* Überschrift such!!!!*

Peter Pan

is wieder daaaaaaaaaaa
Finanzamt forderte irrtümlich 287 Mio. € -
Anwalt will 2,3 Mio. € Honorar


Durch einen Tippfehler des Ausstellers einer Steuererklärung wurden zwei Beträge, statt nur der eine hiervon korrigierte, später bei der Steuerfestsetzung nebeneinander gereiht. Dadurch entstand eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 287 Mio. €.

Ursprünglich hatte der Steuerzahler seine Einnahmen von 11.000 auf 17.000 Euro auf dem Formular abgeändert. Beim Übertrag im Finanzamt St. Augustin gerieten beide Beträge hintereinander in den Computer. Der Steuerzahler nahm daraufhin einen Anwalt.

Nach erfolgreicher Klärung erhob der Anwalt eine Kostenforderung an das Finanzamt über 2,3 Mio. Euro. Laut Gebührenordnung ist üblicherweise vom Streitwert auszugehen. Jetzt ist ein Gericht am Klären, ob diese Forderung berechtigt ist.
 

EA 80

*is back*
:wow :shake

Glaube nicht, dass der Anwalt hier den großen Reibach machen wird! Denn, wenn sein Mandant gleich zum Anwalt gerannt ist, ohne vorher die Sache zunächst alleine mit dem Finanzamt zu klären versucht hat, bleibt der Mandant nämlich auf den Kosten sitzen. Und der wird wohl keine 2,3 Mio. zahlen können.

Die Frage ist also, ist das Finanzamt und somit der Staat selbst überhaupt kostentragungspflichtig?

Würde mich mal der genauere Sachverhalt interessieren...
 

EA 80

*is back*
Da steht doch auch nicht mehr?!

Die Meinungen sind interessant, vor allem der Letzte: Anwalt aufhängen! :rofl
Das hätte durchaus mein früherer Chef sein können, im Gebühren abstauben ist der Meister (und ich seine Gehilfin :evil: ).

Bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht, aber der Staat muss das sicher nicht bezahlen.
 

Peter Pan

is wieder daaaaaaaaaaa
Ich hab mal n Kumpel vonmir gefragt , der ist jurist und der Meinte , " Sehr interessanter Fall , es könnte sehr gut sein das er damit durchkommt , zumindest hat er im Brago gelesen
 

EA 80

*is back*
Das heißt: In der BRAGO :-D (sorry)

Hab' leider keinen aktuellen BRAGO-Kommentar da, aber mit den Finanzgerichts-Sachen hab' ich es eh nicht so, vor allem nicht gebührenmäßig.

Frag' mal Deinen Kumpel wie er die Erstattungspflicht herleiten will ?(
 
R

radiomann

Guest
wundern würde es mich nicht wenn das FA zahlen müsste. Ich hab die letzten Monate mitbekommen wie das bei den Anwälten funktioniert. Beispiel Trennungsunterhaltklage und Zugewinnausgleich. Anstatt eine normale Berechnung aufzustellen kommt der gegnerische Anwalt mit ca. 4fach übertriebenen Forderungen, setzt falsche Zahlen ein obwohl die richtigen schwarz auf weiss vorliegen, unterschlägt hartnäckig berechnungsrelevante Tatsachen. Es kommt zur Verhandlung. Es wird endlich die normale Berechnung aufgestellt. Aber das Anwaltshonorar (und vermutlich auch das des Richters), also der Geschäftswert, wird anhand der ursprünglichen Forderungen festgelegt.
Die Unterhaltsberechnung ist so einfach wie das 1 + 1, der ganze Aufwand wäre nicht nötig gewesen. Es ging den hohen Herren nur darum den eigenen Sack vollzustopfen. :wand Und das alles völlig legal.
 

EA 80

*is back*
ich darf ja eigentlich nicht mithetzen, hab' mir ja bei so nem Halsabschn... meine Brötchen verdient :-D

Aber manchmal ist es echt ne ziemliche Abzocke.
 

Engelflügel

Namhaftes Mitglied
oh ja, davon kann ich ein Lied singen.

Hab bis Februar auch noch beim Anwalt gearbeitet und nicht schlecht geschaut bei manchen Fällen.
 
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