Peter Pan
is wieder daaaaaaaaaaa
Finanzamt forderte irrtümlich 287 Mio. € -
Anwalt will 2,3 Mio. € Honorar
Durch einen Tippfehler des Ausstellers einer Steuererklärung wurden zwei Beträge, statt nur der eine hiervon korrigierte, später bei der Steuerfestsetzung nebeneinander gereiht. Dadurch entstand eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 287 Mio. €.
Ursprünglich hatte der Steuerzahler seine Einnahmen von 11.000 auf 17.000 Euro auf dem Formular abgeändert. Beim Übertrag im Finanzamt St. Augustin gerieten beide Beträge hintereinander in den Computer. Der Steuerzahler nahm daraufhin einen Anwalt.
Nach erfolgreicher Klärung erhob der Anwalt eine Kostenforderung an das Finanzamt über 2,3 Mio. Euro. Laut Gebührenordnung ist üblicherweise vom Streitwert auszugehen. Jetzt ist ein Gericht am Klären, ob diese Forderung berechtigt ist.
Anwalt will 2,3 Mio. € Honorar
Durch einen Tippfehler des Ausstellers einer Steuererklärung wurden zwei Beträge, statt nur der eine hiervon korrigierte, später bei der Steuerfestsetzung nebeneinander gereiht. Dadurch entstand eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 287 Mio. €.
Ursprünglich hatte der Steuerzahler seine Einnahmen von 11.000 auf 17.000 Euro auf dem Formular abgeändert. Beim Übertrag im Finanzamt St. Augustin gerieten beide Beträge hintereinander in den Computer. Der Steuerzahler nahm daraufhin einen Anwalt.
Nach erfolgreicher Klärung erhob der Anwalt eine Kostenforderung an das Finanzamt über 2,3 Mio. Euro. Laut Gebührenordnung ist üblicherweise vom Streitwert auszugehen. Jetzt ist ein Gericht am Klären, ob diese Forderung berechtigt ist.