Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht-

densin53

Neues Mitglied
Mein von mir getrennt lebender Noch-Ehemann hat ein Umgangsrecht mit unserer 2-jährigen Tochter. Bislang verliefen die Termine immer weitgehend reibungslos, d.h. er war pünktlich da um die Kleine abzuholen und sie wieder zurückzubringen. Da er etwas weiter (50 Km) wegwohnt hatte ich bislang immer seine Handynummer, jetzt hat er sich eine andere Rufnummer zugelegt und will sie mir partout nicht geben- Am letzten WE dann das 1. Problem die Kleine hatte eine Erkältung und Fieber. Ich konnte ihn also nicht anrufen und so konnte ich ihm erst von der Krankheit unterrichten als er vor der Haustür stand. Er war sofort auf 180 und unterstellte mir ich wollte ihm das Kind nicht herausgeben. Auf meine Vorhaltung, dass ich ihn ja nicht erreichen kann, ging er erst garnicht ein und verlangte von mir eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass unsere Tochter krank sei.
Meine Frage: Kann er das verlangen und 2. muss er mir nicht seine Tel.Nr. geben, damit ich auch am Besuchstag nach dem Befinden meiner Tochter erkundigen kann?
Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe. :xmas
densin53
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

selbstverständlich muss er für Dich erreichbar sein, genauso wie Du es für ihn sein musst, damit Ihr Dinge, die Euer Kind betreffen, besprechen könnten - ansonsten würde das geteilte Sorgerecht keinen Sinn machen.

Aber: Es gibt keine Vorschrift, in der steht, dass Dein baldiger Ex-Ehemann auf jedem Weg, der in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bekannt war, ist oder gewesen sein wird, erreichbar zu sein hat. Und da ist etwas, was mich wundert: Dein Ex hat sicherlich nicht nur Handy, sondern auch eine Landleitung, Email, Facebook und vielleicht sogar einen Account im Elternforum. Und die Post gibt es auch noch. All' das sind ausreichend genug Wege, um ihm mitzuteilen, dass das Kind krank ist.

Eine Krankmeldung müssen weder Du noch Deine Tochter bei dem Mann einreichen - das Kind ist nicht seine Angestellte. Wenn er schon vor der Tür steht, reicht ein einfaches Fiebermessen.

Viele Grüße,

Ariel
 

densin53

Neues Mitglied
Zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja er hat auch eine Festnetznummer und Internetanschluss, aber auch hier weiss ich keine Rufnummer oder E-Mail Adresse. Wenn ich am Freitag einen Brief abschicke ist er erst an seiner Adrese wenn er bereits auf dem Weg zu uns ist, somit fällt auch die postalische Benachrichtigung weg.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

und er steht nicht im Telefonbuch? Wenn nicht, und er sich weigert, für Dich erreichbar zu sein, indem er Dir einen Weg nennt, auf dem Du ihn erreichen kannst, dann ist die traurige Wahrheit einfach schlicht und ergreifend, dass er Pecht gehabt hat. Vorwürfe musst Du Dir nicht gefallen lassen.

Unter Umständen spricht es sogar gegen das geteilte Sorgerecht, wenn einer der beiden Elternteile nicht erreichbar ist,

Viele Grüße,

Ariel
 

feivelmaus

Aktives Mitglied
Hallo

mal eine ganz andere Frage: Was spricht dagegen, dass er das Kind auch dann nimmt, wenn es krank ist?

Ich meine, dass höre ich von meiner EX immer, wenn die Kinder krank sind und sie sie deswegen nicht nehmen will.
Beide haben Sorgerecht und beide sollten dann geistig und körperlich dazu in der Lage sein, auch mal ein krankes Kind am Besuchswochenende zu pflegen.

Sollen die Kinder immer nur, wenn es ihnen gut geht zum EX? Kinder sind nun mal krank und wenn nicht gerade wirklich eine ernsthafte Erkrankung vorliegt, bei der ein Transport nicht möglich ist, sollte auch der EX Partner das Recht und die Pflicht haben, sich um ein krankes Kind zu kümmen.

DAS verstehe ich unter gemeinsamer Sorge.

LG
Micha
 

jenny28

Neues Mitglied
hallo densin,
also ich will dir ja keine angst machen, aber vermutlich wird das nicht der letzte ärger sein mit dem du dich auseinandersetzen musst. ich vermute, dass dein ex ein dominanter typ ist, der solchen druck machen muss um sein selbstwertgefühl zu steigern. begegne ihm mit stoischer freundlichkeit, lass dich nicht aus der ruhe bringen und so schwer es auch fällt und egal was er tut, versuch die kleine rauszuhalten. natürlich musst du ihm auch keinen krankenschein vorlegen, sollte er jedoch pläne verfolgen und dir womöglich mit jugendamt oder gar gericht stress machen wollen, ist es durchaus von vorteil wenn entsprechende einträge in der krankenakte vorhanden sind. aber verschieß dein pulver nicht vorher, das macht ´ne schlechte stimmung und wenn er dich wirklich offiziell angreift, kannst du ihn auflaufen lassen und er macht sich unglaubwürdig. wenn du immer und ausnahmslos kooperativ bist, wird er möglicherweise sein misstrauen ablegen und seine energien zum wohle seines kindes einsetzen. ich drück dir jedenfalls die daumen :druecker :druecker :druecker
 

densin53

Neues Mitglied
@ feivelmaus

Also in der Zeit da er noch bei uns war, war das so geregelt, wenn Besuch kam und die Kleine brav war, dann war es seine Tochter. Aber wehe das Kind fing an zu quengeln weil es Bauchschmerzen hatte oder als die Zähne kamen, dann war es immer meine Tochter. Für die kleinen oder großen Wehwechen hatte er einfach keine Nerven. Dabei hätte ich mich gefreut wenn er mich damalsmanchmal unterstützt hätte. Aber wie gesagt, wenn die Kleine strahlend durch die Wohnung flitzte, dann war es seine Tochter, ansonsten immer meine. Auf jeden Fall werde ich ich in der anstehenden Scheidung das alleinige Sorgerecht beantragen.
Viele Grüße
densin53
 
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