Mein von mir getrennt lebender Noch-Ehemann hat ein Umgangsrecht mit unserer 2-jährigen Tochter. Bislang verliefen die Termine immer weitgehend reibungslos, d.h. er war pünktlich da um die Kleine abzuholen und sie wieder zurückzubringen. Da er etwas weiter (50 Km) wegwohnt hatte ich bislang immer seine Handynummer, jetzt hat er sich eine andere Rufnummer zugelegt und will sie mir partout nicht geben- Am letzten WE dann das 1. Problem die Kleine hatte eine Erkältung und Fieber. Ich konnte ihn also nicht anrufen und so konnte ich ihm erst von der Krankheit unterrichten als er vor der Haustür stand. Er war sofort auf 180 und unterstellte mir ich wollte ihm das Kind nicht herausgeben. Auf meine Vorhaltung, dass ich ihn ja nicht erreichen kann, ging er erst garnicht ein und verlangte von mir eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass unsere Tochter krank sei.
Meine Frage: Kann er das verlangen und 2. muss er mir nicht seine Tel.Nr. geben, damit ich auch am Besuchstag nach dem Befinden meiner Tochter erkundigen kann?
Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe. :xmas
densin53
Meine Frage: Kann er das verlangen und 2. muss er mir nicht seine Tel.Nr. geben, damit ich auch am Besuchstag nach dem Befinden meiner Tochter erkundigen kann?
Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe. :xmas
densin53