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schokotommy
Guest
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Rat in Sachen gemeinsames Sorgerecht bzw. welche Möglichkeiten mit diesem Recht überhaupt hat.
Zur Vorgeschichte folgendes: Meine Ex ist vor 4 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem damals 7 jährigen Sohn ausgezogen. Der Kleine wurde gerade eingeschult. Nach einem dreiviertel Jahr zog sie wiederum mit aus dieser Wohnung aus um mit ihrem neuen Freund in eine andere Wohnung im gleichen Ort zusammen zu ziehen. Als mein Sohn dann in die 3. Klasse kommen sollte zogen sie erneut um diesmal in eine andere Stadt , die Heimatstadt Ihres Lebensgefährten, wo der Kleine zur Schule angemeldet worden ist. Allerdings am Tag der Einschulung ging er nicht in die neue Schule sondern ist erst am darauffolgenden Tag wieder in seine alte Schule gegangen, da meine Ex kurzfristig zu Ihren Eltern zog. Das alles habe ich per SMS erfahren dürfen. Nach den Herbstferien zog sie dann doch wieder bei Ihrem Freund ein und der Kleine wurde mitten im Jahr umgeschult. Die schulischen Leistungen sind natürlich dementsprechend mittelmäßig, er hat sich dem Lehrer nach relativ gut in die Klassengemeinschaft eingegliedert kann dem allgemeinen Lerntempo jedoch noch nicht ganz folgen. Ich hatte jedoch eigentlich die Hoffnung das sich das im neuen Schuljahr verbessert und er auch in der Klasse weitere Fortschritte macht. Allerdings hat der Freund meiner Ex jetzt eine andere Freundin und so sehe ich mit großer Angst das Szenario vor meinen Augen das der Kleine jetzt schon wieder umziehen muß, diesmal wieder in die alte Stadt , wo er dann schon wieder in eine neue Klasse kommen wird, und das ausgerechnet jetzt im wichtigen 4. Schuljahr. Ich habe mich nun in diesem ganzen Beitrag nur auf die Schul. und Umzugsgeschichte fixiert da der Rest wie wahrscheinlich bei vielen anderen Scheidungen ähnlich schlimm abgelaufen ist.
Nun meine eigentliche Frage: Kann ich als Vater mit einem gemeinsamen Sorgerecht den erneuten Umzug der Mutter und damit die wiederholte Schulverletzung meines Sohnes verhindern ?
Ich würde mich über eventuelle Antworten sehr freuen !!!
Thomas
ich bräuchte mal einen Rat in Sachen gemeinsames Sorgerecht bzw. welche Möglichkeiten mit diesem Recht überhaupt hat.
Zur Vorgeschichte folgendes: Meine Ex ist vor 4 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem damals 7 jährigen Sohn ausgezogen. Der Kleine wurde gerade eingeschult. Nach einem dreiviertel Jahr zog sie wiederum mit aus dieser Wohnung aus um mit ihrem neuen Freund in eine andere Wohnung im gleichen Ort zusammen zu ziehen. Als mein Sohn dann in die 3. Klasse kommen sollte zogen sie erneut um diesmal in eine andere Stadt , die Heimatstadt Ihres Lebensgefährten, wo der Kleine zur Schule angemeldet worden ist. Allerdings am Tag der Einschulung ging er nicht in die neue Schule sondern ist erst am darauffolgenden Tag wieder in seine alte Schule gegangen, da meine Ex kurzfristig zu Ihren Eltern zog. Das alles habe ich per SMS erfahren dürfen. Nach den Herbstferien zog sie dann doch wieder bei Ihrem Freund ein und der Kleine wurde mitten im Jahr umgeschult. Die schulischen Leistungen sind natürlich dementsprechend mittelmäßig, er hat sich dem Lehrer nach relativ gut in die Klassengemeinschaft eingegliedert kann dem allgemeinen Lerntempo jedoch noch nicht ganz folgen. Ich hatte jedoch eigentlich die Hoffnung das sich das im neuen Schuljahr verbessert und er auch in der Klasse weitere Fortschritte macht. Allerdings hat der Freund meiner Ex jetzt eine andere Freundin und so sehe ich mit großer Angst das Szenario vor meinen Augen das der Kleine jetzt schon wieder umziehen muß, diesmal wieder in die alte Stadt , wo er dann schon wieder in eine neue Klasse kommen wird, und das ausgerechnet jetzt im wichtigen 4. Schuljahr. Ich habe mich nun in diesem ganzen Beitrag nur auf die Schul. und Umzugsgeschichte fixiert da der Rest wie wahrscheinlich bei vielen anderen Scheidungen ähnlich schlimm abgelaufen ist.
Nun meine eigentliche Frage: Kann ich als Vater mit einem gemeinsamen Sorgerecht den erneuten Umzug der Mutter und damit die wiederholte Schulverletzung meines Sohnes verhindern ?
Ich würde mich über eventuelle Antworten sehr freuen !!!
Thomas