verwahrung
Neues Mitglied
Hilfe ,
nach einem neuen Urteil des BFH ( Urteil vom: 29.01.2003BStBI 2003 Seite 469 ) erhalten Pflegeeltern kein Kindergeld mehr wenn sie nicht mind. 20v.H. für Unterhaltsaufwendungen nachweisen können ! ?(
Das können die meißten Pflegeeltern nicht !
Ist das der Fall erhalten die leiblichen Eltern das Kindergeld !?!
( Obwohl diese in den meißten Fällen, überhaupt nicht ihre Kinder betreuen )
:wand
Kann jemand uns hierzu Rat geben oder an zuständige Einrichtungen verweisen ? :idee
Vielen dank im voraus
verwahrung
nach einem neuen Urteil des BFH ( Urteil vom: 29.01.2003BStBI 2003 Seite 469 ) erhalten Pflegeeltern kein Kindergeld mehr wenn sie nicht mind. 20v.H. für Unterhaltsaufwendungen nachweisen können ! ?(
Das können die meißten Pflegeeltern nicht !
Ist das der Fall erhalten die leiblichen Eltern das Kindergeld !?!
( Obwohl diese in den meißten Fällen, überhaupt nicht ihre Kinder betreuen )
:wand
Kann jemand uns hierzu Rat geben oder an zuständige Einrichtungen verweisen ? :idee
Vielen dank im voraus
verwahrung