brauche Rat -  Kein Kindergeld mehr für Pflegeeltern

verwahrung

Neues Mitglied
Hilfe ,
nach einem neuen Urteil des BFH ( Urteil vom: 29.01.2003BStBI 2003 Seite 469 ) erhalten Pflegeeltern kein Kindergeld mehr wenn sie nicht mind. 20v.H. für Unterhaltsaufwendungen nachweisen können ! ?(
Das können die meißten Pflegeeltern nicht !
Ist das der Fall erhalten die leiblichen Eltern das Kindergeld !?!
( Obwohl diese in den meißten Fällen, überhaupt nicht ihre Kinder betreuen )
:wand
Kann jemand uns hierzu Rat geben oder an zuständige Einrichtungen verweisen ? :idee

Vielen dank im voraus

verwahrung
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

sry, aber dazu hab ich leider auch keinen rat...

ich find's nur allerhand!
das ist wohl echt die höhe!
da kümmern sich schon 'fremde' leute um ein kind und die leiblichen eltern kriegen dafür auch noch geld????
nach welchem prinzip solln das funktionieren????

gibts da eine begründung für???
 
E

Engelflügel

Guest
Original von verwahrung
Pflegeeltern kein Kindergeld mehr wenn sie nicht mind. 20v.H. für Unterhaltsaufwendungen nachweisen können ! ?(
Das können die meißten Pflegeeltern nicht !

wie ist das gemeint?
 
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