Ich möchte zu dieser Diskussion gerne auch noch ein paar Dinge anmerken, meiner Meinung nach werden hier viele Dinge verdreht und Argumentationen sind lückenhaft, wohl aus mangelnder Eigenerfahrung, bzw. Wissen das fast ausschließlich aus den Medien kommt.
Ganz sicher gibt es genügend, die unser System ausnutzen, das kann aber keinesfalls auf alle oder gar die Mehrzahl übertragen werden!
Original von ninessa
Dann gibt es die vielen HarztIV Mamis, die sitzen vormittag, wenn die Kids in Schule und Kita sind, gemütlich bei der anderen HartzIV Mami beim Brunchen, danach a bisserl shoppen, dann kommen die kids, Mittagessen und dann nachmittag gemütlich mit Thermoskanne am Spielplatz/See usw...zwischendrin a bisserl Haushalt und a bisserl einkaufen....., was ich nebenbei, nach 8-9 Stunden Schichtdienst noch erledigen muss....
Jede "HartzIV-Mami", die ihr Kind/ihre Kinder in einer Betreuungseinrichtung untergebracht hat ist erstmal grundsätzlich dazu verpflichtet sich Arbeit zu suchen, egal wie alt das Kind ist. Nur kann keine Mutter gezwungen werden ein Kind, das das 3. Lebenjahr noch nicht vollendet hat, in eine Betreuungseinrichtung zu geben, was ich persönlich vollkommen richtig finde.
Diese HartzIV Mami beim brunchen wird also regelmäßig von ihrem Berater eingeladen und muss Eigenbemühungen zur Jobsuche zeigen.
Soweit kein Problem. Angesichts 5 Millionen Arbeitslosen in Deutschland (Grauziffer liegt nach meinen Einschätzungen etwa doppelt so hoch) aber schon. In diesen Zeiten, wo ein Arbeitgeber eine so große Auswahl an potentiellen neuen Mitarbeitern hat, stehen (alleinstehende) Mütter mit kleinen Kindern wohl ziemlich weit unten auf der Auswahlliste. Denn welcher Arbeitgeber geht gerne das Risiko ein mehrere Wochen im Jahr auf seine Angestellte zu verzichten weil das Kind krank ist?
Original von kamial
Wieso bekommt denn ein 18-jähriger Geld für Wohnung und nix leisten??
Diese Aussage ist überholt. Aktuell wird niemand Unterstützung bekommen der vor seinem 25. Lebensjahr arbeitslos das Elternhaus verlässt, es sei denn der Betroffene hat ein Kind.
Original von kamial
In Bayern gibt es zustäzlich Wohngeld, was dann erst berechnet wird wenn alle Einkünfte zusammen gerechnet werden! Als "alleinerziehende" bekommst du die Wohnung auch gestellt samt Einrichtung...
Hast du dafür Quellen? Davon habe ich nämlich noch nie etwas gehört.
Zur mir selbst kann ich sagen, dass ich mich bewußt dafür entschieden habe die ersten 3 Lebensjahre meiner Tochter nicht arbeiten zu gehen. Auch wenn das für mich bedeutet hat auf die damals noch geltende Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Diesen Weg habe ich gewählt nicht weil es einfacher für mich war, sondern weil es nicht meiner Vorstellung entspricht mein Kind nach einigen Monaten schon zur Betreuung abzugeben.
Das ist aber eine individuelle Empfindungssache und zum Glück darf das jeder für sich entscheiden.