Hilfe! -  Keinen Tag zusammengelebt trotzdem gemeisames Sorgerecht?

M

melaniem

Guest
Habe mit dem Vater meines ältesten ein Prolem, er hofft auf die Neuregelung über das gemeinsame Sorgerecht (gem. S.)
Vorgeschichte: Mein Ex hat mit mir nie zusammengelebt, getrennt habe ich mich von ihm als Fabian 3 Monate alt war. Als 1998 gem. S. für uneheliche Kinder ermöglicht wurde, stand er da und fragte, ob ich damit einverstanden wäre. Meine Antwort war ein klares nein. Warum? Als ich ihm sagte das ich schwanger bin war sein erster Kommentar, wenn ich ein Kind bekäme könne er keine Wohnung kaufen. Ich war Mitte 7. Monat schwanger, als ich durch Zufall 19 Stunden vor Abflug erfuhr das er einen Urlaub gebucht hat. Kurz gesagt, ich habe in als verantwortungslos, egoistisch, ignorant und unselbstständig (Mama, hat gesagt )kennengelernt.
Wer weiß mir Rat, besteht die Möglichkeit das ich das S. mit ihm teilen muß?
Bin für jeden Rat und jeden Zuspruch dankbar.
melaniem
 

feli31

chaotenmutti
Soweit ich weiss kann nur gem.Sorgerecht erteilt werden,wenn die Mutter einverstanden ist.Meines Wissens kann der Vater es einklagen,mit wenig Aussichten auf Erfolg.
Erfolgreich würde er es durchsetzen,wenn die Mutter massive Probleme mit Drogen,Alkohol oder ähnlichem hat.
Ich kenne sogar Fälle(nur vom lesen)da ist die Mutter verstorben,und der leibl.Vater hat die Kids nicht bekommen,weil kein gemSorgerecht bestand.
 
C

Cat78

Guest
Ich lebe mit dem Vater meines Kindes zusammenund selbst da musste ich meine einverständniss geben für das gemeinsamme sorgerecht. Vorher muss er glaube ich sowieso die Vaterschaft anerkennen.
Also keine Panik so leicht bekommt der Vater eines Kindes nicht das Sorgerecht solange man nicht mit dem Kindsvater verheiratet ist.
 
M

melaniem

Guest
Mit dem bisherigen Sorgerecht, daß das Vetorecht der Mutter beinhaltet, bin ich informiert.

Meine Frage vielmehr ist, kann einem Vater der mit dem Kind nie zusammengelebt hat, also auch keine gemeinsame Sorge getragen hat ein gem. Sorgerecht zugesrochen werden.
Seine Hoffnung beruht auf der (vermutlich vorläufigen) Neuregelung des Bundestags vom 23.10.2003 und darauf daß das Bundesverfassungsgericht bis zum 30.04.2004, das gem. Sorgerecht überarbeitet haben muß.
Das Vetorecht der Mutter, soll dabei eventuell außer Kraft gesetzt werden.

Bin über jeden Hinweiß über den Verlauf der Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts dankbar.

Leider ist das keine Panik gegenüber dem Vater sondern gegenüber der Oma. Sie ist diejenige die meinem Ex immer zuträgt was es für Neuregelungen gibt und meint mir gegenüber Trumpfkarten in der Hand zu halten. Meine beste Chance gegen Sie ist immer einen kleinen Schritt vor ihr zu sein. Hierfür bin ich im Moment auf Eure Hilfe angewiesen.

Danke auch wenn mir zum jetzigen Zeitpunkt keiner so recht weiterhelfen kann.

grüßle melaniem
 
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