Eine konkrete Rechtsgrundlage kann ich Dir nicht nennen, aber soweit mir das bekannt ist, sind Kindergartengebühren steuerlich absetzbar von 3 - 6 Jahren, auch wenn nur ein Elternteil arbeiten geht. Ist es das, was Du wissen wolltest?
Ansonsten die Betreuungskosten anscheinend immer bis zu einer bestimmten Höhe absetzbar, wenn beide Eltern berufstätig sind. Soweit mir bekannt. Gibt's denn da nichts im großen weiten Internet???