Kindsmutter zieht mit Tochter 400 km weg

Manju2006

Neues Mitglied
Hallo Ihr lieben,

ich habe eine 4 jährige Tochter die bei Ihrer Mutter lebt...Ich sehe die kleine 2-3 mal die Woche...
Jetzt kam der Schock,Sie sagte mir das Sie mit Freund und Kind 400 km wegziehen will...
Sie hat das alleinige Sorgerecht...
Was kann ich dagegen tun,ich gehe ohne meine Tochter zugrunde...dann sehe ich Sie ja gar nicht mehr...Bitte Hilft mir
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Hallo,

ich hab jetzt wenig Ahnung wie das ganze rechtlich aussieht, aber da du kein Sorgerecht hast, kannst du da wohl wenig gegen machen.
Das einzige was mir einfällt ist ebenfalls umzuziehen. Wäre das keine Option?
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Arbeit kann man auch woanders finden. Ich weiß nicht was du machst, aber ggf. musst du dir einfach was anderes suchen, wenn du ohne dein Kind nicht leben kannst (was ich absolut nachvollziehen kann), die Mutter sich von dem Umzug nicht abbringen lässt und du die große Distanz nicht oft genug überwinden kannst.
Und 400km sind ne große Distanz.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Anderer Job? Woanders fängt ein Mann wieder bei 0 an, mit 6 Monaten Probezeit oder sogar Befristung. Ganz unsichere Sache, man kann nicht wissen, ob's einen Folgevertrag gibt; für einen Vater nicht zu empfehlen, wenn der derzeit unbefristet ungekündigt ist.
Es sei denn, der Arbeitgeber ist ein grosses Unternehmen mit vielen Filialen in ganz Deutschland - und der AN nur innerhalb des Unternehmens wechseln müsste.

Rechtsbeistand, Sorgerecht beantragen, KU zahlen, Umgang einklagen, KM muss für die Kosten des nun erschwerten 400km-Umgangs für den KV aufkommen.
 

Manju2006

Neues Mitglied
Das stimmt mit dem Job, habe seit 6 Jahren einen Festvertrag,man kann froh sein Arbeit zu haben...
Nur meine frage ist, darf die Kindsmutter sich einfach so verkrümmeln?Immerhin reisst Sie damit ein grosses Loch ins Vater-Kind verhältnis (das sehr gut war)...
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Eine Mutter darf hinziehen, wohin sie will. Ob sie dabei auch das Kind mitnehmen darf, entscheiden die Anwälte/Gerichte.
Solange du das Sorgerecht nicht beantragt hast, hast du ganz schlechte Karten.
Du wirst um eine gewisse Geldausgabe für einen Anwalt vermutlich nicht drumrumkommen. Allerdings wirst du dann die Höhe deines Kindesunterhalts bestimmen lassen müssen - wenn das bisher noch nicht geschehen sein sollte. Es kommt vor, dass Mütter keinen Kindesunterhalt verlangen - aber ab dem Moment, wo du dich deren Umzugsplänen(mit Kind) in den Weg stellst, dann doch zukünftig Ansprüche geltend machen. Es ist ihr gutes Recht.
 

usagimoon

sadness
Innerhalb Deutschland darf die Mutter hinziehen wohin sie will und darf auch das Kind mitnehmen. Dann wenn die Treffen anstehen,. müssen beide die Kosten der jeweiligen reisen teilen. Außerdem kann man das Besuchsrecht ändern, z.B. wegen der Entfernung lieber dann mehrere Wochen in den Ferien usw.

Und nun mal meine Meinung:

Wenn die Mutter das Kind hat (oder auch der Vater) es also da lebt und sie umziehen mag/muss warum auch immer, finde ich es vom Expartner außerordentlich egoistisch sie oder ihn aufzuhalten!! Jeder hat ein Recht auf Leben!
So und da du arbeitest und deinen Beruf nicht aufgeben willst (das ist auch wieder sowas von egoistisch), dann musst du eben damit klar kommen, dass es nun anders abläuft mit den Besuchen. Gib dir Mühe und das Verhältnis bleibt gut. Hast du keine Lust ständig zu pendeln, bedeutet dir auch das Verhältnis zum Kind nix..

Ich kann hier nur den Kopf schütteln.. der Expartner soll gefälligst nicht umziehen, damit das Leben schön bequem bleibt.. aber etwas aufgeben? Nein sowas kommt euch niemals in den Sinn!!! Hauptsache die Ex gibt alles auf, damit der Mann bequem den Job behalten kann >_> ...Mann!
 

suse19782002

Aktives Mitglied
Darüber kann ich jetzt aber auch nur den Kopf schütteln.

Angenommen er schmeisst den Job, zieht die 400km hinterher. Findet dort auf Anhieb keinen Job. Was dann? ALG bekommt er 3 Monate nicht, da Sperre wegen eigener Kündigung, danach ALG, später H4. Und wer kommt dann für den Unterhalt des Kindes auf? Dann wird nämlich auch geschimpft.
Und selbst wenn. Wer gibt Ihm die Sicherheit, einen mindest genauso gut bezahlten Job wieder zu finden? Also, ich kann Ihn da voll und ganz verstehen.
Und dann gibt es nicht nur den Job, sondern auch seine Familie + evtl. neue LG, wo er sich evtl. auch kümmern muss... Das wissen wir doch alles nicht.
Und warum muss der Vater den kürzeren ziehen? Wo steht, dass die Ex alles aufgibt?
Warum gefährdet Sie eine so wertvolle Vater-Kind-Beziehung? Sollte mir als Mutter diese Beziehung nicht am Herzen liegen, zum Wohle meines Kindes?

Ich meine, es gibt soviele I*******, die sich nen Scheiß aus Ihren Kindern machen. Und die Väter die wollen, werden Steine in den Weg gelegt. Ich finde, man sollte zusammen an einem Strang ziehen. Nicht einer mehr, der andere weniger.

Ich würde an seiner Stelle sofort zum JA gehen, und das (gemeinsame) Sorgerecht beantragen. Gleichzeitig mich nach meinen Rechten beim RA erkundigen. Und vor allem, nochmals das Gespräch mit der Mutter suchen. Am Besten an einem neutralen Ort (Cafe etc.). Mich würde interessieren, aus welchem Grund Sie so weit wegziehen mag.

Der Job ist Existenz, seine und die des Kindes.


Liebe Grüße
suse
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Das kann ich alles schon nachvollziehen, aber es sagt ja niemand, dass er überstürzt alles hinschmeißen und umziehen soll.
Er kann sich auch einen neuen Job suchen, solange er seinen alten noch hat. Wenn er was vernünftiges findet, kann er seine Angelegenheiten regeln und umziehen. Findet er nichts ist das zwar schade, aber dann hat er's wenigstens versucht.
Natürlich soll man als Mutter auhc dafür sorgen, dass das Vater-Kind-Verhältniss stimmt, aber wenn sie nunmal (aus welchen Gründen auch immer) umziehen möchte, kann man ihr das nunmal auch schlecht verbieten.
 

suse19782002

Aktives Mitglied
Stimmt, da gebe ich Dir Recht ---> Job.

Natürlich kann er den Umzug nicht verbieten. Aber mir ist doch als Mutter schon bei der Geburt (und schon lange vorher) bewusst, dass ich durch das gemeinsame Kind, für laaange Zeit, mit dem Vater verbunden bin, ob in einer Beziehung oder eben als Ex-Partner, und dass sich in dieser Zeit, mein Leben eigentlich fast immer danach richtet.
Da kann ich nicht sagen ---> Ist mein Leben, mach ich, was ich will. Punkt, Aus. Das ist nämlich in meinen Augen ebenso egoistisch.
 

Manju2006

Neues Mitglied
Suse du hast mir aus der Seele geredet...

Die KM hat hier ihre familie und dort wo sie hinziehen will wohnt ihre leibliche mutter...sie will im grunde nur umziehen weil ihr das dorfgequatsche aufm sack geht und das ihre mutter sich um die kinder kümmert wenn sie mal nicht will/kann...

Väter haben viel zu wenig rechte,ich habe mich seit geburt an um meine tochter liebevoll gekümmert und immer pünktlich Unterhalt gezahlt...wenn ich mal meine tochte ne woche nicht sehe weil ich spätschicht habe sagt sie mir immer das sie mich vermisst.Sowas geht echt ans Herz...
Möchte auch nicht das sie irgendwann mal zum freund der mutter papa sagt weil sie mich zu wenig sieht...
 

suse19782002

Aktives Mitglied
Dann bewege Deinen Hintern so schnell wie möglich zum JA wegen Sorgerecht. Das hättest Du nämlich heute schon tun können. :evil: Bzw. schon lange haben können.
Ist Sie erst umgezogen, sinken Deine ohnehin sehr wenigen Chancen auf Null.
Lass Dich wie oben schon geschrieben von einem RA aufklären und rede nochmal mit der Mutter. Aber sachlich. ^^

LG suse
 

usagimoon

sadness
kann genauso gut sein, dass er aus einem gewichtigen Grund kein Sorgerecht hat!

Die Beziehung wird durch den Umzug nicht beendet... die meisten Väter haben dann nur ekien lust mehr auf den grösseren Stress.

Ja na klar weiss man schon vor der Geburt, dass man mit dem Vater irgendwie verbunden ist, aber soll man nun auch noch an sowas denken? Wer weiss wie viele Frauen dann abtreiben würden, wenn sie ständig darüber nachdenken müssten, dass sie wegen des Ex nie wieder ein eigenes Leben führen dürfen >_>
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo.
Zur Zeit haben wir (noch) die Antragslösung. Das bedeutet, dass Manju2006 das Sorgerecht beantragen kann, wenn er mit der KM nicht verheiratet ist. Wenn die KM nicht zustimmt, wird das FamG Manju2006's Antrag auf gemeinsames Sorgerecht prüfen.

Allerdings frage ich mich, warum nicht alle Kindseltern ab Geburt die gemeinsame Sorge haben. Den unverheirateten Vätern wird grundsätzlich mit der Antragslösung (s.o.) unterstellt, die 'Mit-Sorge' diene nicht automatisch dem Kindeswohl. Der Mutter jedoch wird eine Eignung zur Kindererziehung ohne weitere Überprüfung zugestanden.
Es herrscht also nach wie vor ein Ungleichgewicht.

In diesem Zusammenhang gibt es folgende Gedanken, die überall heiss diskutiert werden:

- Es gibt immernoch Leute, für die ist der Vater für's Kind entbehrlich. Diese Leute sind nur sehr schwer, wenn überhaupt, von dieser Ansicht abzubringen;

- Auch sein „Mitmischen“ (des Vaters) soll dem Wohle seines Kindes dienen können. Möchte ein Vater an seinem Kind miterziehen, darf man ihn nicht schon alleine deswegen als Unruhestifter, Störer, Querulant bezeichnen können.

- Auch Väter machen "Fehler". Auch Väter unterliegen immer wieder dem Spiel von Versuch und Irrtum. Aber deswegen sollen sie nicht grundsätzlich von der Sorge ausgeschlossen werden können. Beziehungsweise ihre "Rechte" am Kind von der Kindsmutter aberkannt bekommen zu können.

- Die „Antragslösung“ führt dazu, dass die Beziehung der Eltern untereinander staatlich gefördert zerstört wird.
Das Motto für den Vater heißt also: „Friss‘ oder stirb!“. Entweder der Vater muss die Alleinsorge der Mutter gegen seinen Willen hinnehmen („Friss'‘) oder die Beziehung (sowohl auf Paar- wie auf Elternebene) zur Mutter wird durch ein Gerichtsverfahren zerstört („Stirb“).

- Der Gesetzgeber nimmt (bisher, wird überdacht) an, dass die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert.
Daher, streiten sich Eltern, haben die Kinder das Nachsehen, obwohl Kinder nichts dafür können. Und Kinder können sich auch nicht wehren.

Meine Meinung:
Das Wohl des Kindes, fängt vor seiner Entstehung an: Will eine Mutter bereits bei der Geburt des Kindes nicht die gemeinsame Sorge, dann liegt es daran, dass sie mit dem Vater das Kind nicht gemeinsam erziehen will oder kann. Sie weiss also bereits während der Schwangerschaft, dass entweder der Vater kein Interesse am Kind hat oder dass sie kein Interesse an diesem Mann als Vater ihres Kindes hat. Und damit stellt sich die Frage, warum ist sie überhaupt schwanger geworden ist? Wollte sie einfach ein Kind, aber keinen Vater, hatte sie keine Lust zu verhüten oder wollte sie den Mann an sich binden, etc.? Man muss also von, Verantwortungslosigkeit, Gedankenlosigkeit oder/und Egoismus ausgehen. Alles keine idealen Voraussetzungen, um ein Kind alleine oder überhaupt zu erziehen.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich frage micht, was das mit dem Thema zu tun hat. Manju hatte massig Gelegenheit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, und es treibt in der regel auch keinen Keil zwischen die Eltern, weil schon ein Keil da ist - sie hätten sich sonst nicht getrennt.

Deine Gedanken verkennen vollkommen die Realität: Wird eine Ehe geschieden, haben beide Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht, weil man da von ausgeht, dass beide eine Beziehung zum Kind haben. Bei Unverheirateten kann man davon nicht zwangsläufig ausgehen. Es gibt One Night Stands und es gibt es unverbindlichen Sex, und es gibt junge Männer, viele junge Männer, die nicht bereit sind, sich der Verantwortung für ein Kind zu stellen. Ihnen das Sorgerecht für ein Kind automatisch zu geben, würde was für die Väterrechte bedeuten?

Dass eine Mutter mit einem Kind ohne Vater dasteht, der eine Sorgepflicht hat, die er nicht erfüllt, weshalb die Mutter irgendwann zeit- und kostenintensiv das alleinige Sorgerecht beantragen muss?

Deshalb gibt es die Antragslösung, und deshalb ist das automatische Sorgerecht für alle Väter keine Lösung: Es ist kein Recht, sondern eine Pflicht, die im außerehelichen Bereich nicht genug Väter ausreichend wahrnehmen.

Und das ist kein Problem der Frauen, sondern ein Problem der Männer.

Auf Dein Geschwurbel zu Frauen und Schwangerschaft und Egoismus und Erziehungsfähigkeit gehe ich gar nicht erst ein - das ist der gleiche Quatsch wie immer.
 

hony41

Mitglied
Zitat von Gerhard

Meine Meinung:
Das Wohl des Kindes, fängt vor seiner Entstehung an: Will eine Mutter bereits bei der Geburt des Kindes nicht die gemeinsame Sorge, dann liegt es daran, dass sie mit dem Vater das Kind nicht gemeinsam erziehen will oder kann. Sie weiss also bereits während der Schwangerschaft, dass entweder der Vater kein Interesse am Kind hat oder dass sie kein Interesse an diesem Mann als Vater ihres Kindes hat. Und damit stellt sich die Frage, warum ist sie überhaupt schwanger geworden ist? Wollte sie einfach ein Kind, aber keinen Vater, hatte sie keine Lust zu verhüten oder wollte sie den Mann an sich binden, etc.? Man muss also von, Verantwortungslosigkeit, Gedankenlosigkeit oder/und Egoismus ausgehen. Alles keine idealen Voraussetzungen, um ein Kind alleine oder überhaupt zu erziehen.

Zitat Ende

Hallo,
du kannst nicht alle auf einen Kamm legen, wie man so schön sagt. Ich bin auch alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht. So, warum bin ich schwanger geworden?? Habe die Pille genommen und die scheint zu schwach gewesen zu sein, wie sich herausstellte und??. Bin ich jetzt Veranwortungslos, Gedankenlos oder Egoistisch??? Warum sollte ich es sein. In deinen Augen sind es wohl dann arme Kinder, die keine idealen Vorraussetzungen haben. Dazu kann ich nur sagen SCHWACHSINN. Überlege erst mal was du schreibst und beleidige nicht die die das alleinige Sorgegerecht und alleinerziehend sind.
Es gibt genügend Gründe warum man sich so entschieden hat und stell dir vor, es gibt sogar viele, die damit gut umgehen können.
Ich rege mich nicht schnell auf, aber über soetwas kann man nur den Kopf schütteln.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo.

"...oder die Beziehung (sowohl auf Paar- wie auf Elternebene) zur Mutter wird durch ein Gerichtsverfahren zerstört („Stirb“)."

Manju2006 schrieb am (10.07.2011 19:54) :
"...dass Sie mit Freund und Kind 400 km wegziehen will..."
=> Dass die Paarbeziehung (derzeit) nicht mehr existiert, ist unstrittig.

Sollte jedoch Manju2006 das Sorgerecht beim FamG beantragen, dann ist ebenso unstrittig, dass er die Elternbeziehung als wichtiges Element der Kindssorge erachtet. Wenn nicht sogar das wichtigste.
Und die Elternbeziehung kann zerstört sein, wenn sie mit einer Gerichtsverhandlung begann (beginnen musste).
Ich finde, für Bedenkzeit gibt es keine Begründung. Eine so wichtige Entscheidung will gründlich überdacht sein.
Der Leser muss Geduld haben können. Warten auf Sensationsberichte führt eher zu Unheil. Sein Zögern kann auch noch andere Gründe haben!

Manju2006 soll seinen Antrag sofort oder später -völlig bewertungsfrei- stellen können. Tendenz zu: besser wäre sofort, bevor die KM umzieht.

:bye:
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@Hallo hony,

unter uns 2 Erwachsene:
Ich muss doch nicht alles bis in die tausendste Einzelheit erklären. Du darfst schon von etwas mehr Grips bei mir ausgehen.
:Lesen
Dass zu schwache Pille nichts mit Verantwortungslosigkeit zu tun hat, ist doch klar!
Das brauche ich doch nicht dazuschreiben. Bitte denke nicht, dass es mir nur darum ginge, auf Alleinerziehende einzudreschen.
Und speziell bei dir, wenn du mich schon ansprichst, denke ich mir überhaupt nichts, weil ich dich nicht kenne. Du sollst das zurücknehmen, dass ich dich beleidigt hätte - oder es im Sinne gehabt hätte.

Allerdings fällt auf:
Zwischen 'zu schwacher Pille' und 'Alleinerziehende' muss einiges passiert sein. Ich möchte aber hier an dieser Stelle nicht mit dir weiter darüber schreiben. Ich glaube dir unbesehen, dass wahrscheinlich nicht alles wunschgemäss verlaufen war.

Aber dein alleiniges Sorgerecht:
Würdest du darüber als "betroffene" Mutter mit uns schreiben wollen, wie alles so bei dir/euch gekommen ist? Meintewegen auch ein neues Thema.

Gerhard
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Gerhard S.
Sollte jedoch Manju2006 das Sorgerecht beim FamG beantragen, dann ist ebenso unstrittig, dass er die Elternbeziehung als wichtiges Element der Kindssorge erachtet. Wenn nicht sogar das wichtigste.

Völliger Quatsch.

Es *könnte* bedeuten das er gern aktiv, d.h. Pflichten und Rechte tragen wollend an der Beziehung zu seinem Kind teihaben möchte. Aus welcher Motivation auch immer.

Und die Elternbeziehung kann zerstört sein, wenn sie mit einer Gerichtsverhandlung begann (beginnen musste).

Wieder Quatsch.

bei Einvernehmlichkeit braucht es keinen Richter, und gibt es diese nicht ist der Keil schon da, wie hitnak schin schrieb.

Ich finde, für Bedenkzeit gibt es keine Begründung. Eine so wichtige Entscheidung will gründlich überdacht sein.

Gründlich überdenken, ohne Bedenkzeit. Äh ja, ich glaube das schliesst sich inhaltlich dem vorherigen an ;)

Der Leser muss Geduld haben können. Warten auf Sensationsberichte führt eher zu Unheil. Sein Zögern kann auch noch andere Gründe haben!

*rotfl*

Sorry, mir fehlen die Worte....

Gerhard, wenn es nicht so traurig wäre, dann wäre es zum todlachen mit dir.

Tina
 

usagimoon

sadness
So nochmal... der Poststarter hätte entweder längst das SR beantragen können, was er nicht hat und das lässt darauf schliessen, dass er das entweder nicht will, oder aber aus einem wichtigen Grund kein SR hat.

@Gerhard: Du gehst uns allen auf die Nerven !!! Kein einziges Posting VON DIR in diesem Forum dient dazu anderen einen Hilfestellung zu geben. Immer schliesst du von dich auf andere und langweilst uns mit deinem dir selbst angeeigneten Psychopseudo-Wissen!!

Hör endlich auf damit. Kein Mensch kann was dazu, das du dich langweilst!

Es gibt auch hier genug Menschen die ein sehr gutes Wissen und viel Intelligenz vorweisen können. Eventuell schaust du mal in den Spiegel und guckst wer Hilfe braucht!
 

usagimoon

sadness
Original von Gerhard S.
Hallo.

"...oder die Beziehung (sowohl auf Paar- wie auf Elternebene) zur Mutter wird durch ein Gerichtsverfahren zerstört („Stirb“)."

Manju2006 schrieb am (10.07.2011 19:54) :
"...dass Sie mit Freund und Kind 400 km wegziehen will..."
=> Dass die Paarbeziehung (derzeit) nicht mehr existiert, ist unstrittig.

Sollte jedoch Manju2006 das Sorgerecht beim FamG beantragen, dann ist ebenso unstrittig, dass er die Elternbeziehung als wichtiges Element der Kindssorge erachtet. Wenn nicht sogar das wichtigste.
Und die Elternbeziehung kann zerstört sein, wenn sie mit einer Gerichtsverhandlung begann (beginnen musste).
Ich finde, für Bedenkzeit gibt es keine Begründung. Eine so wichtige Entscheidung will gründlich überdacht sein.
Der Leser muss Geduld haben können. Warten auf Sensationsberichte führt eher zu Unheil. Sein Zögern kann auch noch andere Gründe haben!

Manju2006 soll seinen Antrag sofort oder später -völlig bewertungsfrei- stellen können. Tendenz zu: besser wäre sofort, bevor die KM umzieht.

:bye:

BOAH selbst wenn er auch das SR bekommt, dann kann sie trotzdem die 400 km weit wegziehen und kein Richter wird sie aufhalten! KAPIER das endlich!
 

suse19782002

Aktives Mitglied
Bei gemeinsamen Sorgerecht darf Sie (eigentlich) das ohne Zustimmung des Vaters nicht, zumindest nicht auf diese Entfernung. Er hat ein Umgangsrecht!
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von suse19782002
Bei gemeinsamen Sorgerecht darf Sie (eigentlich) das ohne Zustimmung des Vaters nicht

Nein, das hängt am gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht, mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun.

VG,
Tina
 
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