Hallo.
Zur Zeit haben wir (noch) die Antragslösung. Das bedeutet, dass Manju2006 das Sorgerecht beantragen kann, wenn er mit der KM nicht verheiratet ist. Wenn die KM nicht zustimmt, wird das FamG Manju2006's Antrag auf gemeinsames Sorgerecht prüfen.
Allerdings frage ich mich, warum nicht alle Kindseltern ab Geburt die gemeinsame Sorge haben. Den unverheirateten Vätern wird grundsätzlich mit der Antragslösung (s.o.) unterstellt, die 'Mit-Sorge' diene nicht automatisch dem Kindeswohl. Der Mutter jedoch wird eine Eignung zur Kindererziehung ohne weitere Überprüfung zugestanden.
Es herrscht also nach wie vor ein Ungleichgewicht.
In diesem Zusammenhang gibt es folgende Gedanken, die überall heiss diskutiert werden:
- Es gibt immernoch Leute, für die ist der Vater für's Kind entbehrlich. Diese Leute sind nur sehr schwer, wenn überhaupt, von dieser Ansicht abzubringen;
- Auch sein „Mitmischen“ (des Vaters) soll dem Wohle seines Kindes dienen können. Möchte ein Vater an seinem Kind miterziehen, darf man ihn nicht schon alleine deswegen als Unruhestifter, Störer, Querulant bezeichnen können.
- Auch Väter machen "Fehler". Auch Väter unterliegen immer wieder dem Spiel von Versuch und Irrtum. Aber deswegen sollen sie nicht grundsätzlich von der Sorge ausgeschlossen werden können. Beziehungsweise ihre "Rechte" am Kind von der Kindsmutter aberkannt bekommen zu können.
- Die „Antragslösung“ führt dazu, dass die Beziehung der Eltern untereinander staatlich gefördert zerstört wird.
Das Motto für den Vater heißt also: „Friss‘ oder stirb!“. Entweder der Vater muss die Alleinsorge der Mutter gegen seinen Willen hinnehmen („Friss'‘) oder die Beziehung (sowohl auf Paar- wie auf Elternebene) zur Mutter wird durch ein Gerichtsverfahren zerstört („Stirb“).
- Der Gesetzgeber nimmt (bisher, wird überdacht) an, dass die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert.
Daher, streiten sich Eltern, haben die Kinder das Nachsehen, obwohl Kinder nichts dafür können. Und Kinder können sich auch nicht wehren.
Meine Meinung:
Das Wohl des Kindes, fängt vor seiner Entstehung an: Will eine Mutter bereits bei der Geburt des Kindes nicht die gemeinsame Sorge, dann liegt es daran, dass sie mit dem Vater das Kind nicht gemeinsam erziehen will oder kann. Sie weiss also bereits während der Schwangerschaft, dass entweder der Vater kein Interesse am Kind hat oder dass sie kein Interesse an diesem Mann als Vater ihres Kindes hat. Und damit stellt sich die Frage, warum ist sie überhaupt schwanger geworden ist? Wollte sie einfach ein Kind, aber keinen Vater, hatte sie keine Lust zu verhüten oder wollte sie den Mann an sich binden, etc.? Man muss also von, Verantwortungslosigkeit, Gedankenlosigkeit oder/und Egoismus ausgehen. Alles keine idealen Voraussetzungen, um ein Kind alleine oder überhaupt zu erziehen.