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Fred1968d
Guest
Hallo-meine (Ehe) Frau hat sich von mir getrennt und während meiner Abwesendheit mit unserer (ehelichen) Tochter zu einer Freundin gezogen. Der Kindergartenplatz wurde ohne mein Einverständnis gekündigt,das Kind aus seiner gewohnte Umgebung gerissen. Liegt der Straftatbestand "Kindesentführung" durch die Mutter vor ? Kann ich mit einer einstweiligen Verfügung das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken ? Vielen Dank, Fred