Eilt! -  liegt Kindesentführung vor ?

F

Fred1968d

Guest
Hallo-meine (Ehe) Frau hat sich von mir getrennt und während meiner Abwesendheit mit unserer (ehelichen) Tochter zu einer Freundin gezogen. Der Kindergartenplatz wurde ohne mein Einverständnis gekündigt,das Kind aus seiner gewohnte Umgebung gerissen. Liegt der Straftatbestand "Kindesentführung" durch die Mutter vor ? Kann ich mit einer einstweiligen Verfügung das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken ? Vielen Dank, Fred
 

LiLaLaunebär

Neues Mitglied
Hallo,

Du meinst wohl eher das "Entziehen Minderjähriger" nach §235 StGB !! Deine Frau hat Dir das Kind wohl kaum durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichem Übel oder durch List entzogen,also gehe nicht davon aus, dass der Tatbestand erfüllt ist.
Sie braucht wahrscheinlich erstmal Abstand, um die Trennung zu vollziehen. Der Aufenthaltsort des Kindes ist Dir doch bekannt und dem Kind geht es doch gut, oder siehst Du eine Gefahr für das Kind ???
 
M

mafa

Guest
.... falls keine schnelle und gütliche Regelung möglich ist, Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.


siehe auch Tipps unter www.vafk.de


Gruß
 
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