Eilt! -  Meine Frau zieht weg und nimmt Kind mit

InLove22

Neues Mitglied
Ich bin erschrocken von dem was du schreibst, Gerhard

Du sagst, dass du dein Kind haben möchtest, willst nicht dass sie mit ihrer Mutter wegzieht. Hälst es aber nicht einmal für nötig dein Kind zum Geburtstag anzurufen ?

Wenn ich ehrlich bin: Dir würde ich mein Kind auch nicht geben und einen Pluspunkt hast du Dir mit dieser Aktion nicht gemacht. Weder bei Ämtern noch bei deiner Tochter.

Ich bin echt sprachlos :shake
 

Vivina

Mitglied
kopfschüttel :wand

Was denkst du eigentlich wer du bist ?????????

Klasse leistung ich bestrafe meine Tochter weil ich nicht über den Tellerand schauen kann.

Soll ich dir die Nummer meines Exmannes geben der hat das 7 Jahre gemacht,ende vom Lied meine Tochter brauchte eine Therapie um irgenwem wieder vertrauen zu können.

Du schreibst das Familiengericht an lach, schreib denen doch mal jetzt was du getan hast. dann werden sie dich ganz schnell über deine Pflichten als VATER aufklären.

Sorry aber :wand
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Meine Frau hat das Kind mitgenommen. Von heute auf morgen bin ich ohne Kind. Es ist für mich fast so, als ob mein Kind entführt worden ist - so ähnlich vielleicht wie diese Madeleine in Spanien von dem Ärzteehepaar.
Meine Ex wird diese Gefühle nicht kennen und wird sie auch nicht haben, denn sie hat ja ihr Kind bei sich (denke ich zumindest). Es ist mir einfach zuviel, was meine Ex gemacht hat. Ich will sie erstmal nicht mehr sehen, hören und treffen.

Ich weiss nicht, wie lange der Zustand anhalten wird.

Habe meinem Kind eine SMS geschickt: Papa ist krank, liegt im Bett und kann nur kurz aufstehen. Hab dich lieb und denke oft an dich.

Ich denke, das ist kindgerecht und ehrlich formuliert und ausserdem war meine Ex im Juli, ohne mich aber auch mit Kind, 3 Wochen im Jahresurlaub. Da gab's niemand, der/die sagte, oh wie wird's wohl dem Papa gehen - der arme muss arbeiten und kriegt einfach nicht frei... und meine Ex sah da wohl auch kein Problem, es sich gut gehen zu lassen, während ich Malochen war. Und diese 3 Wochen überstand unser Kind auch unbeschadet.

Es ist keine Absicht von mir - ich bin etwas fertig und brauche Abstand. Ausserdem wäre ich für mein Kind zur Zeit vermutlich keine Freude, denn ausser der Kraft für den Job - hab ich sonst keine mehr. Ich könnte nicht anders, als mit meinem Kind über Mama zu sprechen und Fragen zu stellen.
Und könnte meine Trauer auch nicht vor dem Kind verbergen.
Deswegen Alleinesein und keinen Kontakt.

mfg
 

InLove22

Neues Mitglied
Das ist doch echt mehr als krank :angryfire

Du vergleichst dass deine Frau euer Kind mitnimmt mit einer Kindesentführung ?

Ich glaub nun geht's los :uebel :uebel :uebel :uebel

JEDE, wirklich JEDE Frau würde ihr Kind mitnehmen. Wenn sie dir sooo viel bedeutet wie du immer wieder schreibst dann wärst du auch zu ihrem Geburtstag, egal wie schlecht es dir geht.

Wenn eine feierlichkeit von meinem Kind anstehen würde, ich würd wahrscheinlich sogar halb sterbend hinwollen.


Sorry, aber über dich kann ich echt nur wieder mit dem Kopf schütteln :shake

PS: Über eine SMS an meinem Geburtstag von meinem Vater wäre ich mehr als entäuscht :heul2
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von InLove22
JEDE, wirklich JEDE Frau würde ihr Kind mitnehmen.

Äh, nein, absolut nicht. Warum auch?

In Zeiten der Gleichberechtigung kann es ja nun auch gut sein das Sie der Haupternährer ist und Er sich um die Kinder kümmert. *meinjanurmal*

Gewrichte sprechen idR demjenigen die Kinder für den Lebensmittelpunkt zu der sie mehr versorgt hat, der nachweisen kann das er die Kinder versorgen kann UND demjenigen der die größere Bindungstoleranz hat. D.h. demjenigen der toleriert und anerkennt das die Kinder eine tiefe Bindung zu beiden Elternteilen brauchen (jetzt mal normale Verhältnisse vorausgesetzt.

Ich persönliche kenne einigen Frauen die ihre Kinder, zum Wohle dieser, bei dem Vater belassen haben. Und ich kenne den immensen gesellschaftlichen Druck dem diese Frauen gewachsen sein müssen durch ua Äußerungen wie die da oben von dir. Ich zolle diesen Frauen meinen tiefsten Respekt.

@Gerhard, ich hab mich nicht ohne Grund ausgeschaltet aus diesem Thread ;-)
Wenn du zum Wohle der Kinder handeln willst dann renne den Behörden nicht mit Briefen die Anschuldigungen enthalten die Türen ein, sondern mit Briefen die Bitten enthalten. Bitten nach Mediation und Hilfe für euch als Familie die Trennung konfliktarm zu gestalten. Damit würdest du zum Ausdruck bringen das es dir um die Kinder geht und nicht um deinen verletzten Stolz.

Wieviel Übergewicht deine Frau hat, ob sie mit dir wandern war usw isf, das alles interessiert da keinen Menschen. Und du wusstest ja um ihre Probs ;-)

Du kannst nur deinen Anteile reflektieren und aufarbeiten. Du kannst deine Frau nicht ändern, weder in der Ehe und schon gar nicht in der Trennung. Du kannst nur dich selbst ändern.

Spare deine sicherlich begrenzte Kraft allein für dein Kind. Zerreibe sie nicht in den GRabenlämpfen mit deiner Ex.
Ich persönlich mag zwar moderen Medien, aber im Falle deiner Tochtrer würde ich ihr einen Brief schreiben. Und zwar einen in dem du nur die Zukunft zwischen euch beiden entwickelst ohne jeden Seitenhieb auf deine Ex oder ähnliches. Sei für dein Kind da. Vermutlich hat es massive Verlustängste und die kannst du nur auffangen in dem du *VERLÄSSLICH* da bist und Präsenz zeugt in regelmässigen Kontakten(versuchen).

LG,
Tina
 

Vivina

Mitglied
Vermutlich hat es massive Verlustängste und die kannst du nur auffangen in dem du *VERLÄSSLICH* da bist und Präsenz zeugt in regelmässigen Kontakten(versuchen).

Sie wird verlustängste entwickeln, vllt nicht heute nicht morgen, aber ich habs hinter mir, meine Tochter war so am Ende das sei nur noch Angst hatte , und zwar Angst mich zu verlieren eine Freundin egal was war, sie war depressiv eine tagträumerin. d agebe ich meinem Exmann die Schuld sich 7 jahre nicht zu melden wegen seinem verletzen Stolz, heute haben sie ien super verhältniss aber auch nur weil ich gekämpft habe um den vater.

Tue das deine Tochter nicht an , glaub mir das machst du nie wieder gut.
 

hopskeks

Neues Mitglied
Ja, dass du hier auch noch schreibst, dass du den Geburtstag deiner Tochter gepflegt übergangen hast, zeigt doch, dass Mitleid gefordert ist. Aber nicht für dich, da du dich ja wohl vollkommen ungerechtund unverstanden behandelt fühlst, dich aber noch darin suhlst. Vielleicht bist du aber auch masochistisch veranlagt und brauchst von hier ständig einen auf die Mütze.
Werd doch mal wach und lies das was hier geschrieben wird, und vor allem, verstehe es.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@Hextina
Ich bin in Trennungs-/Scheidungs-Angelegenheiten absolut unerfahren.
Ich halte jetzt nur mal für ein evetuelles, späteres Unterhalts-Verfahren fest, daß meine Frau(Kontoinhaberin) in meiner berufsbedingten Abwesenheit die Auflösung des Hausstandes organisiert hat und versucht hat, sich aus dem Mietvertrag für die Ehewohnung zu lösen; jedenfalls mich(Bevollmächtigter) vom gemeinsamen Konto ausgeschlossen hat und dann, als ich keinen Zugriff mehr auf jenes Ehekonto hatte, die gesamten Daueraufträge für die nach wie vor bestehende Ehewohnung beendet hat.
Wie ich soeben nachlesen durfte, stellt dieses Verhalten meiner noch Ehefrau einen Vertrauensmissbrauch dar und wird bei unterhaltsrelevanten Entscheidungen berücksichtigt. Als Beweis halte ich die (angeblich gesperrte) EC-Karte zurück - denn "unsere" Bank schickte mir bis dato keine Mitteilung über den Ausschluss.

2 Fragen noch:
a) Die Mediation. Ich hatte es bereits erfahren, daß es sie gibt - und meiner Frau in einer SMS vorgeschlagen. Aber wie macht man das richtig? Bitte ans FamG ?

b) Es ist mein persönlicher Eindruck, daß meine Frau an einer starken Persönlichkeitsstörung mit schizoiden Zügen leidet.
Ein Indiz dazu:
Meine Frau sagt, sie sei selbst ein Scheidungskind und sei auch irgendwie groß geworden. Ausserdem würden 55% aller Ehen geschieden. Sie wüsste nicht, warum eine Scheidung unserem Kind von daher schaden sollte. Und sie nimmt die Entfremdung des Kinds zum Vater billigend inkauf - mit dem Hintergrund, daß meine Frau selbst ab ihrem 12. Lebensjahr im Scheidungsverfahren ihrer Eltern dem Vater zugesprochen wurde.
Nur - und das ist der Punkt:
Als meine Fau ca. 18 war, nahm sie ein Messer und schnitt sich ins Fleisch der Unterarme. 1 Monat Psychiatrie und 2 Jahre nachsorgende ärztl. Begleitung sollen es gewesen sein - im Grundtenor aber die Diagnose: Scheidungskind.
Von daher sehe ich den Widerspruch in ihrem Vorhaben.

Kann man das FamG irgendwie dahingehend steuern, daß das Verfahren (in dem keine Eile geboten ist, siehe Brief vom 29.7.09 des FamG) ausgesetzt wird - mit dem Hintergrund, meiner Frau eine Auszeit zu Ermöglichen? Ich möchte damit meine Frau nicht in die Psychiatrie drängen - jedoch muss ich jetzt feststellen, daß ein weiteres Zusammenleben mit ihr unter unveränderten Bedingungen für mich nicht möglich ist.

mfg Gerhard
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Hi,

dieses Post liest sich schon etwas entspannter ;-)

Original von Gerhard S.
@Hextina
Ich bin in Trennungs-/Scheidungs-Angelegenheiten absolut unerfahren.

Un dich bin kein Anwalt oder sonstwie rechtl. kompetenter Mensch. Ich empfehle an dieser Stelle für juritische Fragen die Jurathek. Bitte lies die dortigen Nutzungsbedingung ganz genau, die sind erheblich strenger als an den meisten anderen Orten und werden absolut und ohne Diskussion durchgesetzt.

a) Die Mediation. Ich hatte es bereits erfahren, daß es sie gibt - und meiner Frau in einer SMS vorgeschlagen. Aber wie macht man das richtig? Bitte ans FamG ?

Mediation und Kommunikation via SMS schliessen sich aus ;-)

Ich würde mich ans JA wenden mit der Bitte um Mediation damit es zu einer guten Elternebene kommt, im Sinne des Kindeswohls. Und ihr lernt eure Paarprobleme auch auf der Paarebene auszufechten ohne das es die Elternebene berührt.

b) Es ist mein persönlicher Eindruck, daß meine Frau an einer starken Persönlichkeitsstörung mit schizoiden Zügen leidet.

*weia*

Menno, eine Persönlichkeitsstörung ist eine schwere Diagnose und gehört *immer* in Fachhände, egal ob nun schizoid, emotional instabil oder oder.
Gib solche Unterstellungen nicht an offizieller Stelle von dir, das würde dir zu Recht massiv schaden.


Das ist nur ein Indiz für eine *EVTL* unaufgearbeitete Lebensgeschichte und uU unreflektiertes Handeln daraus. Aber nie und nimmer für irgendeine Diagnose.

Sie wüsste nicht, warum eine Scheidung unserem Kind von daher schaden sollte.

Nun eine Scheidung kann schaden muss aber nicht. Sie kann sogar auch entlastend wirken. Schaden tun immer dauerkonflikte zwischen den Eltern. Dieses sagor um so mehr als das man sich dann nicht trennt (such dir Litaratur von Prof. Dr. Walper LMU, die forscht dazu).

daß meine Frau selbst ab ihrem 12. Lebensjahr im Scheidungsverfahren ihrer Eltern dem Vater zugesprochen wurde.

Wieso das? Das war vor ein paar Jahren absolut unüblich.
Was hat das mit deiner Ex gemacht, deinerMeinung nach?

Als meine Fau ca. 18 war, nahm sie ein Messer und schnitt sich ins Fleisch der Unterarme.

Autoagressives Verhalten ist ja nun kein Grund eien Erziehungsunfähigkeit zu begründen. Zumal wenn es Jahre her ist und überwunden scheint.

Ritzen muss man sich gut anschauen, bevor man es in eine Schulbalde stopft.

im Grundtenor aber die Diagnose: Scheidungskind.

Das ist keine Diagnose.

Von daher sehe ich den Widerspruch in ihrem Vorhaben.

Du unterstellst das sie ihr eigenes Trauma(?), also beim vater leben zu müssen(?) dadurch versucht zuverarbeiten das sie jetzt ihren Kinder 'nur' die Mutter bietet und den Vater vorenthält?
Das halte ich für weit hergeholt, sehr weit.

Such dir bitte mal Anlaufstellen für Eltern/Väter in Trennung, so etwas gibt es idR beim JA oder anderen Elternberatungsstellen. Ich denke dir könnte Kontakt mitanderen Betroffenen echt helfen.

Ich möchte damit meine Frau nicht in die Psychiatrie drängen - jedoch muss ich jetzt feststellen, daß ein weiteres Zusammenleben mit ihr unter unveränderten Bedingungen für mich nicht möglich ist.

Ähem, warum sollte deine Frau stationär behandelt werden müssen? Wer sollte sie einweisen und warum? Ein bißchen ritzen reicht nicht als akute Eigen- bzw Framdgefährdung.
Udn was hat das mit der Unmöglichkeit eines Zusammenlebens mit ihr zutun?

LG,
Tina
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo Tina.
Die Sache mit dem Widerspruch.
2 Tage, bevor meine Frau zur RA ging rief sie mich an; sie war dazu extra von Holland nach Deutschland über die Grenze gefahren, weil wir beide D2<->D2 Flatrate haben.
Und in diesem Telefonat überraschte sie mich, daß sie die Scheidung will. Ich bettelte schon fast unwürdig, es nicht zu tun wegen dem Kind - bot sofort an, mir Zeit zum Aussprechen zu nehmen. Aber Aussprechen lehnte sie ab und sagte, daß eine Scheidung nichts schlimmes sei, und sie selbst ja auch als Scheidungskind irgendwie großgeworden sei. Und wenn ich noch lange Palaver machen würde, dann schläft sie noch mit anderen Männern, damit ich ich aufgebe und verstumme.

Hinterher, nach langem Überlegen, ist mir ihre Jugendgeschichte wieder eingefallen. Bis 2004 lebte noch ihr Vater, denn ich oft besuchte - und der erzählte mir alles über seine Ex(die Mutter meiner Frau) und die Schlammschlacht.
Und es fällt mir auf, daß es meiner Frau durch die Scheidung ihrer Eltern nicht gut gegangen ist. Vor Jahren, als noch alles einigermassen im Lot war, sprach sie selbst von dieser schwierigen Zeit.

->Hierin liegt der Widerspruch.

Ich hatte damals noch heimlich Detektiv gespielt und, ohne es jemand wissen zu lassen, den leiblichen Eltern meiner Frau Fragen gestellt. Und ich bekam ein interessantes Ergebnis: Die Mutter suchte sich eines tages bewusst einen neuen Liebhaber, quälte mit dem zusammen ihren Noch-Ehemann und reichte die Scheidung ein. Damals war das Scheidungsrecht schon seit 2 Jahren geändert - und es wurden die beiden ohne Schuldfrage getrennt.
Das Motiv der Mutter: Da ihr Ehemann wochenlang auf Montage im Ausland war - vermutete sie, ihr Gatte sei ihr sexuell untreu. Beiweise für ihre Annahme fand sie zwar nicht - jedoch reichte ihr die lange berufsbedingte Abwesenheit ihres Gatten als "Beweis". Denn ihrer Meinung nach kann ein Mann nicht 3 Wochen im Ausland ohne andere Frau auskommen.
Der Vater:
Es gab keine Andere. Dieser Auslandsjob war für ihn als Maurer von Beruf die Lebenschance. Sicher, so manche Frau eines Kunden hätte er schon insgeheim verehrt - jedoch nicht mehr.

Und hier die Paralellen zu mir:
Ich liess meine Frau weitgehenst immer alles bestimmen. Exakt vor 2 Jahren hatte sie sich in den Kopf gesetzt, mit mir eine Eigentumswohnung kaufen zu wollen. Und hier widersprach ich ihr das erste mal energisch, weil wir einfach zuwenig Grundkapital haben(hatten - durch die Trennung/Scheidung ist auch das letzte Moos sogut wie weg). Damit kam sie nicht klar; warf mir vor, ich würde sie nicht lieben, ich würde nicht für die Zukunft sorgen wollen.
Da ich nicht mitzog, suchte sie sich jeden Abend am Laptop Objekte aus und sagte: "Bitte schau dir das an, da gehe ich morgen hin".
Anfangs schaute ich tatsächlich noch Bilder und Texte an - jedoch nach einem halben Jahr (oder vor ca. 1,5 jahren) war ich genug drangsaliert. Ich sagte ihr direkt, daß wir für ihre Pläne zuwenig haben und warten müssen - bis es soweit ist, beteilige ich mich ab sofort nicht mehr an Gesprächen über Wohnungen. Ich habe ihr erklärt, daß ich mit meiner Unterschrift bei so einer Sache meine Familie ruinieren kann und deshalb es nicht verantworten will.
Die Retourkusche kam prompt: Ich bekam Liebesentzug und meine Frau setzte die Pille ab. Als ich dann Kondome kaufte stellte ich fest, daß ich Gummi nicht gewöhnt bin und ausserdem eine Blockade im Gehirn habe. Ich denke, du weisst schon, was ich meine. Meine Frau lachte - das war gemein, sage ich dir. Die Pille setzte sie nicht ab, um schwanger zu werden - sondern um mich zu bestrafen und über mich lachen zu können.
Seit dem war mir die Lust an meiner Frau völlig vergangen. Die Kondome hortete ich im Handschuhfach meines PKW's - ich wollte damit für mich alleine "üben". Aber ich hatte die Gummidinger vergessen, und so lagen sie unbenutzt im Auto.
Eines Tages fand meine Schwiegermutter die Kondome, weil sie mit ihrer Tochter und meinem Auto zum Einkaufen gefahren waren. Und die SchieMu machte zufällig das Handschuhfach auf und fand die Kondome.
Wie von Sinnen muss sie auf ihre Tochter da eingeredet haben, ich sei ein Fremdgänger - und selbstverständlich muss sie ihre Tochter vor dem Schwein(mich) beschützen.
3 Monate später war es soweit: Die SchwieMu hatte einen Plan ausgearbeitet und ihre Tochter auf ihrer Seite. Ich wurde tatsächlich von ihr zu sowas ähnlichem wie ein "Familiengericht" geladen und ich solle doch vor ihr (SchwieMu) Rechenschaft/Erklärung ablegen wegen der Kondome.
Was ich aber nicht tat, weil ich fand, es geht eine SchwieMu nichts an.
Hier habe ich das zweite Mal meiner noch Frau widersprochen; zu meiner Überraschung hielt meine Frau ihre Mutter nicht zurück. Wenn es meiner Frau unangenehm und unzulässig gewesen wäre, dann hätte sie an Ort und Stelle mit mir zusammen dem KaffeKuchen-Tisch der SchwieMu verlassen. Aber meine Frau hielt nicht mehr zu mir. Da ahnte bich schon den Anfang vom Ende - und verkehrte ab sofort nicht mehr mit meiner SchwieMu und liess sie auch nicht mehr in unsere Wohnung.
Wie einen Vertreter hab ich meine SchwieMu vor der Tür stehengelassen.
Aber zu spät: Meine Frau war verunsichert und aufgehetzt und traute sich nicht direkt, ihrer Mutter zu widersprechen. Und die SchwieMu wettere umso mehr, je mehr ich mich auflehnte gegen sie. Dazu der unerfüllte Wohnungswunsch meiner Frau. Ich wollte noch Aussprache - sie nicht. Denn Aussprache hätte bedeutet, das leidige Arbeiterleben weiterleben zu müssen und meine Frau hätte zusehen zu müssen, wie sich eine Freundin nach der anderen was Eigenes kauft - aber sie nichts davon haben kann, weil sie mit mir zusammen ist.

Und somit ist ihr Trennungsantrag ein geschickt ausgeklügelter Plan, doch noch zu einer "eigenen" Mietwohnung zu kommen. Wahrscheinlich muss ich sogar noch mitbezahlen, solange wir verheiratet sind.

mfg
 

hopskeks

Neues Mitglied
Original von Hextina

daß meine Frau selbst ab ihrem 12. Lebensjahr im Scheidungsverfahren ihrer Eltern dem Vater zugesprochen wurde.

Wieso das? Das war vor ein paar Jahren absolut unüblich.
Was hat das mit deiner Ex gemacht, deinerMeinung nach?

@ Hextina: Das ist nicht ganz richtig. Mein Opa war bereits Anfang der 40er Jahre nach der Scheidung alleinerziehender Vater seines 4-jährigen Sohnes. Auch ein Freund von mir lebte mit seiner Schwester nach der Scheidung, Anfang der 70er Jahre, bei seinem Vater. Im letzteres Fall lag es daran, dass der Vater besser situiert war.



Ich möchte damit meine Frau nicht in die Psychiatrie drängen - jedoch muss ich jetzt feststellen, daß ein weiteres Zusammenleben mit ihr unter unveränderten Bedingungen für mich nicht möglich ist.

Ähem, warum sollte deine Frau stationär behandelt werden müssen? Wer sollte sie einweisen und warum? Ein bißchen ritzen reicht nicht als akute Eigen- bzw Framdgefährdung.
Udn was hat das mit der Unmöglichkeit eines Zusammenlebens mit ihr zutun?

@Gerhard: Solche Äußerungen oder nur Verdachtsmomente könnten vom JA gegen dich verwendet werden. Mein Ex hatte es auf dieser Schiene versucht und hat seit dem einen sehr negativen Eintrag in der Akte. Bleib lieber gelassen, wetter nicht gegen deine Noch-Frau, zeig lieber bei den Ämtern, dass du Verständnis hast und das nur Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
zeig lieber bei den Ämtern, dass du Verständnis hast und das nur Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Brief ans JA:

Trennungs-/Scheidungsantrag meiner Frau, 1 gem. Kind 6 Jahre

Sehr geehrter Herr B. vom JA,

meine Frau hat das Trennungsjahr zum Zweck der Scheidung beantragt. Ich stimme der Trennung/Scheidung aber nicht zu, denn von meiner Seite aus gibt es keinen Trennungsgrund. Gemeinsames Sorgerecht laut § 1929 ff. BGB für 1 Kind (Schule ab 18.8.2009) besteht.

Es klappte schon länger nicht mit unserer ehelichen Kommunikation. Maßgeblich beteiligt an der Durchsetzung der Trennungs-/Scheidung ist die Mutter meiner Frau, E. K. Eine Tochter erster Ehe dieser Mutter E. K. verstarb und hinterließ 2 Kinder, wovon eines von meiner Frau und mir - und das zweite Kind vom Jugendamt aufgenommen wurde.
Die Motive dieser Frau E. K. sind mir nicht wirklich bekannt:
entweder
a) späte Rache im Zusammenhang mit dem ehemaligen Pflegekind S. B., geb. x.x.yyyy,
(ich musste Gelder, die zwar auf den Namen der verstorben Mutter liefen - jedoch wohl ursprünglich von der Verwandtschaft stammten, einsammeln)
oder
b) Diese Großmutter hat für sich die (unwahre) Erkenntnis gewonnen, ich sei ihrer Tochter (meine Frau) untreu (gewesen) - und müsse nun ihr Kind vor mir beschützen. Deswegen besprach und bespricht sie sich mit meiner Frau (ich habe Beweise) und vergab den Tip, daß heutzutage ohne Gründe angeben zu müssen, Ehen von Anwälten und Gerichten beendet werden und die Ehemänner sich so gut wie garnicht dagegen wehren können.

Stand der Dinge ist der:
Meine Frau ist zu keiner Kommunikation bereit. Eine abgekartete Sache, wovon meiner Frau vermutlich von ihrer Mutter verboten worden ist, darüber zu sprechen. Wie die Mutter meine Frau so in der Hand haben kann, weiss ich noch nicht genau, möglicherweise spielt die beginnende Pflegebedürftigkeit der Mutter und ein zu vererbendes Vermögen eine Rolle. Vorm Familiengericht habe ich ebenfalls meine Unschuld beteuert.
Ausserdem ein Erben-Ausschluß: Meine Frau(und deren verstorbene Schwester) sind vom Erbe (das hatte der 2007 vertsorbene 2. Ehemann der Frau E.K. veranlasst, sogenanntes Berliner Testament) ausgeschlossen worden. Im Februar dieses Jahres erzählte mir meine Frau davon - und weiterhin, daß es meine Schuld sei!

Zunächst habe ich noch verhindern können, daß meine Frau Angelika einseitig den Mietvertrag zur Ehewohnung kündigt und ebenfalls einseitig ohne meine Zustimmung sich und unser Kind ummeldet.
Meine Frau ist entsprechend gereizt und setzt auf streitverschärfende Massnahmen. Wie z.B. EC-Karten-Sperrung, Wohnungsbesichtigungen, etc...

Ich war jetzt schon soweit, daß ich demnächst meinen Arbeitslohn ganz für mich behalten wollte, meine Frau trotz einer jüngst erhaltenen Erbschaft (1/2 Wohnung, seit dem fordert meine Frau vehement von Trennung/Scheidung) zum Sozialamt gehen muss, weil dann ihr Nettoverdienst nicht reichen kann - und ich das Jugendamt berechnen lassen wollte, was ich noch für das Kind zu bezahlen hätte.

Aber ich hielt dann doch letztenendes inne und schreibe diesen Brief. Denn ich denke mir, daß dieser letztgenannte Weg über die Ämter auch Aggressionen bei meiner Frau hervorrufen würde und sie in der Lage wäre, mir Schwierigkeiten zu bereiten - die allesamt zu Lasten unseres Kindes gehen würden (wie auch schon die Maßnahme von mir, meiner Frau meinen Arbeitslohn zu verweigern).

Das ist aber etwas, was ich garnicht entstehen lassen möchte. Ich liebe mein Kind, könnte meine Frau auch noch lieben (wenn ihr eine partielle Loslösung von ihrer Mutter möglich wäre) und bitte Sie, Herr B. vom JA, dringend um Rat.


Mit freundlichen Grüßen
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Moin,

Original von Gerhard S.
Die Sache mit dem Widerspruch.

Oh man :-/

Es bleibt also so, du bist das unschuldige Dauerofer und sie der hyperagressive Dauertäter.

So wird das nix. Ich schrieb dich das du mal *deine* Anteile reflektieren solltest um einen Weg für dich und dein Kind zu suchen.

Sich dir bitte Hilfe im RL.

LG,
Tina
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von hopskeks
Das ist nicht ganz richtig. Mein Opa war bereits Anfang der 40er Jahre nach der Scheidung alleinerziehender Vater seines 4-jährigen Sohnes. Auch ein Freund von mir lebte mit seiner Schwester nach der Scheidung, Anfang der 70er Jahre, bei seinem Vater. Im letzteres Fall lag es daran, dass der Vater besser situiert war.

Hi du, das ist eben leider doch richtig, auch wenn in deiner Familie da zwei Ausnahmen sind.
Es war lange der Gedanke das ein Kind immer zur Mutter gehört, leider. Im großen Stil hat sich das erst seid ein paar Jahren (Jahrzehnten) geändert, was ua auch auf die Väterbewegungen bzw den reflektieren Teil davon zurück geht.

Wenn dann lag eigentlich immer Verwahrlosung oder ähnliches bei der Mutter vor, oder es mag sein das in eurem Fall Geld und Macht eine Rolle spielte.
Der Alltag an den deutschen Gerichten sah anders aus.

LG,
Tina
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Gerhard S.
Brief ans JA:

So besser nicht.

Menno das sind doch wieder nur Anschuldigungen, Drohungen den Unterhalt zu verweigern und und und.
So schaufeslt du dir dein eigenes Grab.

Lass dich bitte auch an dieser Stelle schnell professionell beraten.

EOD,
Tina
 

hopskeks

Neues Mitglied
Naja, das sind nicht die einzigen Väter, die ich seit 20 Jahren kenne, die mit ihren Kindern alleine lebten und die Mutter aus der "Familie" draußen war. Vielleicht ist es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber egal, das bedarf keinen neuen Diskussionsgrund ;-)
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo, es gibt neue Neuigkeiten.

Brief vom FamG:
In der Familiensache S./S. teilen Sie mit, die Antragsgegnerin werde zum 01.08.2009 umziehen. Ist Ihnen die neue Anschrift bekannt? Ohne Kenntnis der Anschrift kann ihr Antrag nicht zugestellt werden.
mfg Gericht


-> Habe die noch Ehefrau einfach angerufen, und sie nannte mir ohne Komplikationen ihre neue Adresse. Werde ich dann ans FamG übermitteln.

Brief vom "Vermieter" der Ehewohnung:
Kündigung der Whg., Strasse, Nummer....
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 26.07.2009 teilen wir Ihnen mit, daß die o.g. Wohnung von Frau Angelika S. zum 01.08.2009 spätestens jedoch zum 31.10.2009 aufgekündigt wurde. Da der uns vorgelegte Dauernutzungsvertrag zwischen den ehemaligen Vermieter(gemeinnütziger Wohnungsbau) und Frau Angelika S. als Mitglied abgeschlossen wurde, ist die durch Frau Angelika S. ausgesprochene Kündigung u.E. rechtskräftig. Gerne sind wir bereit, den Nutzungsvertrag(=Mietvertrag bei Gellschaften) für die Ehewohnung auf Sie umzuschreiben, die erforderlichen Genossenschaftsanteile könnten von Ihrer Frau auf Sie übertragen werden. Bitte teilen Sie uns bis zum 17.08.2009 mit, ob Nutzungsvertrag und Genossenschaftsanteile auf Sie umgeschrieben werden sollen. mfg

Habe wieder meine noch Frau angerufen und sie gebeten, zu Besuch zu erscheinen zu dürfen. Sie stimmte zu und ich war bei ihr.

Die Kosten der Ehewohnung hat sie mir erklärt.
Auch welche Zahlungen, Abbuchungen wann und wie lange noch laufen.
Bis Oktober ist sie jedenfalls bereit, die halbe Warmmiete (285,-) zu bezahlen.
570,- warm + 100,- Strom. Den Strom, DSL, GEZ und meine Autosteuer soll ich selbst zahlen. Sie möchte, daß ich diese Abbuchungen von ihrem Konto stoppe.
Unser Kind habe ich schlafend gesehen - Nele lag im Bett. Jedoch durfte ich sie von meiner Frau aus nicht wecken. Meine Frau bringt sie jeden Tag 7:30 zum Kindergarten und holt sie gegen 16.00 wieder ab. Viele Nachbarskinder gäbe es jetzt für Nele zum spielen...

Ich habe meine Frau direkt ohne Umschweife gefragt, ob sie über die Gründe sprechen möchte, warum sie plötzlich nicht mehr mit mir zusammenleben kann. Mit Tränen in den Augen verneinte sie das.

Für den Fall, daß das FamG bestimmen sollte, unser gemeinsame Kind muss in der altgewohnten Whg. (bei mir) zurückgeführt werden/weiterleben, so sagte sie, dann wäre das auch für sie ok, wenn sie ohne Kind weiterlebt.
Dann allerdings würde sie sich nicht mehr ums Kind kümmern wollen - und ich wäre auf eine Tagesmutter angewiesen. Ich solle mir überlegen, ob ich mir das leisten kann.
Im übrigen aber gibt sie dieser Denkweise keine Chance, weil sie das Kind besser betreuen/versorgen könne. Ich mit meiner Vollzeitarbeit hätte ihrer Ansicht nach gar keine Chance.
Sie vertraut ihrer Anwältin, die alle meine Anträge abschmettern wird.
Jedenfalls möchte meine Frau nicht als Ersatz für eine Tagesmutter bereit stehen, wenn das FamG tatsächlich unser Kind zu mir zurückführen würde.
Dann gibt sie eben das Kind ab. Mit allem Drum und dran; wenn sie dann nur jedes 2. WE das Kind hat - wäre für sie auch ok. Sie glaubt, ich müsse dann meinen Job aufgeben und Harz4 läst grüssen...
Ich würde schon noch sehen, was ich von meiner Antragsschreiberei haben werde...

Gruß

Den Dauernutzungsvertrag (= Mietvertrag bei Genossenschaften) habe ich eben von meiner Frau erhalten. Dort heisst es auf Seite 6:
Der Ehegatte des Mitglieds(in dem Fall meine Frau) übernimmt durch Mitunterschrift des Vertrages für die Verbindlichkeiten des Mitglieds aus dem Vertrag die selbstschuldnerische Bürgscjaft, die der Höhe nach auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nutzungsgebühr(=Miete) begrenzt ist; Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben unberücksichtigt.

-> ich hatte mitunterschrieben, daß wir verheiratet sind, war also der Genossenschaft bekannt.

Frage: Weiss jemand ob diese Kündigung, von meiner Frau ausgesprochen, tatsächlich rechtskräfig sein kann?

Hinweis: Die Bezahlung der Miete ist mindestens bis 31.10.09 gesichert, da ich meine noch Frau jederzeit deswegen besuchen kann. Entweder gibt sie mir ihre Hälfte - oder ich ihr. Wer dann von uns beiden die Miete zusammenhat, zahlt ein.

Gruß
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo Leute,

ich habe nun mit einer Person sprechen dürfen, die erfahren in Familiensachen ist. Im Ergebnis:
a) Die Wahrscheinlichkeit, daß das Kind in die alte Wohnung zurückgeführt wird, ist gegen Null; denn:
- ich habe keine Tagesmutter;
- bin Vollzeit-berufstätig;
- zuwenig Einkommen;
- kann unser Kind nicht zur Schule bringen und abholen;
- meine Frau würde sich in dem Falle weigern, in meiner Whg. unser Kind zu versorgen;
- 5km Wegstrecke einfach zur Schule

-> Ergo, meine Frau hat zwar Dinge gemacht, die sie nicht tun darf - jedoch ist das Kind besser da aufgehoben, wo es besser versorgt werden kann. Es mache also keinen Sinn, an dem Gedanken einer Rückkehr noch festzuhalten. Genauso mache eine Bestrafung oder Zurechtweisung auch keinen Sinn, würde die KiMu nur unnötig aufregen.

Ich hätte bereits erlebt, zu was meine noch Frau alles fähig ist und wie sehr sie mich verletzt hat - und deshalb muss ich davon ausgehen, daß sie alles gegen mich vor Gericht verwenden wird.
-> Ergo, soviel wie möglich mit dem Kind jetzt unternehmen; mit Frau nur noch sprechen "wann kann ich das Kind haben - und wann muss ich es wiederbringen?".
Die Ehewohnung hat meine Frau gekündigt und sich ausserdem umgemeldet - damit ist sie raus. Es befinden sich keine wertvollen Gegenstände mehr darin - und deshalb kann alles alte Plunder auf den Müll.

Meine Anträge waren:
1. Das ABR wird dem Vater übertragen.
2. Das Umgangsrecht des Kindes mit dem Vater wird in der bisher praktizierten Form gerichtlich bestätigt.
3. Das Gericht soll einen schnellstmöglichen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen, in dem die Eltern und das Kind angehört wird.
4. Als einstweilige Anordnung sofort und ohne vorherige Anhörung der Parteien: Bis zu diesem gerichtlichen Verhandlungstermin wird der Mutter unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, das Kind in seinem gewohnten Umfeld zu belassen und es wird ihr untersagt, Nele aus Mülheim wegzuführen.
Das Gericht wird dringend gebeten, die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen, im ...
5. Dem Kind ist ein Verfahrenspfleger an die Seite zu stellen.
6. In Abhängigkeit von der mündlichen Verhandlung behalte ich mir weitergehende Anträge vor. Ggf. wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Erziehungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes einzuholen sein.
7. Ich bitte um Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Meine aktuelle Lohnbescheinigung in den Anlagen. Sonst notwendige Unterlagen reiche ich kurzfristig nach.
8. Die Feststellung, daß die Ehefrau keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem (mutmaßlichen) Wohnsitzwechsel oder Zweit-Wohnraum-Erwerb,
wie Miete, Kaution, Nebenkosten, Inventar-/Möbelbeschaffung, Reparaturen, Umzugskosten, etc.
stehen, durch ihren Ehemann hat.
9. Die Feststellung, daß die Ehefrau nach wie vor ihren Teil an den Kosten der Ehewohnung trägt, wie sie es bisher tat.
10. Zahlungsaufforderung: Die Ehefrau ihrem Ehemann den Arbeitslohn ihres Ehemanns, oder auch zukünftig die Arbeitslöhne ihres Ehemanns, auf das Konto ihres Ehemanns - unverzüglich - überweist, wenn diese(s) Geld(er) des Ehemanns noch auf einer der Konten der Ehefrau eingehen sollte(n).

Bei Staatsanwaltschaft:
Strafanzeige und Strafantrag wegen
Beleidigung (§ 185) und
(vermutlich) üble Nachrede (§ 186)
wegen Kindesentzug (§ 235 StGB)

Ich habe mit dem Vorhaben , ganz in die Nähe vom Wohnort des Kindes zu ziehen, das Beste vor, was man aus der Sache machen kann für's Kind. Entschuldigt, es hat nur ein bischen länger gedauert, bis ich mit jemand das Szenario durchsprechen konnte. Da meine Frau sagte, sie habe nicht vor, dem Vater das Kind vorzuenthalten, brauche ich im Prinzip den Aufruf ans Gericht nicht mehr. Oder vorläufig jedenfalls nicht. Nach 1 oder 3 Jahren wird unsere Ehe so oder so geschieden. Deshalb erwäge ich die vollständige Rücknahme aller Anträge und Anzeigen. Was meint ihr?
mfg
 

Vivina

Mitglied
Original von Gerhard S.
Hallo Leute,

ich habe nun mit einer Person sprechen dürfen, die erfahren in Familiensachen ist. Im Ergebnis:
a) Die Wahrscheinlichkeit, daß das Kind in die alte Wohnung zurückgeführt wird, ist gegen Null; denn:
- ich habe keine Tagesmutter;
- bin Vollzeit-berufstätig;
- zuwenig Einkommen;
- kann unser Kind nicht zur Schule bringen und abholen;
- meine Frau würde sich in dem Falle weigern, in meiner Whg. unser Kind zu versorgen;
- 5km Wegstrecke einfach zur Schule

-> Ergo, meine Frau hat zwar Dinge gemacht, die sie nicht tun darf - jedoch ist das Kind besser da aufgehoben, wo es besser versorgt werden kann. Es mache also keinen Sinn, an dem Gedanken einer Rückkehr noch festzuhalten. Genauso mache eine Bestrafung oder Zurechtweisung auch keinen Sinn, würde die KiMu nur unnötig aufregen.

Ich hätte bereits erlebt, zu was meine noch Frau alles fähig ist und wie sehr sie mich verletzt hat - und deshalb muss ich davon ausgehen, daß sie alles gegen mich vor Gericht verwenden wird.
-> Ergo, soviel wie möglich mit dem Kind jetzt unternehmen; mit Frau nur noch sprechen "wann kann ich das Kind haben - und wann muss ich es wiederbringen?".
Die Ehewohnung hat meine Frau gekündigt und sich ausserdem umgemeldet - damit ist sie raus. Es befinden sich keine wertvollen Gegenstände mehr darin - und deshalb kann alles alte Plunder auf den Müll.

Meine Anträge waren:
1. Das ABR wird dem Vater übertragen.
<--wirst du schwer bekommen , wenn das geteilte Sorgerecht..

2. Das Umgangsrecht des Kindes mit dem Vater wird in der bisher praktizierten Form gerichtlich bestätigt.
<--- wird meistens pratktiziert..

3. Das Gericht soll einen schnellstmöglichen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen, in dem die Eltern und das Kind angehört wird.

<--was soll das deiner Tochter bringen, sie sitzt schon zwischen 2 Stühlen ??

4. Als einstweilige Anordnung sofort und ohne vorherige Anhörung der Parteien: Bis zu diesem gerichtlichen Verhandlungstermin wird der Mutter unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, das Kind in seinem gewohnten Umfeld zu belassen und es wird ihr untersagt, Nele aus Mülheim wegzuführen.
Das Gericht wird dringend gebeten, die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen, im ...

sorry das ist lächerlich, deine Frau darf mit nele bis zu 400km weit wegziehen ,keine Grenzpolizei wird deswegen ne fahndung ausgeben etc, bleib mal bisler auf dem Boden..

5. Dem Kind ist ein Verfahrenspfleger an die Seite zu stellen.
das nennt sich beistand wird vom Jugendamt auf Antrag der Mutter eh passieren..

6. In Abhängigkeit von der mündlichen Verhandlung behalte ich mir weitergehende Anträge vor. Ggf. wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Erziehungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes einzuholen sein.
langsam frag ich mich herlich wer dem Kind mehr schadet, versuch dich mal in die Lage deiner Tochter reinzuversetzen,versuch es, vllt siehst du was du machst an ihr rumziehen, geht es dir um ihre Liebe oder doch nur um deinen verletzen Stolz..

7. Ich bitte um Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Meine aktuelle Lohnbescheinigung in den Anlagen. Sonst notwendige Unterlagen reiche ich kurzfristig nach.

<--Antrag prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht einholen, bearbeitung kann bis zu einem Jahr dauern, deswegn such dir endlich einen Anwalt da das dort schneller geht..Ja Anwälte haben länger als bis 1 Uhr auf, da du in Mühlheim wohnst könnte ich dir glatt einen in Düsseldorf empfehlen;)

8. Die Feststellung, daß die Ehefrau keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Zusammenhang mit ihrem (mutmaßlichen) Wohnsitzwechsel oder Zweit-Wohnraum-Erwerb,
wie Miete, Kaution, Nebenkosten, Inventar-/Möbelbeschaffung, Reparaturen, Umzugskosten, etc.
stehen, durch ihren Ehemann hat.
<-Anwalt der klärt sowas..

9. Die Feststellung, daß die Ehefrau nach wie vor ihren Teil an den Kosten der Ehewohnung trägt, wie sie es bisher tat.

<-dazu brauchst du auch einen Anwalt..

10. Zahlungsaufforderung: Die Ehefrau ihrem Ehemann den Arbeitslohn ihres Ehemanns, oder auch zukünftig die Arbeitslöhne ihres Ehemanns, auf das Konto ihres Ehemanns - unverzüglich - überweist, wenn diese(s) Geld(er) des Ehemanns noch auf einer der Konten der Ehefrau eingehen sollte(n).

<-geh zur Bank hol dir ein eigenes Konto.. das dauert in der regel 10min, dann zum Arbeitgeber das dein lohn absofort darauf gebucht wird.

Bei Staatsanwaltschaft:
Strafanzeige und Strafantrag wegen
Beleidigung (§ 185) und
(vermutlich) üble Nachrede (§ 186)
wegen Kindesentzug (§ 235 StGB)
-boaaaaah ehrlich werd wach , was du deiner Frau und deinem Kind antust ist schon grausam..

Ich habe mit dem Vorhaben , ganz in die Nähe vom Wohnort des Kindes zu ziehen, das Beste vor, was man aus der Sache machen kann für's Kind. Entschuldigt, es hat nur ein bischen länger gedauert, bis ich mit jemand das Szenario durchsprechen konnte. Da meine Frau sagte, sie habe nicht vor, dem Vater das Kind vorzuenthalten, brauche ich im Prinzip den Aufruf ans Gericht nicht mehr. Oder vorläufig jedenfalls nicht. Nach 1 oder 3 Jahren wird unsere Ehe so oder so geschieden. Deshalb erwäge ich die vollständige Rücknahme aller Anträge und Anzeigen. Was meint ihr?
<--das erste sinnvolle such dir ne Wohnung in der Nähe, aber lass die sache mit der Strafanzeige, manchmal kann man sich auch sein eigenes grab graben..
mfg
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von Gerhard S.
Deshalb erwäge ich die vollständige Rücknahme aller Anträge und Anzeigen.

mach das sofort! Dieses völlig übertriebene Draufhauen kann sonst noch sehr negative Folgen für dich haben.

Tina
 

hopskeks

Neues Mitglied
Hört sich einigermaßen vernünftig an ...

mal gucken was tatsächlich daraus wird, denn das wurde bisher immer schon in den ganzen Posts gesagt
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@Vivina
da du in Mühlheim wohnst könnte ich dir glatt einen in Düsseldorf empfehlen;)
-> Bitte, Danke. Meine Email: gesonn@gmx.de

Vielen Dank für deine Kommentare. Aber eines musst DU noch lernen: Wer sich einen Anwalt nimmt und plötzlich gegen den eigenen Partner vorgeht - DIE eröffnet den Rosenkrieg.
Ausserdem zeigte sich, daß die KiMu schon länger ihren Ausstieg geplant hatte und mir bewusst das schnelle Tempo vorgibt, um mich zu überfordern. Ausserdem habe ich eine nicht kommunikative Gattin und somit war es nicht leicht, ihre Lebensplanung herauszufinden; noch nicht mal, wenn man direkt mit ihr spricht. Denn in jedem Satz von ihr sind unterschwellige Angriffe auf mich enthalten. Für das, daß ich "Kapriolen" schlug, siehe oben - muss ich mich nicht auch noch entschuldigen.


@alle
Ich habe mit dem Vorzimmer vom Richter telefoniert. Zwar das FAX Freitag früh abgeschickt - jedoch nochmal kurz dasselbe mündlich am Telefon besprochen, damit das Gericht die Verhandlung nicht aufnehmen muss. Und das erste wäre die Zustellung der Anträge an die Ehefrau, bzw. deren RA, gewesen.
Die RA im Vorzimmer des Richters war auch der Ansicht, daß das Verlassen der Ehewohnung und der Umzug zum Wohnort des Kindes das Beste ist, was man in so einer Sache machen kann. Sie wird das dem Richter so vorlegen - denkt, daß der das auch so sehen wird. (mal ganz unabhängig vom Verdienstausfall... ;-) )

Da braucht jemand die härtere Gangart, deswegen:
- mit Frau nur noch sprechen "wann kann ich das Kind haben - und wann muss ich es wiederbringen?";
- alles andere ist mein Privatleben und geht sie nix an;
- muss ich sie auch nicht um Erlaubnis für irgendwas fragen. Irgendwann bekommt sie meine neue Adresse mitgeteilt, fertig.


Samstag, den 15. August 2009, 5:50 Uhr:
Kind habe ich abgeholt, ist bei mir das ganze WE und weitere 2 Tage. Also von Gestern Freitag abend nach der Arbeit bis Montag nacht. Das ist möglich, weil meine Eltern zu mir kommen. Am Montag geh ich dann morgens zur Arbeit und meine Eltern sind für das Kind da.
Da hatte meine Gattin aber geschluckt, als ich erklärte, "du hast auch am Montag einen kindfreien Tag..." - aber, es ist ihr natürlich recht.
Es ist einfach unglaublich, wie sehr diese Frau glaubt, dominant sein zu müssen und zu können. Trennt sich von mir, zieht weg mit Kind - und versucht immernoch, auszuteilen. Beispiele:
Ich hatte mein Telefon bei mir zuhause unabsichtlich liegengelassen. Infolge telefonierte ich 1x mit ihr vom Handy eines Arbeitskollegen, und 2x SMS mit Handy von mein Chef, und 3x mit meiner Eplus Aldi Talk Karte.
A: "Warum rufst du denn seit heute von 3 verschiedenen Handys aus an?"
G: "Ist nicht wichtig, mach dir keinen Kopf"
A: "Warum telefonierst du nicht mit meiner/unserer Partner-SIM-Karte; brauchst du die nicht mehr, kann ich die abmelden?"
G: "Ich hab dir schon 3x gesagt, daß ich heute mein Handy bei mir vergessen habe - hörst du schlecht?"
A: "Hm"
G: "Ich hab nicht so viel Zeit mit dir zu quatschen, lass das Gequake."
A: "Was willst du???"
G: "Nur das Kind abholen, nichts anderes."
A: "Dann lass mich dir wenigstens noch Anziehsachen für's Kind mitgeben."
G: "Ich habe genügend Sachen für's Kind zuhause."
A: "Was - wieso, von wem hast du denn die Sachen?"
G: "Das sind die Sachen, die du selbst in der Whg. gelassen hast."
A: "Was ist denn los, warum willst du das Kind erst am Montag bringen?"
G: "Gar nichts ist los, meine Eltern kommen"
A: "Ich hab dir heute morgen 2x SMS geschickt - aber du reagierst nicht, willst wohl nicht mit mir sprechen?"
G: "Wenn ich nicht mit dir sprechen wollte wegen dem Kind, warum habe ich dich dann mehrmals angerufen?"
A: "Ja, aber von so vielen verschiedenen Handy's aus!"
G: "Das ist jetzt völlig egal, ich habe mit dir telefoniert, wie auch immer - und der Zweck ist erfüllt, ich bin da und nehm das Kind" (habe Kind im Arm, und die Kleine schmust mit Papa)
A: "Kommen deine Eltern auch am Dienstag zur Einschulung?"
G: "Ja"
A: "Ich will essen gehen"
G: "Nein danke, ich bin satt."
A: "Nein ich meine, ich will Essengehen mit deiner gesamten Verwandtschaft nach der Einschulung - ich hab da nen guten Chinesen umme Ecke"
G: "Da ist nichts geplant, keine Ahnung ob meine Leute mit dir und deiner Mum Essengehen wollen. Aber gut, ich werde meine Eltern darüber informieren - an mir soll's nicht liegen"
A: "Kommst du denn auch, wenn wir dann Essengehen?"
G: "Ich bin der Vater des Kindes"

[gehen dann zu meinem Auto, ich sperre auf und packe Kind+Kegel ein, Gattin hilft sogar. Hm, da liegt eine nagelneue Rollmatratze 140x2,00m im Kofferraum]

A: "Was ist denn das für'ne Matratze?"
G: "das ist eine neue Matratze für das neue Bett"
A: "Wo schläft mein Kind?"
G: "Dein Kind ist übrigens unser Kind und es schläft im Bett, wo sonst."
A: "Und du liegst dann auf dem Boden?"
G: "Nein ich schlafe auch in einem Bett, genauso wie meine Gäste"
A: "Wer sind denn deine Gäste?"
G: "Sagte ich doch schon, meine Eltern und 1 Schweste und unser Kind"
A: "Das sind dann mit dir 5 Leute - und die schlafen alle in Betten?"
G: "Ja - Hotel Papa! Frag mich aber jetzt nicht, wer wo mit wem zusammen im Bett liegen wird!!!"
A: "Wenn ich dann das Kind am Montag Abend zurückbekomme, dann möchte ich, daß das deine Eltern machen - weil ich ihnen meine neue Wohnung zeigen will"
G: "ich glaube nicht, daß sich meine Eltern für deine neue Bude interessieren."
A: "Warum glaubst du das nicht?"
G: "Du hast mich verlassen. Für meine Eltern warst du wie eine eigene Tochter, sie haben dir vertraut. Aber gut, ich werde es meinen Eltern sagen, daß du möchtest, daß sie bei dir reinschauen. Jedoch wissen sie auch, daß du eine RA beauftragt hast - und man nicht wissen kann, was du deiner RA noch alles erzählen wirst - und wozu du das dann verwenden wirst."
A: "Du hältst dich an keine Abmachungen, hast mich mit dem Kind letztes WE sitzen lassen! Das Kind hatte Geburtstag und du warst verschwunden; das kann nicht Kindeswohl sein!"
G: "Ich war krank - verstehst du??? K-r-a-n-k - da liegt man im Bett und kann nicht aufstehen. Geburtstag hole ich diese WE mit dem Kind nach. Dem Kind geht es bei mir übrigens sehr wohl."

Da meldet sich unser Kind:"Ja Mama, Geburtstage Nachholen - das machen auch andere Leute; z.B. meine Freundin G., deren Eltern konnten zu deren Geburtstag auch nicht zusammensein."
A: [schweigt jetzt]


mfg
 

BiggiH

Neues Mitglied
Löschen Sie unbedingt diese Hinweise aus Ihrem Posting VOR der Erstellung Ihres neuen Themas!

Im EF dürfen nur allgemeine Fragen zu Rechts- und Steuerangelegenheiten gestellt werden. Individuelle und konkrete Rechts- und Steuerberatung, die nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen, verstoßen gegen das Steuerberatungs- und Rechtsdienstleistungsgesetz und werden von den Moderatoren umgehend gelöscht. Außerdem sind Rechtsberatungen ähnlich wie Arztbesuche immer kostenpflichtig.

Für den Fragenden gilt:
Fragen sollen lediglich der Diskussion von juristischen oder steuerrechtlichen Themen
dienen. Beiträge und Fragestellungen, die einen persönlichen Bezug auf Sie oder andere haben, sind verboten. Formulieren Sie so : "Es gibt einen Mann A, verheiratet mit einer Frau B...."

Für den Antwortenden gilt:
Auch bei den Antworten sind konkrete und personalisierte Handlungsanweisungen verboten. Bedenke, daß eine konkrete Rechtsberatung nach dem derzeit gültigen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht erlaubt ist und
eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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