nur so ;-) -  Muss vor's Gericht!:(

D

Dragonlady

Guest
Hallo pusteblume,
sollte der Angeklagte einen Anwalt haben, was ich bei diesem Vorwurf stark vermute, dann dürfte ihm Dein Name und die Anschrift, an die Deine Ladung zur Gerichtsverhandlung erfolgt ist, aus der Ermittlungsakte schon bekannt sein, denn dort werden alle Zeugen aufgeführt, die für den Staatsanwalt überhaupt in Betracht kommen. Und um eine Nennung in der Anklageschrift zu vermeiden dürfte es auch zu spät sein.

Sollte es aber noch nicht erfolgt sein, versuche doch über den Staatsanwalt eine richterliche Vernehmung zu beantragen, mit der Begründung die du hier ja schon aufgeschrieben hast.

LG
 
E

Elchen

Guest
Hallo pusteblume,

ich kann Deine Bedenken voll und ganz verstehen,und ich hätte sicherlich auch eine Heiden Angst.

Das Du richtig gehandelt hast brauche ich Dir ja nicht zu schreiben,oder??Denn das der Jungse seitdem weg ist,sagt ja eigentlich alles über die da herrschenden Umstände aus..... :(

Bist Du selber rechtschutzversichert??Dann könntest Du Dich beraten lassen,wie Du weiter verfahren könntest....Oder Dich direkt an der Stelle erkundigen,von der der Brief kam,mit eben den oben genannten Bedenken...

Alles Gute,ich :druecker ,daß alles gute wird..Nicht jeder hätte den Mumm,sowas durchzustehen und vor allem überhaupt da einzugreifen!!
 

Dini_03

Aktives Mitglied
Hallo Pusteblume,

find ich ganz super das du eingeriffen hast...wer weiß was du dem Kind erspart hast, bzw. wie es ihm jetzt gehen würde.
Deine Angst kann ich sehr gut verstehen, das die Polizei dir dahingehend aber nicht hilfreiche Möglichkeiten gibt, ist ja ein starkes Stück. Ich würde dennoch einmal mit denen reden, möglich das du diesmal an einen anderen gerätst der dir mehr zu hört und deine Angst nicht runter spielt. Auf alle Fälle würde ich es versuchen.
Wenn der Typ schon vorbestraft ist kann man doch noch hoffen das er hinter Gitter kommt.
Ich drück dir ganz fest die Daumen
kannst ja noch mal schreiben wenn du alles hinter dir hast, wie es ausging

liebe Grüße Dini
 
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