D
Dragonlady
Guest
Hallo pusteblume,
sollte der Angeklagte einen Anwalt haben, was ich bei diesem Vorwurf stark vermute, dann dürfte ihm Dein Name und die Anschrift, an die Deine Ladung zur Gerichtsverhandlung erfolgt ist, aus der Ermittlungsakte schon bekannt sein, denn dort werden alle Zeugen aufgeführt, die für den Staatsanwalt überhaupt in Betracht kommen. Und um eine Nennung in der Anklageschrift zu vermeiden dürfte es auch zu spät sein.
Sollte es aber noch nicht erfolgt sein, versuche doch über den Staatsanwalt eine richterliche Vernehmung zu beantragen, mit der Begründung die du hier ja schon aufgeschrieben hast.
LG
sollte der Angeklagte einen Anwalt haben, was ich bei diesem Vorwurf stark vermute, dann dürfte ihm Dein Name und die Anschrift, an die Deine Ladung zur Gerichtsverhandlung erfolgt ist, aus der Ermittlungsakte schon bekannt sein, denn dort werden alle Zeugen aufgeführt, die für den Staatsanwalt überhaupt in Betracht kommen. Und um eine Nennung in der Anklageschrift zu vermeiden dürfte es auch zu spät sein.
Sollte es aber noch nicht erfolgt sein, versuche doch über den Staatsanwalt eine richterliche Vernehmung zu beantragen, mit der Begründung die du hier ja schon aufgeschrieben hast.
LG