Nachwuchs und nicht Verheiratet

JessiundMarkus

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Namensrecht, wir sind nicht Verheiratet leben aber schon ein paar Jahre zusammen jetzt bekommen wir nächstes Jahr Nachwuchs(freu) :bounce1
Was sind die Nachteile unverheirateter Paare wenn ein Kind im Anmarsch ist, was müssen wir machen das Das Kind den Namen des Vaters bekommt oder geht das gar nicht?


Viele Grüße
Markus und Jessi
 
S

Shopgirl

Guest
Hallo Jessi und Markus,

wir haben bereits zwei Kinder und sind nicht verheiratet! :D
Warum soll man auch?
Bei uns war es so, das mein Mann die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen mußte. Wegen dem Namen müßt ihr zum Standesamt, um ihn dort ändern zu lassen. Denn nach der Geburt bekommen sie automatisch den Namen der Mutter. Wir hatten auch schon überlegt, ob unsere Kinder seinen Namen tragen sollen, doch haben wir uns dagegen entschieden.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße,
Shopgirl :winken:
 
S

sunny25

Guest
eigentlich ist es so, das unverheiratete paare mit einem kind keine besonderen vorteile haben, nur das beim Standesamt oder JA die Vaterschaft anerkannt werden muss, und welchen nachnamen das kind haben soll - mehr nicht....

die 2. sache ist allerdings, bei einem verheirateten paar entstehen steuerrechtliche vorteile (ich glaub so nennt man das)
das heisst, wenn dein mann auf lohnsteuerkarte arbeitet, kommt das kind mit drauf und er bekommt mehr lohn (so müsste das jedenfalls sein) was bei unverheirateten nicht so ist (logisch oder nicht ???)
ansonsten bleibt alles so wie gehabt....

LG
sunny
 
S

sunny25

Guest
wenn das kind nicht von dir ist dann schon......(wenn das kind aus einer anderen beziehung stammt, wollte ich sagen) meine nachbarin hat 3 kinder, erst bei der heirat bekam der mann sie auf die karte.....deswegen.....
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

glückwunsch erstmal zum baldigen nachwuchs :)

also meine tante hat vor 5 jahren einen unehelichen sohn zur welt gebracht und der trug gleich den namen des vaters.
sie lebt zwar nicht mit dem vater zusammen und die beiden führen auch keine beziehung mehr, aber der kleine heißt immer noch wie sein vater...
würd da einfach beim standesamt mal nachfragen...

lg
susi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
ergänzung:

es gibt nicht nur nachteile.
es gibt auch vorteile ;D
ich geh jetzt mal davon aus, dass du berufstätig bist! wenn das so ist, dann kann (soweit meine infos sind) deine freundin dir, nach der geburt ihre lohnsteuerklasse übertragen (sofern sie dann nicht arbeitet und ihr zusammen lebt). dann hättest du lohnsteuerklasse II -> alleinerziehend mit einem kind! das ist schon mal was ;-)

genauere infos kriegst du allerdings bei deiner zuständigen gemeinde...


wenn mir noch mehr einfallen, dann schreib ich dir...

lg
susi
 

JessiundMarkus

Neues Mitglied
Hmm das dachte ich mir das alles so Kompliziert in unserer Banannenrepublik wird Jungendamt, Standesamt....
@ Shopgirl ihr habt deinen Namen den Namen der Mutter genommen Warum?
wie macht ihr das Steuerlich wegen der Steuerkarte oder Arbeitest du?

Finanziell wir das ja der Hammer wenn ein Gehalt wegfällt wie macht ihr das?

Viele Grüße und danke für die schnellen Antworten

Jessi und Markus
 
S

Shopgirl

Guest
Also bei uns macht es rein steuerlich gesehen, keinen Unterschied, ob wir verheiratet wären, oder nicht! Und so ist es auch bei anderen, die wir kennen! Es ist eigentlich völlig egal!
Ich denke es ist allein ein gesellschaftliches Problem, wenn überhaupt!
Alles andere ist in umgefähr gleich. Nur das deiner Frau, wenn ihr nicht verheiratet seid, die Rente flöten geht, was sie aber wahrscheinlich beim jetztigen Verlauf sowieso tut! X(

Liebe Grüße,
Shopgirl :winken:
 
S

Shopgirl

Guest
Also bei uns ist das so, das die Kinder bei meinem Mann auf der Steuerkarte sind! Und bei der jährlichen Steuer, bekommt er den Haushaltsfreibetrag von mir gutgeschrieben! Das ist gutes Geld!!!

Warum mein Name???? Seltsame Frage! Weil ich die meiste Zeit mit den Kindern unterwegs bin! Beim Kinderarzt, Zahnarzt, Kindergarten, Turnen, musizieren, ect. Da wären die Leute ja komplett verwirrt, wenn das Kind anders heißt als ich! Und im Falle der Trennung, müsste ich das ganze wieder ändern lassen?! Neeeeee!!!
Wenn ihm das wichtig ist, das die Kinder seinen Namen tragen ( was bei uns aber nicht so ist) soll er mich doch heiraten! Was soll das?
Ich denke da ein bißchen altmodisch. Im Falle von nichtverheiratet, sind es an erster Stelle meine Kinder! Also sollen sie meinen Stempel drauf haben! - Also meinen Namen. Hört sich vielleicht blöd an, ist aber so!

Und seien wir doch mal ehrlich: warum nicht heiraten, wenn man Kinder zusammen hat???? Das ist doch Quatsch!!!!!

Liebe Grüße,
Shopgirl :winken:
 

michl

Aktives Mitglied
Hallo Ihr,

wir haben vier gemeinsame Kinder und sind nicht verheiratet.

Bezüglich des Namens habe ich keine Ahnung, da unsere Kinder den Namen meiner Partnerin tragen. Warum? Warum nicht? Die "Rechte" zwischen Mutter und Vater stehen 50:50. Wenn man schon mit der Tradition zu heiraten, wenn Kinder kommen, bricht, warum sollte man dann beim Namen nicht auch unkonventionell sein.

Wichtig ist, dass Ihr beim Standesamt die Vaterschaft eintragen lasst. Damit erhalten der Vater und vor allem die Kinder Rechte (z.B. Erbrecht).

Wichtig ist, wenn Ihr gemeinsamen Besitz habt, das Ihr die Erbsache untereinander regelt, sonst tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und da sind Nichtverheiratete nicht vorgesehen.

Wichtig ist auch, dass Ihr aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinerlei Ansprüche auf die Rente Eures Partners im Falle dessen Ablebens habt.

Was ich noch nicht weiß, ist, ob ich im Falle des Ablebens meiner Partnerin, automatisch die Kinder bei mir behalten kann und wer im Krankheitsfall meiner Partnerin über Sie entscheiden darf – Ihre Mutter oder ich.

Bezüglich des Geldes gibt es ein sehr einfaches Grundprinzip: Wollt Ihr Geld vom Staat, dann werdet Ihr wie Verheiratete behandelt, will der Staat Geld von Euch, dann nicht.

Es gibt nur einen Vorteil bei der Krankenversicherung. Bei Nichtverheirateten kann der Geldverdiener eventuell in die günstigere Privatversicherung während der Partner mit den Kindern in der gesetzlichen Familienversicherung bleibt. Das geht bei Verheirateten nicht mehr.

Steuerlich verlieren wir durch unser Nichtverheiratetsein jährlich einige tausend Euro. Den 50%-Anteil der Kinderfreibeträge meiner Partnerin überträgt sie mir jährlich. Damit habe ich die vollen Freibeträge.

Wenn Ihr wissen wollt, ob und wie viel Geld Ihr verliert, so kann ich Euch das Programm WISO-Sparbuch empfehlen. Da könnt Ihr Eure Daten eingeben und dann mal schnell virtuell heiraten.

Und noch ein Wort zur Bananenrepublik, mich kotzt hier auch einiges an, aber 99% der Menschen leben in schlechteren Ländern - und darum lebe ich sehr gerne hier!

Gruß und alles Gute

Michael
 
S

Shopgirl

Guest
@michel

Das hatm ich auch mal interessiert, ob mein Mann nach meinem Ableben das Sorgerecht bekommt oder nicht.

Also ich mich vor ca. einem Jahr erkundigt habe, hieß es, daß dies nicht automatisch erfolge! Es werde erst mal geprüft, wer als Sorgeberechtigter in Frage kommt!!! 8o
Zum Glück gibt es da in unserem Fall nur meinen Mann! :)

Ansonsten kann ich alles unterstreichen, was du auch schon erwähnt hast!

Shopgirl :winken:
 
C

Cat78

Guest
Wir sind auch nicht verheiratet und haben dieses Jahr ein kind bekommen.
Mein Freund hat gleich nach der Entbindung die Vaterschaft anerkannt und das gemeinsamme Sorgerecht beantragt. Alles beim JA.
Dort sagte man uns auch das wir wenn das Kind den Namen des Vaters bekommen soll, wir das beim Standesamt sagen müssen (muss man sowieso hin wegen der Geburtsurkunden)
Der kleine hat meinen Namen behalten aber auch nur deswegen da wir wenn wir mal heiraten einen Doppelnahmen nehmen (den kann das Kind leider nicht bekommen) und somit währe es egal welchen Namen er bekommen hätte, so war es nur einfacher.
 
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