Hilfe! -  Nebenjob Nachtarbeit

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Naddel78

Guest
Hallo,

bin ganz neu hier und habe ne gaaanz dringende Frage.

Bin schwanger (7 Woche) und arbeite Neben bei noch an einer Tankstelle 2 x die Woche Nachtschicht. Jetzt habe ich im MUtterschutz gelesen dass ich jetzt garnicht mehr Nachts arbeiten darf! :-((

Wir sind aber auf das Geld angewiesen!

Weiß jemand zufällig, ob mein Chef mich jetzt kündigen kann oder ob er mir einen Job in der Tagesschicht besorgen muss? Hat jemand ähnliche erfahrungen? Gilt der Kündigungsschutz auch beim Nebenjob?

Vielleicht kennt jemand einen Link bei dem ich mich informieren kann.

Bitte helft mir. Ich möchte ungern ohne genau zu wissen wie die Lage ist zu meinem Zweit Chef gehen.

Danke schon mal im vorraus.

Gruß
Naddel
 
U

User 5

Guest
Hi !

ich bin aus Ö. weiß also um eure gesetze nicht so bescheid.

Mein erster gedanke aber sagt mir das eine SS kein Kündigungsgrund ist. Wenn due deinen nebenjob ganz offiziell ausübst müsste doch eigentlich dein Chef dafür sorgen das du ev. in die Tagschicht verlegt wirst.

Informationen dazu solltest du denke ich bei der krankenkasse erfahren.

herzlichen Glückwunsch zur SS !

:winken:
 
N

Naddel78

Guest
Hallo Natascha,

danke für dein Antwort. Werde mich mal da erkundigen. :preg
 
E

Elchen

Guest
Hallo Naddel,ich denke,das ist wirklich so!!Nachtschicht darfst Du meiner Meinung nach jetzt nicht mehr machen..Jetzt weiß ich leider auch nicht so genau,wie das bei enem "Nebenjob"ist,wie lange bist Du denn schon da????
Ich werde mich nachher mal im google versuchen schlau zu machen
 
S

sanne

Guest
Hallo Naddel,

ich glaub' eigentlich kaum, dass das Verbot schon so früh in der Schwangerschaft gilt. Wahrscheinlich erst in der 2. Hälfte, oder so...

Es sei denn, dein Frauenarzt erlaubt es nicht.
Frag ihn doch mal - wenn er nicht einzuwenden hat und du dich dabei wohl fühlst, spricht doch nichts dagegen...
 
E

Elchen

Guest
Sanne63,es gibt ein Mutterschutzgesetz,und das ist SOFORT gültig nach Feststellen der Schwangerschaft und nach der Vorlage des ärztlichen Attestes!!
 
E

Elchen

Guest
Mutterschutzgesetz 1997


§ 5

Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben.

(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.

(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber
 
E

Elchen

Guest
Mutterschutzgesetz 1997


§ 8

Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die


1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,


2. von sonstigen Frauen über 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden


1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,


2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,


3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.

(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.

(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, die werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, daß sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer achtstündigen Tagesarbeitszelt, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7,25 -stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuß besteht, hat sie diesen vorher zu hören.

(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.


Naddel,les Dich noch mal unter www.google.de durch und gebe als Stichwort Mutterschutzgesetz ein!!
 
S

sanne

Guest
Nun ja, §8, 1 ist eindeutig.
Nachts darf nicht gearbeitet werden! :(

Und da du von der Schwangerschaft weißt, musst du sie auch mitteilen.
Und daraus ergibt sich, dass es nix mehr ist mit nachts. Allenfalls bis 22.00 (23.00) Uhr...

Klasse, elchen, dass du dir die Mühe gemacht hast! :respekt

Schade für dich, naddel, schlechte Nachrichten... :troest
 
N

Naddel78

Guest
Danke an alle. :anbet

Da werde ich wohl mal mit ihm sprechen müssen ob ich nicht in die Tagesschicht kann! :shake

Bin trotzdem glücklich über meine SS und werde das schon irgendwie machen!
:preg

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Nebenjob nachts und schwanger - und nun?
 
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