...ich hoffe, du hast da eine Fachanwältinn.....die auch gegenforderungen stellen wird..
Meine Meinung: da hierin der Vergangenheit voller Kindesunterhalt gezahlt wird, also kein Mangelfall vorliegt, auch kein Unterhaltsrückstand vorliegt, muss die Einkommenssituation nicht zwangsläufig optimiert werden, von wegen Umzug....öffentliche Verkehrsmittel.
Optimieren würde ja auch bedeuten, sich einen Nebenjob suchen...Überstunden...
Verlangen kann die Gegenseite viel......genauso kann deine Anwältin verlangen, das die Ex endlich arbeiten geht.
Und keine Angst, du must nicht umziehen und er muss nicht mit dem Bus fahren...es geht hier lediglich um eine Berechnungsgrundlage des Unterhalts....also nur um fiktive Zahlen.
Die Regelbetragssätze werden bereits wegen der kommenden Reform runtergesetzt...die Richter beginnen langsam auch, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
Keep coll...und berichte uns vom Ergebnis.
Manfred
Edit:
http://www.das-familienrecht.de/doc/Unterhaltsrecht.pdf
..ist nach der bisherigen Rechtsprechung zu sehen…ist lang
Meine Meinung: da hierin der Vergangenheit voller Kindesunterhalt gezahlt wird, also kein Mangelfall vorliegt, auch kein Unterhaltsrückstand vorliegt, muss die Einkommenssituation nicht zwangsläufig optimiert werden, von wegen Umzug....öffentliche Verkehrsmittel.
Optimieren würde ja auch bedeuten, sich einen Nebenjob suchen...Überstunden...
Verlangen kann die Gegenseite viel......genauso kann deine Anwältin verlangen, das die Ex endlich arbeiten geht.
Und keine Angst, du must nicht umziehen und er muss nicht mit dem Bus fahren...es geht hier lediglich um eine Berechnungsgrundlage des Unterhalts....also nur um fiktive Zahlen.
Die Regelbetragssätze werden bereits wegen der kommenden Reform runtergesetzt...die Richter beginnen langsam auch, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
Keep coll...und berichte uns vom Ergebnis.
Manfred
Edit:
http://www.das-familienrecht.de/doc/Unterhaltsrecht.pdf
..ist nach der bisherigen Rechtsprechung zu sehen…ist lang