Wichtig -  Neue Unterhaltsreform / 2 Familien

mafa

Aktives Mitglied
...ich hoffe, du hast da eine Fachanwältinn.....die auch gegenforderungen stellen wird..

Meine Meinung: da hierin der Vergangenheit voller Kindesunterhalt gezahlt wird, also kein Mangelfall vorliegt, auch kein Unterhaltsrückstand vorliegt, muss die Einkommenssituation nicht zwangsläufig optimiert werden, von wegen Umzug....öffentliche Verkehrsmittel.

Optimieren würde ja auch bedeuten, sich einen Nebenjob suchen...Überstunden...

Verlangen kann die Gegenseite viel......genauso kann deine Anwältin verlangen, das die Ex endlich arbeiten geht.

Und keine Angst, du must nicht umziehen und er muss nicht mit dem Bus fahren...es geht hier lediglich um eine Berechnungsgrundlage des Unterhalts....also nur um fiktive Zahlen.

Die Regelbetragssätze werden bereits wegen der kommenden Reform runtergesetzt...die Richter beginnen langsam auch, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.



Keep coll...und berichte uns vom Ergebnis.

Manfred


Edit:

http://www.das-familienrecht.de/doc/Unterhaltsrecht.pdf

..ist nach der bisherigen Rechtsprechung zu sehen…ist lang
 

Ziva

Aktives Mitglied
Also eine fachanwältin haben wir, ja...nebenjob könnte er sich ja nicht mal suchen...da er ja von früh bis spät unterwegs ist....

umziehen würde ich auch nicht...wie ich schon sagte will madame geld soll sie arbeiten....(oder anschaffen) mir egal....nur soll sie uns in ruhe lassen...

wir haben nächste woche Donnerstag hauptverhandlung da wird dann alles entschieden und trotzdem habe ich bissel schiß das der richter nicht die höheren fahrtkosten anerkennt....(wie gesagt vorher hat mein mann 18km fahrtweg gehabt jetzt sind es 80km...pro strecke....und uns dagegen sperren können wir nicht da er ja soldat ist und immer versetzt werden kann....)
 

mafa

Aktives Mitglied
Ziva, ich bin ja mal gespannt auf das Urteil in der nächsten Woche......welches nach der Reform wieder gekippt werden könnte.


Die Richter verfügten, Mütter ehelicher wie nichtehelicher Kinder müssten die gleiche Zeit zur Betreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen können.

http://www.tagesspiegel.de/politik/Deutschland-Unterhaltsrecht;art122,2324048

Eine Prüfung der Karlsruher Direktive durch das Justizministeriums ergab nun den neuen Vorschlag: Erstens soll jetzt für beide – Ex-Ehepartner wie Ex-Lebenspartner – eine Mindestbetreuungszeit von drei Jahren gelten, die unter Umständen verlängert werden kann. Zweitens müssen beide gleichrangig Unterhalt überwiesen bekommen.
 

Ziva

Aktives Mitglied
Hallo Mafa,



das blöde ist nur es geht immer um ex partner...aber ich bin ja mit meinem mann zusammen wir sind ja verheiratet..und ich will mich auch net scheiden lassen...warum gibts keinen schutz einer beziehung/ehe? Ich meine...die ex kann ja arbeiten nur ich mit kleinem kind (der große ist in der kita) und baby im bauch kann nicht arbeiten gehen...warum habe ich keinen besonderen schutz? Immer hin mach ich doch das was vaterstaat sich wünscht? Ich erhöhe die geburtenrate und bin nur der arsch vom dienst....
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Original von mafa
..der Staat will nur reiche Kinder :ironie: :schuettel

da kannst du die ironie raus lassen - ist doch traurige realität :(


@ziva

kann dir deine frage leider auch nicht beantworten aber dich sehr gut verstehn. mein mann musste zum glück nicht für seine ex-frau zahlen sonst hätten wir auch keine kinder, weils schlicht unmöglich wär :shake
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von Susanne
Original von mafa
..der Staat will nur reiche Kinder :ironie: :schuettel

da kannst du die ironie raus lassen - ist doch traurige realität :(


@ziva

kann dir deine frage leider auch nicht beantworten aber dich sehr gut verstehn. mein mann musste zum glück nicht für seine ex-frau zahlen sonst hätten wir auch keine kinder, weils schlicht unmöglich wär :shake



NA ja aber recht hat er...reich gut reich wären wir nicht, aber wir würden gut leben können wenn wir kein unterhalt mehr an die ex zahlen müßten...(logisch 400,-€ mehr im monat)
 

Ziva

Aktives Mitglied
Also,



wir waren heute aufm Gericht...

ABER: dabei rum gekommen ist nichts derzeit ,müssen wir weiter den Unterhalt zahlen, DA!!!!

Der Richter die vorgegebnen Fahrtkosten wohl nicht anerkennt wenn die Gegenseite sagt.... NEE, IS NICHT....IST ZUVIEL....es handelt sich hierbei um eine BErechnung....Fahrtweg*2*18,5*0,30 (nur die ersten 60km!!!) danach 0,20,-€

so ansich nicht das Thema das wäre denn bei uns ca 770,-€ Fahrtkosten und somit kein unterhalt mehr für die ex... ABER nun kommt es...... der Richter meint mein Mann soll mit dem Zug fahren, da es günstiger wäre...und der Unterhalt gesichert ist..(für die Ex) und was ist mit mir? Und unseren Kindern? Die sehen dann ihren Papa nur noch am Wochenende weil er morgens um 4 außer Haus muß und abends erst gegen 19.30 wieder da....ich könnte heulen :crying warum wird man nur so bestraft?

Nun aber meine Frage, der Richter meinte das die Fahrtzeit zumutbar sein muß...was ist zumutbare Fahrtzeit???? Wieviel stunden sollen das sein? Mit dem Auto wäre es 1 Stunde....mit dem Zug+ Fußweg wären es hinzu zur dienststelle...2Stunden und 50minuten..und rückzu...na ja er hat 16.15 Dienstende aber der Zug würde erst 17.02 fahren...und wäre gegen 19.30 zuhause....man wird regelrecht bestraft..und ich verstehe nicht wieso meine KInder darunter leiden müssen....mal vom geld abgesehen...(weil wir dadurch komplett in der scheiße hängen) :heul2



Kann mir von euch einer helfen?
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
kann ich dir leider nix dazu sagen aber ich finds heftig was er für ne fahrtzeit in kauf nehmen müßte. kann mir nicht vorstellen, dass das noch zumutbar wäre.... was sagt denn euer anwalt dazu?
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von Susanne
kann ich dir leider nix dazu sagen aber ich finds heftig was er für ne fahrtzeit in kauf nehmen müßte. kann mir nicht vorstellen, dass das noch zumutbar wäre.... was sagt denn euer anwalt dazu?



das wir wiederlegen das er dann zu spät auf arbeit kommt und das der arbeitgeber nicht zu läßt...was logisch ist.... allerdings will der rihter das vom obersten chef der einheit bestätigt haben...wir könnten ja schwindeln....auch haben wir uns bei der bahn erkundigt es fährt kein zug anders als so....also müßte er wirklich um 4 uhr morgens außer haus....verstehe nicht warum der richter nur auf der seite der ex frau ist und unsere kinder die ihren papa brauchen nichts mehr von ihm haben weil er von morgens bis abend unterwegs ist..nur dasmit die ex faul zuhause ist und net arbeiten muß....und ich komm mir vor wie eine allein erziehende schwangere mutter..nicht mal das interessiert den richter....ich bin laut ihm auf deutsch gesagt nur abfall und meine kinder auch... :crying
 

mafa

Aktives Mitglied
Hier geht es doch um die Berechnung und nicht den Zwang, hier wirklich mit dem Zug zu fahren. Rechne doch mal die effektiven Kosten…

80km x 2 = 160 km 8 Liter / 100km = 0,08 L = 10 Cent/km 16,00 x 21 = 336€

( gibt es keinen Billigsprit bei der BW mehr? )

Steuer / Versicherung …ist sein Bier…er wird das Auto nicht verkaufen……

Auf den Unterhalt wird / würde welche Summe angerechnet..(öffentliche Verkehersmittel??)

Das mit den 700€ Fahrkosten…diese fallen ja nicht effektiv an….

Nun rechne mal nach…… 40000km Fahrkosten kann er in der Einkommensteuererklärung angeben – rechne mal aus, was das für eine Steuererstattung gibt.

Den nachehelichen Unterhalt kann er doch auch voll absetzen……auch mit Freibetrag auf der Steuerkarte.

Zahlt er dann überhaupt noch steuern??

Was bekommt er vom Arbeitgeber ersetzt..?

Also im Großen und Ganzen……wohl ein Sturm im Wasserglas.

Trotzdem…..das mit der Zumutbarkeit ist ein Thema, das neue Gesetz ist noch nicht durch, solange ist das alte Gesetz gültig.

Was ist mit einer Gegenklage -(nach der Reform) Reduzierung des EU wegen fehlender Arbeitswilligkeit??

Aber wichtig ist, keiner zwingt ihn hier, mit der Bahn zu fahren – ein Urteil ist nicht gesprochen, oder?

Hattet ihr einen versierten Anwalt??

Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Also die Fahrtkosten werden so berechnet insgesmat sind es pro tag 170km....

die formel des richters ist so...

60*18,5*0,30cent=333,-€

110*18,5*0,20cent=407,-€

gesamt 770,-€

die kosten die anfallen sind so hoch sagt auch der richter..nur ist das problem die gegenseite sieht das nicht so und könnte sagen er soll mit dem Zug/BUs fahren..klar wären die kosten dann niedriger...bei 300,-€ aber er sieht seine kinder nicht mehr.....und was haben wir dasnn für eine ehe???Keine...er kommt abend geht ins bett und steht 3.30 in der nacht auf....

deshalb sagte ja unsere anwältin wir sollen es beweisen das er dann nicht pünktlich zur arbeit kommt...wenn er später fahren würde...außerdem meinte der anwalt 4 stunden wären zumutbar(für hin und rückfahrt zum arbeitsplatz..nur wo stehet das?Darüber finde ich nichts)...nur er wäre egal wann er fährt immer knapp 5 stunden unterwegs....(mit wartezeit auf bus und bahn)....super.....was kommt nun das neue gesetz? darüber findet man auch überhaupt nichts mehr....wird wohl tod geschwiegen?(und wer übernimmt die schulden die wir in den letzten monaten gemacht haben durch die immer wieder rauszögerung des richters?)
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von Ziva
Also die Fahrtkosten werden so berechnet insgesmat sind es pro tag 170km....

die formel des richters ist so...

60*18,5*0,30cent=333,-€

110*18,5*0,20cent=407,-€

gesamt 770,-€

die kosten die anfallen sind so hoch sagt auch der richter..nur ist das problem die gegenseite sieht das nicht so und könnte sagen er soll mit dem Zug/BUs fahren..klar wären die kosten dann niedriger...bei 300,-€ aber er sieht seine kinder nicht mehr.....und was haben wir dasnn für eine ehe???Keine...er kommt abend geht ins bett und steht 3.30 in der nacht auf....

deshalb sagte ja unsere anwältin wir sollen es beweisen das er dann nicht pünktlich zur arbeit kommt...wenn er später fahren würde...außerdem meinte der anwalt 4 stunden wären zumutbar(für hin und rückfahrt zum arbeitsplatz..nur wo stehet das?Darüber finde ich nichts)...nur er wäre egal wann er fährt immer knapp 5 stunden unterwegs....(mit wartezeit auf bus und bahn)....super.....was kommt nun das neue gesetz? darüber findet man auch überhaupt nichts mehr....wird wohl tod geschwiegen?(und wer übernimmt die schulden die wir in den letzten monaten gemacht haben durch die immer wieder rauszögerung des richters?)



PS der unterhalt wird nur steuerlich abgesetzt wenn wir die anlage u machen....nur kommt dabei nichts rum, da das was sie drauf zahlen müßte wir übernehmen müssen...

vom arbeitgeber gibt es kein geld dafür...

billig benzin? bei der BW darfst nicht privat tanken



Ps wer hält bei der steuerrückerstattung die hand auf??? das wird aufs einkommen gerechnet und so zusagen zu gunsten der ex dqamit sie mehr unterhalt bekommt...
 

mafa

Aktives Mitglied
Steuerliche Absetzung nachehelicher Unterhalt:

also wenn sie auf Hartz IV ist braucht ihr keinen Cent draufzahlen...also die Anlage U dringend machen...und den Unterhaltsbetrag sofort als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen...möglichst noch für dieses Jahr. Falls ihr bereits abgegeben habt...beim erhalt des Bescheid widerspruch..und Nachreichen.


Sie ist zur Unterzeichnung Anlage U verpflichtet..und bei Hartz IV entseht ihr(fast) kein Schaden...da sie ja keine weiteren Einkünfte hat.

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Fahrten zur Arbeit sind Privatsache
Mit dem Steueränderungsgesetz sind ab dem Jahr 2007 alle Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten des Arbeitnehmers bzw. als Betriebsausgaben des Selbständigen zu beurteilen. Die tägliche Fahrt zum Betrieb und auch die Familienheimfahrt am Wochenende gehören ab jetzt zur Privatsphäre; die berufliche Sphäre beginn erst am "Werkstor".
Zur Abfederung des Systemwechsels wird dem Fernpendler eine Aufmerksamkeit gewährt: Er darf zur Abgeltung seiner erhöhten beruflichen Aufwendung für weite Wege ab dem 21. Entfernungskilometer einen Abzugsbetrag von pauschal 0,30 € pro Entfernungskilometer "wie" Werbungskosten anrechnen. Ein Arbeitnehmer, der 25 Kilometer entfernt von seinem Betrieb wohnt, hat für dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr bei 230 Arbeitstagen 1380 € (1725 € / 345 €) weniger Abzugspotential. Er wird auf die gewohnte Steuererstattung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs verzichten müssen.
Die grundsätzliche private Zuordnung des Arbeitswegs betrifft auch die Einstufung der Unfallkosten. Deren steuerliche Berücksichtigung im Zusammenhang mit Erwerbseinkommen entfällt, weil man ja privat unterwegs ist und folglich solche Ausgaben zur persönlichen Lebensführung zählen.
http://www.frankfurterstadtkurier.de/html/steuertipps.html



also in deinem fall: 170 km – 2x21 km = 128km x21 x 11 = 32.256 km x 0,30 = 9676,80€

- 900 € Pauschale = netto ca. € / monatlich ca. 730€

( wenn das Finanzamt das anerkennt…ist das schon die halbe Miete)

( ich schätze mal, habe keine Einkommensteuerberechnung da…..seine Einkommensteuer wird ihm zu 90% bis 100 % erstattet, sofern er auch den EU in Anlage U mit angibt.

…. Was den EU betrifft:

Schätze mal Brutto 2800€ KFB2 Keine Kirche…Einkommenssteuer ca. 220€ Netto ca. 2000€ trägt er den Unterhalt der Ex als Freibetrag in die Steuerkarte …..2100€


Also beträgt die Nettobelastung für EU nicht 380€ sondern 280€.

Nicht mehr so viel jammern, das hilft nicht.
 

Ziva

Aktives Mitglied
Sie bekommt erst seit 09/06 hartz4 vorher hatte sie ALG1 wir müssen ihren steuerberater zahlen und wenn sie etwas zahlen muß müssen wir das übernehmen außerdem würde es nur knapp 200,-€ ausmachen und was wir zahlen müssen wäre weit aus mehr..da madame uns versucht überall das geld aus den tashcne zu ziehen..nur haben wir keins mehr....deshalb hatten wir ja so auf heute gehofft..laut richter sollen wir innerhalb von 4 wochen ein urteil haben....super und bis dahin haben wir insgemsamt 3000,-€ zu viel gezahlt....
 

Ziva

Aktives Mitglied
Du das hat nicht viel mit jammern zutun aber 200,-€ für 4 personen an geld zum leben im monat??? Komm damit erstmal klar...viele sehen das nicht und auch der richter verschliesst da die augen nur leider ist es so....und das ist zum kotzen das meine kinder nichts zählen....



PS nix 2800,-€ Brutto.....2400,-€Brutto 363 lohnsteuer...16,16 pflegebeitrag...2,5,-€ Bundeswehrsozialwerk....

2000,-€ Netto (mit 20,-€ Lohnsteuerrückerstattung da er letztes jahr nur!!!241,-€ zurück bekommen hat)

jetzt würden die fahrtkosten kommen

dann KU

dann erwerbstättigenbonus

- ihr 575,-€ HARTZ4

und der rest durch 2....#ihr unterhalt....

selbst wenn es nur 470,-€ Fahrtkosten wären müßten wir nix mehr zahlen...nur muß das gericht die akzeptieren....
 

mafa

Aktives Mitglied
http://www.rain-gallina.de/familienrecht_vermoegensfragen_steuern.html
Der Unterhaltsschuldner (meist der Ehemann) kann Unterhaltszahlungen an den anderen Ehegatten (meist die Ehefrau) steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Hierfür muß die Ehefrau die sogenannte Anlage U unterzeichnen. Dies hat zur Folge, dass der Ehemann seine Unterhaltszahlungen an die Ehefrau (keine Kindesunterhaltszahlungen) steuerlich absetzen kann, bei der Ehefrau dagegen werden die Unterhaltszahlungen als Einkommen angesetzt. Möglicherweise gerät die Ehefrau somit in die Steuerpflicht. Diese Nachteile, die sich ergeben können, muß der Ehemann ausgleichen. Zudem ist er verpflichtet, mögliche Steuerfreibeträge zu nutzen. Wenn er dies einfach unterlässt, so wird er unterhaltsrechtlich so gestellt, als seien die Steuerfreibeträge eingetragen.








Entweder Anlage U –oder aber als außergewöhnliche Belastung:

Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar.
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mafa
http://www.rain-gallina.de/familienrecht_vermoegensfragen_steuern.html
Der Unterhaltsschuldner (meist der Ehemann) kann Unterhaltszahlungen an den anderen Ehegatten (meist die Ehefrau) steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Hierfür muß die Ehefrau die sogenannte Anlage U unterzeichnen. Dies hat zur Folge, dass der Ehemann seine Unterhaltszahlungen an die Ehefrau (keine Kindesunterhaltszahlungen) steuerlich absetzen kann, bei der Ehefrau dagegen werden die Unterhaltszahlungen als Einkommen angesetzt. Möglicherweise gerät die Ehefrau somit in die Steuerpflicht. Diese Nachteile, die sich ergeben können, muß der Ehemann ausgleichen. Zudem ist er verpflichtet, mögliche Steuerfreibeträge zu nutzen. Wenn er dies einfach unterlässt, so wird er unterhaltsrechtlich so gestellt, als seien die Steuerfreibeträge eingetragen.














Entweder Anlage U –oder aber als außergewöhnliche Belastung:

Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar.



:schuettel Bitte entschuldige..aber das hat er letztes jahr gemacht und hat 241,-€ vom Finanzamt bekommen (mit anlage U!!!!)

und dafür mußte er ihren lohnsteuerberater zahlen und 311,-€ die sie an das finanzamt zahlen mußte.....mit der anlage u machen wir nichts gut...deshalb lassen wir es...
 

mafa

Aktives Mitglied
Netto mindestens 2000€ !

Dann nur 200€ zum Leben für 4 Personen.....rechne mir das bitte mal vor....

- Steuererstattung ?
- Wohngeldanspruch ?
- Kindergeld ?
- Erziehungsgeld ?

Manfred
 

mafa

Aktives Mitglied
Hast du den Steuerbescheid gesehen...wenn sie Steuern zahlt, muss sie ja ein zusätzliches Einkommen haben...wurde das auf den Unterhalt angerechnet?

Hier scheint was faul zu sein... Anlage U = 4560.-€ Aufwand - nur 241€ Erstattung????

.........und das du den Steuerberater bezahlen mußt, sehr ungewöhnlich...wenn sie ALGI bezogen hat, muss sie zwangsläufig eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Normal wäre hier eine Erstattung von ca. 1000€ gemäß Lohnrechner.

Manfred
 

Ziva

Aktives Mitglied
Gut, dann rechne ich mal....

(er bekommt 1981,-€ Netto)

Davon 389,-€ Ehegattenunterhalt wech

200,-€ Kindesunterhalt

750,-€ Miete

60,-€ Strom

146,-€ Krankenversicherung, da ich kein HArtz4 bekomme....

160,-€Autokredit

40,-€ Kita mittagessen

23,-€ Autoversicherung....

Bitte....kannst rechnen was bleibt...

Steuererstattung...da warten wir seit 14 wochen drauf..kommt ewig nichts amt meint ist in bearbeitung....

erziehungsgeld ist ausgelaufen hab kein anspruch auf das 2te jahr...

Kindergeld ist beim gehalt drin

wohngeld bekommen wir nicht das das netto was er hat zu hoch is...

aber in eine billiger wohnung können wir auch net wei gibts hier net...da müßten wir nach kiel ziehen...schön nur umzug kostet und die fahrtkosten wären dann noch mal pro tag 40 km mehr....

(das ist es jahr) und von der arge bekomm ich nix die sagen mein mann ist für mich zuständig basta....
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mafa
Hast du den Steuerbescheid gesehen...wenn sie Steuern zahlt, muss sie ja ein zusätzliches Einkommen haben...wurde das auf den Unterhalt angerechnet?

Hier scheint was faul zu sein... Anlage U = 4560.-€ Aufwand - nur 241€ Erstattung????

.........und das du den Steuerberater bezahlen mußt, sehr ungewöhnlich...wenn sie ALGI bezogen hat, muss sie zwangsläufig eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Normal wäre hier eine Erstattung von ca. 1000€ gemäß Lohnrechner.

Manfred

Hatten widerspruch eingelegt (vor 7 monaten) nur kam noch nüscht....(warum nur) ja mußten ihren berater bezahlen.....
 

Ziva

Aktives Mitglied
Original von mafa
wohngeld bekommen wir nicht das das netto was er hat zu hoch is...


- ich lach mich schlapp....die Kosten KU und EU sind doch Einkommensmindernd..oder ?http://www.siegburg.de/cms124/service/rathaus/formulare/wohngeldvf/00483/index.html



Kann ich dir nur sagen....die gehen aber auch von etwas aus was nicht ist..zum lachen ist das langsam net mehr....als wir die 542,-€ zahlen mußten haben wir wenigsten 31,-€ gehabt....aber so...(wir haben jetzt bei der diakonie das erst aussattungsgeld beantragt, da ich ja im 5 monat schwanger bin) also ab dezember hat sichder unterhal erledigt..hat der richter gesagt, da wir ja dann 3 kinder haben (mit seiner tochter sind es 4) die unterhalt bekommen würden/werden...da bleibt dann nix mehr für die ex....

Sach mal weißt du wann nun das gesetz kommt?



Ps wohngeld zählt als einkommen wird angerechnet....(ich werd langsam zum anwalt was ick nu alles scho weiß... :shake
 
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