N
Nemo
Guest
Im Jahre 2003 lebte ich in einem 3 Parteienhaus in Rheinland -Pfalz. Dort lebte ein 13 jähriger Junge mit seiner Mutter und 4 Geschwistern und seinem Stiefvater. Der Junge hatte aus Platzangel sein zimmer im Keller.Eines Abends hörte ich wie der Stiefvater in de Kelller ging und schrie "Hosen runter" Dann hörte ich ffurchtbare Schmerensschreie des Jungen. Da ic hgehbehindert bin konnte ich ihm nicht helfen.
Am nähsen Tag ftagte ich ihn ob e geschlagen wurde. E antwortete darauf mit den Worten Meine Mama chlgt mich nicht. Mein papa schlägt mich nict meine oma schlägt mich nicht usw erzählte seine ganze Famillie auf Nur seinen stiefbvater ließ er weg. das war für mich eindeutig. Und da es sommer war und de Junge im freie Oberkörper herumlief sah ich einen blutegus i form einer Gürtelschnalle berhalb seiner recht Hhüfte.
Ich ging also zur nächsten Polizeidiensstelle und erstattee Anzeige wegen kIndesmishandlung nach Pragraf 1631 BGB.
Ein paarWochen später wurde ich zur Kripo vorgeladen . Dort meinte in dicker feter Kripobeamter.
"Wenn das Kind ja nur geschlagen wurde könnenen wir die Akte ja schliessen, dies sei ja schliesslich Erziehung"
Da ich dem wiedersprach wurde er ungehalten und drohte mir mich niht weiter mit der Sache zu beschäftigen er würde kein Gesetz kennen das das SChlagen von Kinden r Erziehung verbieten würde-
Soviel zu Zivilcourage.
Am nähsen Tag ftagte ich ihn ob e geschlagen wurde. E antwortete darauf mit den Worten Meine Mama chlgt mich nicht. Mein papa schlägt mich nict meine oma schlägt mich nicht usw erzählte seine ganze Famillie auf Nur seinen stiefbvater ließ er weg. das war für mich eindeutig. Und da es sommer war und de Junge im freie Oberkörper herumlief sah ich einen blutegus i form einer Gürtelschnalle berhalb seiner recht Hhüfte.
Ich ging also zur nächsten Polizeidiensstelle und erstattee Anzeige wegen kIndesmishandlung nach Pragraf 1631 BGB.
Ein paarWochen später wurde ich zur Kripo vorgeladen . Dort meinte in dicker feter Kripobeamter.
"Wenn das Kind ja nur geschlagen wurde könnenen wir die Akte ja schliessen, dies sei ja schliesslich Erziehung"
Da ich dem wiedersprach wurde er ungehalten und drohte mir mich niht weiter mit der Sache zu beschäftigen er würde kein Gesetz kennen das das SChlagen von Kinden r Erziehung verbieten würde-
Soviel zu Zivilcourage.