Hallo Karin,
ich bin mir jetzt nicht 100-prozentig sicher, aber ich sehe das so:
Dein Ex zahlt dir ja Unterhalt für die Kinder. Dieser berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Grundlage ist sein Einkommen, abzüglich verschiedener Kosten z.B. für Krankenversicherung. Von diesem sogenannten "bereinigten Einkommen" wird dann der Unterhalt für die Kinder berechnet.
Wenn er jetzt die KV für die Kinder nicht mehr zahlen würde, wäre ja sein bereinigtes Einkommen entsprechend höher, er müsste also mehr Unterhalt für die Kinder zahlen.
Vielleicht kommt das am Ende aufs gleiche heraus? Weiß nicht. Kannst du mit deinem Mann reden?
Kommt auch darauf an, was im Vertrag steht bezüglich Unterhalt für die Kinder.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen,
Gruß Morgana