schneller Blick
Herr Schmidt
Hallo,
wenn meine Freundinn Sozialhilfeempfängerin ist, ich Erwerbsunfähigkeitsrentner mit eigenem Haus. Kann
dann das Sozialamt auf das Haus zurückgreifen (bei
Unterhaltsanspruch für 1 Kind)
a.) wenn wir nicht zusammenleben
b.) nicht verheiratet sind
wenn meine Freundinn Sozialhilfeempfängerin ist, ich Erwerbsunfähigkeitsrentner mit eigenem Haus. Kann
dann das Sozialamt auf das Haus zurückgreifen (bei
Unterhaltsanspruch für 1 Kind)
a.) wenn wir nicht zusammenleben
b.) nicht verheiratet sind