Sozialhilfe

schneller Blick

Herr Schmidt
Hallo,

wenn meine Freundinn Sozialhilfeempfängerin ist, ich Erwerbsunfähigkeitsrentner mit eigenem Haus. Kann
dann das Sozialamt auf das Haus zurückgreifen (bei
Unterhaltsanspruch für 1 Kind)

a.) wenn wir nicht zusammenleben

b.) nicht verheiratet sind
 
U

User2

Guest
Hallo schneller Blick!

Ich kann Dir Deine Frage zwar nicht beantworten, kann Dir aber einen Tipp geben: Frag einfach mal da nach: http://www.sozialhilfe-online.de
Da gibt es ein Forum, das ehrenamtlich von Sozialberatern betreut wird. Da kann man Dir sicher Auskunft geben.

Liebe Grüße

..:aRIeS:..
 
K

Karl-Heinz

Guest
Hallo
Das glaube ich nicht.Erstens seit ihr ja nicht verheiratet.Für Deine Erwerbsunfähigkeit beziehst Du ja Rente.Danach wird auch der Unterhalt berechnet.Du bist ja nicht Deiner Freundin,sondern dem Kind Unterhaltsverpflichtet.
Aber wenn Du Rentner bist,könnte Deine Freundin einen Job annehmen.Für die Aufsicht des Kindes hättest Du Zeit.Somit käme auch mehr Geld ins Haus.
Bitte verstehe mich nicht falsch.Ich kenne Eure Lebenssituation nicht.
Deshalb sei mir bei Missverständnissen zu Deiner Frage hier nicht böse.
Ich glaube auch nicht,das man Dir Deine Bleibe so einfach pfänden kann.Du mußt aber auf jeden Fall Unterhaltszahlungswillig sein.Aber informiere Dich da doch am besten bei einer Caritas oder Diakoniestation.Es gibt auch auf jeden Landratsamt dazu Bröschüren.Die liegen aus.


MfG Karl-Heinz
 
E

Eric

Guest
Unterhalt für Hausmänner

Hallo,
Situation:
Ich bin arbeitslos, bekomme ungefär 500 € arbeitslosenhilfe und mache (selbstverständlich) den Haushalt und betreue das Kind.
Meine Frau arbeitet und hat 2000€ NETTO im Monat.
Jetzt will sie die Scheidung. Erkennt absolut den Rollentausch nicht an und will kein Unterhalt für mich Zahlen.
Was jetzt?
Danke für eure Antworten, Tipps, Anregungen usw.
Eric
 

schneller Blick

Herr Schmidt
Geldzahlungen

Hallo,

ja man wird abgemeldet, wenn man sich lange nicht angemeldet hat.
Was ich hiermit nachhole. Die Seite - ihre Seite gefällt mir sehr gut -
ist die best gestaltete die ich je besucht habe.

Also, wenn man nicht verheiratet ist, und nicht zusammenlebt muß
man für die Frau keinen Unterhalt zahlen, nur für's Kind.

Ich wollte das nur wissen, ich habe nämlich garkeine Kinder.
 
M

Mafa

Guest
Hallo Herr Schmidt,


( netter Name ) - also den Kindesunterhalt musst ein Vater aus seinem Einkommen bezahlen. Ich nehme an, das Haus ist nicht zu groß ( also nicht größer als 120m²) und nicht voll bezahlt. Mit den Belastungen für das Haus sollten ihm mindestens 730€ ( als Arbeitnehmer 840€ ) belassen werden.

Sollte sein Haus aber größer sein, sollte er einen Mieter suchen um so ein Einkommen zu generieren um den Kindesunterhalt zu zahlen.


Die Mutter ( sofern nicht verheiratet ) hat doch einen Unterhaltsanspruch, allerdings nur die ersten 3 Jahre ( sofern keine grundlegenden Gründe vorliegen ) und nur wenn sie sonst kein Einkommen hat.



Gruß
 

schneller Blick

Herr Schmidt
Hallo,

habe die Nachricht erhalten, kann aber leider nicht's damit anfangen. Nur habe ich mich seinerzeit gewundert, w a r u m der Eine Sozialhilfe, der Andere Erwerbsunfähigkeitsrente erhält. In jegweiliger Extremsituation (Aufgabe Arbeitsplatz,
Mutterschaft, Behinderung). Leistungsentgeld vom deutschen Staat ist meineserachtens ungefähr gleichhoch. Ein Fachmann auf diesem Gebiet bin ich leider nicht.
 
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