brauche Rat -  Taschengeld einklagen?

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micha911

Neues Mitglied
Meine Freundin lebt seit 2 Jahren von ihrem Mann getrennt, vor wenigen Wochen wurde sie geschieden. Der aus der Ehe hervorgegangene 16 jährige Sohn hat auch während der Trennungsphase regelmäßig sein Taschengeld von beiden Elternteilen bekommen. Nun weigert sich der Vater, dieses weiterhin zu zahlen. Kann der Sohn das Taschengeld eingklagen?

Danke, Micha



!!!!!!!!Dieses Thema ist alt und die Diskussionsteilnehmer vielleicht schon gar nicht mehr hier unterwegs. Wenn Sie über dieses Thema diskutieren möchten, erstellen Sie bitte einfach ein neues Thema.!!!!!!!!
 
K

KerstinW

Guest
Hallo, darüber weiß ich leider nicht bescheid! Aber der Vater bezahlt doch Unterhalt. Ist da das Taschengeld nicht mit drin? Also ich habe eine 15jährige Tochter und sie bekommt regelmäßig ihr Taschengeld. Ihr Vater bezahlt Unterhalt. Auf die Idee das er zusätzlich ihr Taschengeld geben muß, bin ich bis heute nicht gekommen und ehrlich gesagt glaube ich das auch nicht. Ich nehme eher an, daß es vorher eine freiwillige Leistung des Vaters war und die kann man bestimmt nicht einklagen.
Aber mal eine andere Frage: Wäre der Sohn wirklich bereit gegen den Vater zu klagen? Oder seit nicht eher ihr das?

Ist nicht bös gemeint, also bitte nicht sauer sein. Ich kenne solche Situationen mehr als genug, von daher...
Vielleicht sollte der Sohn mal probieren, mit seinem Vater zu reden?!
 
M

melaniem

Guest
Mal andersrum gefragt, sind Eltern allgemein verpflichtet Taschengeld zu geben?

Meine Kinder bekommen noch kein Taschengeld (sind 7 und 4 J., bzw. 16 Mon.), habe mir von daher noch nicht soviel Gedanken darum gemacht.

Grüßle melaniem
 

micha911

Neues Mitglied
Nun, das man Taschengeld einklagen kann, war ein Hinweis mehrerer Quellen.
Sicherlich zahlt der Vater Unterhalt (betitelt), aber da das Taschengeld über Jahre gezahlt wurde, ist der hälftige Verlust m.E. jetzt eine Einschränkung der Lebensqualität. Davon abgesehen beweist der Mann immer wieder seine Arschlochqualitäten. So ist der zur Jugendweihe (vor 2 Jahren!) versprochene hälftige Anteil an den Führerscheinkosten bis heute nicht angekommen und auch der Anteil an der anstehenden Schulreise nach New York ist noch nicht eingegangen.
Abgesehen davon wäre der Sohn auch ohne unser Einwirken bereit, sich sein Taschengeld auf genanntem Weg zu holen.
Weiter möchte ich diese Diskussion nicht ausweiten - es ging mir lediglich um diese eine Frage ...

Micha
 
M

melaniem

Guest
Das Versprechungen oft nicht eingehalten werden ist doch altbekannt und wenn nichts Schriftliches vorliegt, steht sowieso Aussage gegen Aussage.

An Eurer Stelle würde ich mal beim JA oder einem Anwalt nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt. Vielleicht besteht ja wirklich eine geringe Chance, wenn wie Du schreibst die Lebenqualität damit eingeschränkt wird.

Wäre schön, wenn Du uns über den weiteren Verlauf grob informieren könntest, falls wieder einmal so eine Frage auftritt.

Grüßle melaniem
 

David

Armer Irrer! *g*
Also das Taschengeld eingeklagt werden kann glaub ich ehrlich gesagt nicht. Unterhalt ja, den ist man als Elternteil auch verpflichtet zu zahlen, aber da ist das Taschengeld mit enthalten! (Außerdem sind Eltern meinem Wissen nach nicht verpflichtet Taschengeld zu zahlen, das fällt eher unter freiwillige Leistungen.)

Auf was eventuelle Versprechungen in finanzieller Hinsicht (Führerschein, Reisen usw.) betrifft, so ist es eher ein Menschliches als rechtliches Problem.

Gruß
David
 
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