brauche Rat -  Testamentsvollstrecker,Sorgeberechtigter

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo,

bräuchte mal einpaar Tipps.

Folgendes:
Ich habe von meinen Eltern eine größere Summe Geld bekommen, damit ich meinen Nochehemann auszahlen konnte.

Nun, gesetzt denn Fall, dass ich morgen tot umfalle, sind meine beiden Kinder (16 und 12) die Erben.
Da ich aber nicht möchte, das mein Nochmann das Haus verkauft und sich evt. das Geld und den Nagel reisst, haben wir beim Notar einen entsprechenden Vertrag gemacht.

Nun ist auch mein Testament dabei.
Meinem Nochmann wird das Recht entzogen, meinen Nachlaß zu verwalten.

Nun muss ich einen Sorgeberechtigten einsetzten. Aber wen???
Das ist Frage 1

Dann muss ich einen Testamentsvollstrecker berufen, der den Nachlass solange verwaltet bis die Kinder ein bestimmtest Alter erreicht haben.
Wen nimmt man da? Habe zuerst an den Notar gedacht. Dann ist mir aber der Gedanke gekommen, das der das bestimmt nicht umsonst macht. Hat jemand Erfahrung damit?
Das ist Frage 2

Vielen Dank schon mal
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
hallo,

wollte mich nochmal in Erinnerung rufen.

Kann mir denn echt niemand weiterhelfen???
 
D

Dragonlady

Guest
Hallo biene38, ich habe folgendes für dich gefunden:

Grundsätzlich kann jeder zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, der geschäftsfähig ist. Es kann sich hierbei beispielsweise um einen Verwandten, einen Miterben, die Ehefrau oder um einen Rechtsanwalt handeln. Es ist also nicht zwingend erforderlich, dass die Person ein Jurist ist.
Und es ist auch möglich eine juristische Person mit der Testamentsvollstreckung zu beauftragen. Dies sind beispielsweise Vereine, Treuhandgesellschaften oder Banken.

Und falls du dich doch für einen professionellen Testamentsvollstrecker interessierst, kannst du hier suchen: http://www.dvev.de/testamentsvollstrecker-suche.htm

LG :bye:
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Hallo Dragonlady,

vielen Dank erstmal. Hat mich doch noch jemand erhört. ;D

Ich tue mich so schwer mit dem Begriff "Testamentsvollstrecker".

Verstehe ich das richtig, das dies nicht derjenige ist, der das Testament öffnet und vorträgt?? Brrr... Ist das alles kompliziert

Bin nun soweit, das ich das meinen Eltern übergeben möchte. Sorgerecht sowie Nachlassverwaltung.

Allerdings weiss ich nicht ob das das günstigste ist.
 
D

Dragonlady

Guest
Testamentsvollstrecker

die im Testament vom Erblasser als Vollstrecker seines letzten Willens genannte Person, insbesondere zur ordnungsmäßigen Befriedigung der Nachlassgläubiger und zur Auseinandersetzung der Miterben (§§ 2197-2228 BGB).


Das ist die gesetzliche Formulierung, also wohl doch derjenige, der das Testament in deinem Sinne durchführen soll.

LG :bye:
 
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