News -  Trennung und was weiter ...??? 3. Teil

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mafa

Guest
@gerry,

ich habe den Konz und könnte dir ein paar Tipps geben, was machbar ist.

Brauch aber dafür Zahlen, Zahlen und Fakten.


Das System sollte dir ja schon bekannt sein:

Netto: ( nach Eintagung des Freibetrags ) aber incl. Schachleistungen, Firmenwagen, Weihnachtsgeld, Prämien und Urlaubsgeld etc.

- 5% Arbeitnehmerbonus ( sofern höher als Einzelaufstellung beruflicher Belastung)




- KU gemäß Düsseldorfer Tabelle

- Eheschulden und Schuldzinsen

- LV, BU, Riester - sofern Altverträge

Summe geteilt durch 7 mal 3 = Ehegattenunterhalt ( sofern diese nichts verdient - Gehaltsmäßig, meine ich )

Dir müssen aber bei dieser Berechnung nach Abzug mindestens 840€ bleiben,
+ Arbeitnehmerbonus.


Suche dir via Google das Thema " Düsseldorfer Tabelle " da kannst du alles noch einmal nachlesen.

Da ich bis heute nur eine Bewertung habe, biiittte bewerte mich und schreibe mal deine Meinung zum meinem Forenbeitrag " Cochemer Modell" - Danke!!


Den errechneten Ehegattenunterhalt läst du voll als Freibetrag eintragen.
Mit dieser Berechnung kannst du als " vorläufige " Regelung vor der gerichtlichen Überprüfung ( möglichst durch deinen Anwalt ) dich an deine Frau wenden, diese soll es zur Kenntniss nehmen und damit gehst du zum Finanzamt.



Gruß
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo gerry!


war länger nicht mehr hier und es tut mir leid, dass ich sowas von dir lese - auch wenns wohl zu erwarten war!

aber ist es nicht so, dass eine mutter den umgang zum vater nicht unterbinden kann/darf/soll - egal ob dieser zahlt oder nicht!?!
ich hab das zumindest gehört. und die tochter meiner arbeitskollegin mußte ihren sohn auch zum vater geben obwohl der bisher nicht einen cent gezahlt hat ( der kleine ist jetzt in der 2. klasse!!!)...

also würd ich mir an deiner stelle über die anwälte eine vorläufige umgangsregelung geben lassen - sofern du das nicht schon hast?`! ansonsten hoff ich für dich, dass bald eine entscheidung getroffen wird, die im interesse der kinder und der dir gefällt wird!

und gemeinsame sachen WENN sie verkauft, dann muss ise dir normalerweise die hälfte abgeben! wenn du das natürlich vermeiden willst, dann würd ich über den anwalt schreiben, dass sie gemeinsame Besitztümer nicht veräußern darf solange kein scheidungsurteil da ist! bei der scheidung kann man nämlich auch die sache mit den möbeln, schmuck etc. klären lassen. bei uns hats das zum glück nicht gebraucht, weil nicht eigentlich keine wirklichen besitztümer da waren (nur ikea möbel und billiger ramsch) - aber sogar das wurde gemeinsam nach der trennung der beiden verkauft!
also grad das würd ich klären lassen!

leider kann ich dir momentan keinerlei weiterer ratschläge oder hilfen geben, da mir nix mehr einfällt!

ich drück dir aber nach wie vor die daumen und denk oft an dich!

alles gute und liebe


susi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
@mafa

LV, BU und riester-rente zählen????


bei der unterhaltsberechnung zur scheidung meines freundes zählte das nicht. die verträge wurden während der ehe geschlossen und da hieß es nur, dass er sich das so leisten können muss. ist nicht in abzug zu bringen. das wurde dann auch vom richter bestätigt!
weiß ja nicht, wie das so läuft, aber ich dachte auch immer, dass man das in abzug bringen kann. uns wurde dann nur gesagt, dass das nur in abzug zu bringen ist, sofern die ex-frau auch mit abgesichert wäre?! (welch ironie)...

will jetzt aber keinen verunsichern oder verwirrung stiften. kann nur sagen, was uns damals gesagt wurde (immerhin schon fast 6 monate her)


lg
susi
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo gerry!

wollte nur mal nachfragen, wie es dir so geht und ob sich schon wieder was getan hat?


lg
susi
 
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