@gerry,
ich habe den Konz und könnte dir ein paar Tipps geben, was machbar ist.
Brauch aber dafür Zahlen, Zahlen und Fakten.
Das System sollte dir ja schon bekannt sein:
Netto: ( nach Eintagung des Freibetrags ) aber incl. Schachleistungen, Firmenwagen, Weihnachtsgeld, Prämien und Urlaubsgeld etc.
- 5% Arbeitnehmerbonus ( sofern höher als Einzelaufstellung beruflicher Belastung)
- KU gemäß Düsseldorfer Tabelle
- Eheschulden und Schuldzinsen
- LV, BU, Riester - sofern Altverträge
Summe geteilt durch 7 mal 3 = Ehegattenunterhalt ( sofern diese nichts verdient - Gehaltsmäßig, meine ich )
Dir müssen aber bei dieser Berechnung nach Abzug mindestens 840€ bleiben,
+ Arbeitnehmerbonus.
Suche dir via Google das Thema " Düsseldorfer Tabelle " da kannst du alles noch einmal nachlesen.
Da ich bis heute nur eine Bewertung habe, biiittte bewerte mich und schreibe mal deine Meinung zum meinem Forenbeitrag " Cochemer Modell" - Danke!!
Den errechneten Ehegattenunterhalt läst du voll als Freibetrag eintragen.
Mit dieser Berechnung kannst du als " vorläufige " Regelung vor der gerichtlichen Überprüfung ( möglichst durch deinen Anwalt ) dich an deine Frau wenden, diese soll es zur Kenntniss nehmen und damit gehst du zum Finanzamt.
Gruß