Hallo Gerry, bitte beachte, sofern du deiner Frau formell Unterhalt gemäß einer Unterhaltsvereinbarung zahlst, kannst du dir einen Freibetrag in deiner Steuererklärung eintragen - du bekommst dann mehr Geld netto. Auch solltest du trotzdem mit deiner Frau reden, einer gemeindsammen Steuererklärung durchzuführen, die Erstattung wird geteilt.
Gebe deiner Frau bitte umgehend deine Gehaltsbescheinigung und fordere sie auf, mit dieser beim Jugendamt ihren Unterhalt berechnen zu lassen. Gleichzeitig gebe ihr die Aufstellung bezüglich deinen Aufwendungen zur Altersvorsorge und der Schulden aus der Ehe. Ich hoffe, ihr habt kein Ehekonto mehr.
Die Reaktion war zu erwarten und du mußt belegen, wie hoch ihr Anspruch ist und dann kann weiter verhandelt werden.
Zeige guten Willen und zahle ihr einmalig die 200€ unter Vorbehalt, sofern sie noch diesen Monat zum Jugendamt geht ung sich den Unterhalt errechnen läßt.
Natürlich nur wenn der Umgang weiterhin aufrecht erhalten wird.
Sei einverstanden, wenn sie dich zu dem Gespräch mit dir beim Jugendamt führt und dann kannst du auch die Umgangssache ansprechen.
Dan setze ein Schriftstück auf, in der die Unterhaltsfrage festgelegt wird, KU nach Düsseldorfer Tabelle, Erziehungsunterhalt nach Vereinbarung. Gleichzeitig lege die Umgangsregel fest. Auch wer was künftig bezahlt, natürlich sollte der Betrag möglichst aus steuerlichen Gründen den Unterhalt an die Mutter erhöhen.
Was den Entzug der Kinder betrifft, teile ihr mit, das sie gegen Gesetze verstößt und dieses später ihr negativ ausgelegt wird und du dich diesbezüglich nicht erpressen läßt und dann selbst zum Jugendamt gehst und auch bereit bist, den Rechtsweg zu beschreiten.
Weitere Hilfe bekommst du unter
www.vafk.de. Und drucke mal den Tread "Cochemer Modell" aus und lege diesen deiner Frau vor.
Gruß
Gruß