trennungsgeld muss ich das

Klaus3

Neues Mitglied
Hallo Mein Frau ist im Januar ausgezogen. Trennung weil nach 26 Jahren auseinandergelebt. Sie hat aber einen anderen, na ja.
Jedenfals sagt sie, ihr stehen 300 Euro Trennungsgeld im Monat zu.
Meine 14 jährige Tochter ist bei mir geblieben.
Muss ich zahlen. Sie ist doch gegangen. Sie verdient 500 Euro und 250Euro überweise ih seit Feb. Sie hat eine Wohnung mit Freundin.
Wäre schön wenn einr ein paar Infos für mich hat. Danke KLAUS
 

Damiana

Aktives Mitglied
Hallo!

"Trennungsgeld" kenne ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht!! Wenn schon, dann Unterhalt.

Könnte mir aber auch gut vorstellen, dass sie selbst ein Gericht dazu verpflichten könnte, sich eine Ganztagsstelle zu suchen und sich komplett selbst zu versorgen, da a) das Kind bei dir lebt und b) sie deshalb keinen Grund hat, sich nicht selbst versorgen zu können. Rentenansprüche müssten natürlich (spätestens bei der Scheidung) errechnet werden.

Ich empfehle dir daher, auf gar keinen Fall etwas zu unterschreiben und sich schnellstmöglich fachkundige Beratung bei einem Anwalt oder Anwältin für Familienrecht zu holen.
 

Klaus3

Neues Mitglied
muss ich

Ich seh es auch eher so, das sie im Moment keinen richtigen Anspruch auf Geld hat. Wie es im Moment ist hat sie aus freien Stücken für sich entschieden.
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
hallo.

also 'trennungsgeld' kenn ich schon, allerdings wird das normal von dem mann an die frau gezahlt, bis die scheidung durch ist.
allerdings kenn ich das nur, wenn das kind/die kinder bei der frau sind.
in deinem fall ist es ja eigentlich so, dass sie DIR für euer Kind unterhalt zahlen müßte.
sie hat ja keinen grund, warum sie nicht in die arbeit gehen könnte.
an deiner stelle würd ich, bevor ich noch weiter zahl auf jeden fall mit nem anwalt für familienrecht reden. mir kommt das irgendwie spanisch vor. du hättest ja dann die doppelbelastung: einmal für dich und das kind den unterhalt zu bestreiten und dann auch noch für deine noch-frau. sowas hab ich wirklich noch nie gehört...
 
M

mafa

Guest
... der richtige Begriff ist Trennungsunterhalt. Dieser steht ihr m.E. auch zu.

Im gegenzug steht Dir m.E. ein Kindesunterhalt zu. Aber die eigenen Einküfte der getrennt Lebenden werden angerechnet. Ist eine etwas umfangsreiche berechnung, wer bekommt Kindergeld etc. wer verdient was usw.

... Gruß
 
K

Kräuterhexe

Guest
Ich war der Meinung,den Unterhalt bekommt man weil man als Frau nicht so viel arbeiten kann,wenn ein Kind da ist.In Deinen Fall ist ja die Tochter bei Dir,ich würde ihr nichts bezahlen.Mach dich mal beim Anwalt schlau glaube nicht dass das rechtens ist,sie kann für sich selber sorgen.Kann mir nicht vorstellen,dass sie da Anprüche geltend machen kann,.
 

evahund

Neues Mitglied
hallo, arbeiten gehen können (weil Tocher bei Dir lebt) und Arbeit kr i e g e n !! sind immer noch 2 Dinge.
Wenn sie halr derzeit von Arbeitslosengeld (hat sie denn einen beruf und den je ausgeübt) oder von Sozialhilfe leben müßte, dann mußt du Unterhalt zahlen.
Gruß
Conny
 
M

mafa

Guest
Liebe Kräuterhexe,

...mal böse ausgedrückt, es soll auch Frauen geben, die sich wegen des
Geldes ( sprich dem Trennungsunterhalt ) weigern, das Kind beim Vater zu lassen.

Ist nun mal ganz angenehm, alle Trümpfe in der Hand zu haben.

Das Ergebnis ist, die meisten Frauen weigern sich, der 50/50 Lösung (also
eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter oder auch Mo/Di beim
Vater und Mi/Do. bei der Mutter, Fr-So beide im Wechsel, zuzustimmen.

(diese Regelung würde bedeuten, die Mutter / Vater bekommen weder Kindesunterhalt noch Erziehungsunterhalt. Da spielen die wenigsten
Mütter mit, obwohl diese Lösung wohl gerecht wäre. Falls beide Partner
über ein ausreichendes Einkommen verfügen - bitte einigt euch auf
die 50/50 - Regelung im Interesse der Kinder!

Aber dann gabe es weniger Rosenkriege, glückliche Kinder, viele Anwälte würden arbeitslos und die getrennten Partner könnten auf jegliche
Tiefschläge verzichten.

Heute ist der Hausmann eher die Ausnahme, der Mann muss das Geld ranschaffen und die Frau kümmert sich um den Haushalt.


Unabhängig davon sind verschiedene Unterhaltsansprüche:


Trennungunterhalt : sobald sich ein Paar trennt, könnte der einkommensschwächer Partner einen Ausgleich verlangen.

Erziehungsunterhalt: z.B. nach der Scheidung und wenn das Kind bei
der Mutter oder dem Vater lebt... hat der einkommensschwächer Partner Ansprüche, neben den Kindesunterhalt.

Nachehelicher Unterhalt: kann es auch geben, wenn Trennungsunterhalt
und Erziehungsunterhalt entfallen und kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Dieser Unterhalt kann aber durch Ehevertrag ausgeschlossen werden.

Also immer die komplette Situation analysieren..


Gruß
 

Klaus3

Neues Mitglied
Hallo Erst mal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Es sieht wohl so aus, das man Trennungsgeld zahlen muß.
In meinem Fall ist das aber wenig, weil meine Frau ja für die bei mir lebende Tochter zahlen muß. (irgendwann).
Sie arbeitet 4 Std. am Tag 500 Eoro netto. Hat sich für Ganztagsjob beworben.
Das wird vieleicht dieses Jahr noch was oder auch nicht.
 

Der Gerechte

Neues Mitglied
Hallo Klaus. Also bei mir sieht es so aus.Ich bin seit 14.4.08 Geschieden. Meine Tochter mit 17 Jahren ist bei mir.Die Scheidung wurde eingereicht im März 2007. Da ich keinen Unterhalt verlangte von meiner EX mußte ich bis Dezember so in etwa 4xx € Unterhalt bezahlen. Ab Januar nur noch Trennungsgeld in höhe von 60 € bezahlen da ich eine neue Steuerklasse hatte. Dieses mußte ich nur bis zur Scheidung am 14.04.08 Bezahlen. Danach ist ein Nachehelicher Unterhalt fällig. Da ich meine EX mitlerweile zum Unterhalt verpfichtet habe muß sie nun an mich 65 € bezahlen. Ich würde Sagen Du gehst zu einem Rechtsanwalt für Famielienrecht.
Da gibt es neuerungen. Ich hoffe geholfen zu haben.
 
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