Liebe Kräuterhexe,
...mal böse ausgedrückt, es soll auch Frauen geben, die sich wegen des
Geldes ( sprich dem Trennungsunterhalt ) weigern, das Kind beim Vater zu lassen.
Ist nun mal ganz angenehm, alle Trümpfe in der Hand zu haben.
Das Ergebnis ist, die meisten Frauen weigern sich, der 50/50 Lösung (also
eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter oder auch Mo/Di beim
Vater und Mi/Do. bei der Mutter, Fr-So beide im Wechsel, zuzustimmen.
(diese Regelung würde bedeuten, die Mutter / Vater bekommen weder Kindesunterhalt noch Erziehungsunterhalt. Da spielen die wenigsten
Mütter mit, obwohl diese Lösung wohl gerecht wäre. Falls beide Partner
über ein ausreichendes Einkommen verfügen - bitte einigt euch auf
die 50/50 - Regelung im Interesse der Kinder!
Aber dann gabe es weniger Rosenkriege, glückliche Kinder, viele Anwälte würden arbeitslos und die getrennten Partner könnten auf jegliche
Tiefschläge verzichten.
Heute ist der Hausmann eher die Ausnahme, der Mann muss das Geld ranschaffen und die Frau kümmert sich um den Haushalt.
Unabhängig davon sind verschiedene Unterhaltsansprüche:
Trennungunterhalt : sobald sich ein Paar trennt, könnte der einkommensschwächer Partner einen Ausgleich verlangen.
Erziehungsunterhalt: z.B. nach der Scheidung und wenn das Kind bei
der Mutter oder dem Vater lebt... hat der einkommensschwächer Partner Ansprüche, neben den Kindesunterhalt.
Nachehelicher Unterhalt: kann es auch geben, wenn Trennungsunterhalt
und Erziehungsunterhalt entfallen und kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Dieser Unterhalt kann aber durch Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Also immer die komplette Situation analysieren..
Gruß