M
mafa
Guest
Scheidungsvereinbarung / Trennungsvereinbarung
Hallo,
wir sind in der glücklichen (Vor) Trennung ( wirtschaften also weiterhin gemeinsam ) und verzichten möglicherweise auf eine Scheidung ( sofern da nicht ein neuer Partner die Situation ändert ).
Wir haben vor 24 Jahren mal einen Ehevertrag abgeschlossen, Gütertrennung, Verzicht auf den Versorgungsausgleich, Unterhalt nur während der Erziehungszeit.
Nach dem neusten BGH- Urteil ist der Ehevertrag bis auf den Fall der Not nach der Erziehungszeit soweit weiterhin o.k. und ich bin natürlich bei der positiven Umgangsregelung die jetzt nicht berufstätige Mutter weiterhin nach der Erziehungszeit finanziell abzusichern, obwohl ich kein Vermögen ansammeln könnte aber zur Zeit nicht schlecht verdiene.
Es bietet sich nun die Möglichkeit, die von mir allein genutzte Zweitwohnung sehr günstig ( 40k€ ) zu erwerben, was natürlich neben der vorhandenen LV mit dem Baukindergeld noch viel besser zu realisieren wäre...
Um die Mutter nun abzusichern, wäre es m.E. sinnvoll, die Wohnung ( möglicht noch als Ehepaar) zu kaufen und diese zu 50% als Vorsorge oder Altersvorsorge entweder sofort oder nach der Erziehungszeit oder bei der Scheidung auf die Ehefrau zu übertragen und nach Ablauf der Erziehungszeit 50% der ortsüblichen Miete an die Mutter zu überweisen.
Natürlich räumen wir uns gegenseitig das Vorkaufsrecht ein und übertragen im Todesfall den Anteil auf die Tochter.. oder so ähnlich.
Somit wäre die Mutter selbst bei einer weitergehenden Arbeitslosigkeit nach der Erziehungszeit zumindest nur noch teilweise auf Sozialfürsorge angewiesen. Eigene Rentenansprüche der Mutter bestehen bereits und würden durch die Mieteinnahme aufgestockt und sollten dann ausreichen, um ohne Sozialhilfe leben zu können.
Über Tipps und Anregungen würde ich mich freuen...
Gruß
Hallo,
wir sind in der glücklichen (Vor) Trennung ( wirtschaften also weiterhin gemeinsam ) und verzichten möglicherweise auf eine Scheidung ( sofern da nicht ein neuer Partner die Situation ändert ).
Wir haben vor 24 Jahren mal einen Ehevertrag abgeschlossen, Gütertrennung, Verzicht auf den Versorgungsausgleich, Unterhalt nur während der Erziehungszeit.
Nach dem neusten BGH- Urteil ist der Ehevertrag bis auf den Fall der Not nach der Erziehungszeit soweit weiterhin o.k. und ich bin natürlich bei der positiven Umgangsregelung die jetzt nicht berufstätige Mutter weiterhin nach der Erziehungszeit finanziell abzusichern, obwohl ich kein Vermögen ansammeln könnte aber zur Zeit nicht schlecht verdiene.
Es bietet sich nun die Möglichkeit, die von mir allein genutzte Zweitwohnung sehr günstig ( 40k€ ) zu erwerben, was natürlich neben der vorhandenen LV mit dem Baukindergeld noch viel besser zu realisieren wäre...
Um die Mutter nun abzusichern, wäre es m.E. sinnvoll, die Wohnung ( möglicht noch als Ehepaar) zu kaufen und diese zu 50% als Vorsorge oder Altersvorsorge entweder sofort oder nach der Erziehungszeit oder bei der Scheidung auf die Ehefrau zu übertragen und nach Ablauf der Erziehungszeit 50% der ortsüblichen Miete an die Mutter zu überweisen.
Natürlich räumen wir uns gegenseitig das Vorkaufsrecht ein und übertragen im Todesfall den Anteil auf die Tochter.. oder so ähnlich.
Somit wäre die Mutter selbst bei einer weitergehenden Arbeitslosigkeit nach der Erziehungszeit zumindest nur noch teilweise auf Sozialfürsorge angewiesen. Eigene Rentenansprüche der Mutter bestehen bereits und würden durch die Mieteinnahme aufgestockt und sollten dann ausreichen, um ohne Sozialhilfe leben zu können.
Über Tipps und Anregungen würde ich mich freuen...
Gruß