Trennungsvertrag / BGH Urteil zum Ehevertrag

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mafa

Guest
Scheidungsvereinbarung / Trennungsvereinbarung


Hallo,

wir sind in der glücklichen (Vor) Trennung ( wirtschaften also weiterhin gemeinsam ) und verzichten möglicherweise auf eine Scheidung ( sofern da nicht ein neuer Partner die Situation ändert ).

Wir haben vor 24 Jahren mal einen Ehevertrag abgeschlossen, Gütertrennung, Verzicht auf den Versorgungsausgleich, Unterhalt nur während der Erziehungszeit.

Nach dem neusten BGH- Urteil ist der Ehevertrag bis auf den Fall der Not nach der Erziehungszeit soweit weiterhin o.k. und ich bin natürlich bei der positiven Umgangsregelung die jetzt nicht berufstätige Mutter weiterhin nach der Erziehungszeit finanziell abzusichern, obwohl ich kein Vermögen ansammeln könnte aber zur Zeit nicht schlecht verdiene.

Es bietet sich nun die Möglichkeit, die von mir allein genutzte Zweitwohnung sehr günstig ( 40k€ ) zu erwerben, was natürlich neben der vorhandenen LV mit dem Baukindergeld noch viel besser zu realisieren wäre...

Um die Mutter nun abzusichern, wäre es m.E. sinnvoll, die Wohnung ( möglicht noch als Ehepaar) zu kaufen und diese zu 50% als Vorsorge oder Altersvorsorge entweder sofort oder nach der Erziehungszeit oder bei der Scheidung auf die Ehefrau zu übertragen und nach Ablauf der Erziehungszeit 50% der ortsüblichen Miete an die Mutter zu überweisen.

Natürlich räumen wir uns gegenseitig das Vorkaufsrecht ein und übertragen im Todesfall den Anteil auf die Tochter.. oder so ähnlich.

Somit wäre die Mutter selbst bei einer weitergehenden Arbeitslosigkeit nach der Erziehungszeit zumindest nur noch teilweise auf Sozialfürsorge angewiesen. Eigene Rentenansprüche der Mutter bestehen bereits und würden durch die Mieteinnahme aufgestockt und sollten dann ausreichen, um ohne Sozialhilfe leben zu können.

Über Tipps und Anregungen würde ich mich freuen...

Gruß
 
M

melaniem

Guest
Hört sich in der Theorie ganz gut an.

Hast Du dir auch Gedanken darüber gemacht, falls Reparaturen durchzuführen sind, wer diese übernimmt oder wie die Kosten geteilt werden!?

Beispiel: Holzrahmenfenster, die durch Witterungseinflüsse morsch geworden oder verzogen sind.

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
.... klar, da ich dort wohne muß ich das wohl auch selbst machen - also um morsche Fenster zu verhindern, alle 4 Jahre selbst streichen und als Wohnungseigentümer auch außen...


Was mich natürlich besonders interessiert, spielt meine Frau da beim Baukindergeld mit - irgenwie muss ich ja die Sache finanzieren da die
LV nur einen Rückkaufswert von einigen tausend € hat.

Kleiner Nachtrag, wir haben nebenbei natürlich noch eine Riester-Versicherung.

Gruß
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
Es klingt ganz gut, ich hoffe, sie spielt mit. Ist die Wohnung wo sie wohnt ist auch ein Eigentumswohnung?
 
M

melaniem

Guest
Hallo Manfred,

habe mir in den letzten Tagen Gedanken über dieses Thema gemacht, bin aber leider noch nicht zu einem schlüssigen Ergebnis gekommen. Möchte Dir aber meine bisherigen Gedankengäng mitteilen.

Vorrausgesetzt Deine Frau findet die Idee gut und stimmt zum Wohnungskauf zu, würde ich extra eine Vereinbarung/ Vertrag schriftlich aufsetzten.
Die/ der folgende Punkte beinhalten sollten
- ab wann Du ihr 50% überschreibst
- lebenslanges Wohnrecht für Dich
- bei Scheidung, die Wohnung nicht in Dein Vermögen eingerechnet wird( Grundgedanke des Kaufs)
Nicht, falls es doch irgendwann zur Schlammschlacht kommt, sie Dich wieder zwingt zu verkaufen oder Du sie auszahlen mußt.

Hast Du mit ihr deswegen schon geredet?

Erkläre ihr, so wie uns, daß es für ihre finanzielle Unterstützung dienen soll.
Eigentum eine sichere Altersvorsorge ist.
Auf Dauer zwei Mieten zu zahlen und quasi Geld in den Sand zu setzen, nicht für Euch/ Euer Kind angelegt werden kann.
Eigentum eine Sicherheit für eventuelle finanzielle Notlagen bildet (Krankheit/ Unfall).

Das sind die Punkte, die mir im Kopf rumgespukt sind. Weiß nicht, ob es Dir weiterhilft, drück dir auf jeden Fall die Daumen.

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
Hallo melaniem,

sie würde sogar sofort beim Kauf eingetragen, wie es sich gehört, mit 50/50.

Ich habe die Sache kurz bei ihr angesprochen, und sie ist nicht abgeneigt.


Zur Klarstellung:


Ich wohne bereits in der Wohnung und zahle eine Kaltmiete von 250€, bei einer Vollfinanzierung über Kredit wäre die monatelich Belastung für 18 Jahre ( dann voll bezahlt) bei ca. 220€. Also würde ich durch den Kauf sogar Geld sparen, wenn die kleineren Kosten nicht wären, aber diese werden vom möglichen Baukindergeld mehr als abgesdeckt. Die Kaufsumme liegt ohne Erwerbskosten noch unter 40.000€.

- wir haben sowieso Gütertrennung
- laut Ehevertrag Unterhaltsverzicht
- kein nennenswertes Vermögen
- die Finanzierung ist mein Problem
( kann da eine LV mit einbringen, Rest über Kredit, 100% Tilgung
in 18 Jahren, sehr geringe Belastungen... )

Nach der Erziehungszeit, bekommt sie statt einer Barabfindung eine monatliche Miete ( 50% der ortsüblichen ) von z.B. 200€.

In der Erziehungszeit bekommt sie natürlich den vollen Erziehungsunterhalt von ca. 800€ und keine Miete. Da sie ja dann zustimmt, können wir möglicherweise sogar das Baukindergeld einrechnen....., auch können schon die Riester-Beiträge von uns mit in die Finanzierung einfliessen.

Was die Wohnung betrifft, natürlich für mich lebenslanges Wohnrecht bei 50% füMietzahlung, alle Kosten trage ich. Gegenseitiges Vorkaufrecht zum Betrag X, im Todesfall erbt die Tocher.

Wie gesagt, ich habe noch ein paar Monate Zeit, um die Sache Rund zu machen...


Gruß
 
M

melaniem

Guest
Hallo Manfred,

Meine Überlegungen sahen vielleicht etwas naiv aus und gebe auch zu, daß ich mich in diesem Bereich noch nicht richtig auskenne.

War eigentlich der Meinung, daß Du diese Punkte selbst schon bedacht hast, bzw abgesichert hast. Daher fällt es auch sehr schwer Dir weitere Ratschläge zu geben.

Drück Dir auf jeden Fall die Daumen, daß alles nach Deinen/Euren Vorstellungen klappt.

Grüßle melaniem
 
M

mafa

Guest
Na ja, diese Lösung fördert sicherlich auch später die Kontakte der Eltern untereinander, dieses sicherlich auch zum Wohl der Tochter. Keiner fühlt sich über den Tisch gezogen und die soziale Absicherung ist für beide Elternteile auch positiv zu sehen. Falls ich nicht kaufe, bliebe ich dort erst mal wohnen
und würde Miete zahlen, hätte aber nach Jahren nichts. Auch wären Umbauten in der Mietwohnung nicht gerade das gelbe vom Ei - bei bei der eigenen Wohnung?

....und wir würden im gemeinsammen Interesse den jetzigen Zustand für ca. 8 Jahre beibehalten - da es bei uns gut klappt - why not ??

Gruß ( und gute Nacht aus Berlin )

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Was meint ihr hierzu? Trennungsvertrag
 
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