brauche Rat -  Übertragung von Eigentumswohnung

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Alex1974

Guest
Hallo!

Habe gleich mehrere Fragen.

Mein Mann und ich wollen uns trennen. Möchten nächtste Woche zu gemeinsamen Anwalt gehen, das wir uns einig sind und die Sache friedlich regeln wollen.
Würdet Ihr mir empfehlen lieber einen eigenen Anwalt zu nehmen? Bin zwar zur Zeit schon in Beratung bei einer Anwältin aber die scheint mir nicht kompentent zu sein und hat mich eher zum Nachteil beraten.
Auf der einen Seite gibt es zwischen mir und meinem Mann keine grossen Streitigkeiten, auf der anderen Seite raten mir viele im Freundeskreis ab vom gemeinsamen Anwalt und meinten ich würde nachher nur übers Ohr gehauen.
Wer hat da vielleicht schon Erfahrung mit gemacht?

Dann geht es um unsere gemeinsame Eigentumswohnung. Die möchte ich ihm überschreiben, da ich sie vom Unterhalt nicht bezahlen kann.
Also wollte ich sie ihm im Trennungsjahr überschreiben.
Jetzt meint mein Mann sein Anwalt hätte gesagt dass die Wohnung erst an ihn übertragbar wäre sobald wir geschieden wären. Deshalb will er jetzt das Trennungsjahr vorziehen, also nächste Woche die Scheidung einreichen damit das alles schnell über die Bühne geht.
Kennt sich da jemand mit aus und kann mir sagen ob das stimmt?
Denn in meiner Familie hat jemand nach langen Ehejahren z. B. erst die Hälfte vom Eigentum übertragen, und die sind nicht geschieden.
Mann müsste eine Wohnung doch auch übertragen können solange man verheiratet ist oder?

Und noch eine Frage.
Wie bin ich den KV-versichert nach der Scheidung? Habe von einer Bekannten gehört die muss sich selber versichern obwohl sie sehr wenig Geld zur Verfügung hat. Ich dachte der Staat übernimmt das wenn man sich das kaum leisten kann.

Wäre toll wenn Ihr mir ganz schnell antwortet, denn ich muss meiner Anwältin diese Woche das Mandat kündigen bevor ich einen anderen Anwalt, den meines Mannes, in Anspruch nehmen kann.

Liebe Grüsse
 

LiLaLaunebär

Neues Mitglied
Hallo,

ich geben Deinen Freunden im ersten Moment Recht. Hat er die Wohnung denn bis jetzt alleine finanziert ? Da gibt es doch noch so Gemeinheiten mit Zugewinn und Nutzenausfall, wenn einer auszieht.....usw. such Dir einfach einen neuen Anwalt für Dich, wenn Du keine Vertrauen zu Deiner Anwältin hast und lass Dich unabhängig nochmal beraten....das muss ja nicht zum Streit führen, aber Du wirst ja an der Reaktion Deines Noch- Mannes merken, was er davon hält. Wenn sie krumme Dinger mit Dir vorhaben, wird er wahrscheinlich versuchen Dir das auzureden ( " ach ist doch Quatsch...bla,bla"), wenn alles ehrlich läuft, wird er Dir locker Recht geben ( " würd ich auch nochmal machen")....ist nur ein Tip....... ;-) ....ich war froh einen eigenen guten und bissigen Anwalt zu haben, sonst wäre ich damals untergegangen.....und am Anfang wollten wir auch garnicht streiten......aber vielleicht seid ihr da ja harmonischer ?????
 
A

Alex1974

Guest
Also, die Wohnung haben wir zusammen gekauft vor 3 Jahren, er hat aber mehr Kapital mit eingebracht. Ich bekomme dann den Anteil ausgezahlt den ich damals dazu beigetan habe.
Mit Zugewinn und so kenn ich mich gar nicht aus. Haben auch keinen Ehevertrag. Den Kredit zahlt er jetzt ab weil ich nicht arbeiten gehe.
Puuuh, ich blick da echt nicht durch.
Werde mir das besser noch mal überlegen mit gemeinsamen Anwalt. Habe einen Bekannten bei dem hat das super und friedlich geklappt.
Im Grunde regeln wir auch alles friedlich. Nur die letzten Wochen sind was schwieriger.

Alex :winken:
 

LiLaLaunebär

Neues Mitglied
Hi Alex,

mach das mal in Ruhe, bei mir gab das damals auch Hick Hack. Ich bin mir auch fast sicher, dass da der Hacken ist. So ohne Ehevertrag, schmeist man am Anfang halt alles zusammen ...so wie ihr: er hatte mehr Kapital als Du. Du bist so redlich und willst auch nur diesen Teil wiederhaben ( ist auch o.k ) Nach der Eheschließung ist das Kapital aber leider in einem Topf und muss aufgeteilt werden ( Zugewinn).....ich bin da auch keine Fachfrau....aber ich denke, dass es schwierig ist -gerade wenn Du keine Ahnung davon hast- da durchzublicken. Meiner Meinung nach kann man sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wenn beide in der Thematik fit sind....aber da Du das nicht bist.....solltest Du Dich vielleicht besser selbstständig mit einem guten Anwalt eindecken, bei dem Du ein gutes Gefühl hast. Stell Dir vor, Dein Mann plus Anwalt ziehen Dich über den Leisten und Du merkst es nicht und fühlst Dich noch gut beraten??? :angel
Ne, das wäre mir zu unsicher. Also mein Anwalt ( ein echter Fuchs) hatte damals sofort abgelehnt, als ich gefragt habe, ob er auch für beide Parteien da ist. Er hat damals gesagt: Ich muss mir schon einen aussuchen für den ich kämpfen soll und da sie als erstes bei mir waren, werde ich es für sie tun...( hat auch geklappt)

Ach und mach von allem Kopien.....von allen wichtigen Unterlagen...

Viel Glück......!!!!! :winken:
 
A

arwen

Guest
Hallo Alex,

ich will Dir hier keine Ratschläge geben. Dafür fehlt mir einfach die Kompetenz.
Ich bin wirklich der Meinung, daß Du eine Beratungsstelle aufsuchst, damit Du
mal ein wenig klarer siehst.
Wir wollten damals auch alles friedlich regeln, aber ich habe einen Anwalt meines Vertrauens hinzugezogen, mich im Einzelgespräch beraten lassen
(auch ganz klar gesagt: Ich beauftrage Sie mit der Vertretung meiner Interessen, wir wollen jedoch eine gütliche Einigung) und in einem
gemeinsamen Gespräch haben wir die Einzelheiten festgelegt.

Was ich Dir mit Sicherheit sagen kann:

1. Nach der Scheidung mußt Du dich selbst KV versichern und möglichst schnell.

2. Eine Eigentumsübertragung kann auch während der Trennung stattfinden,
versursacht jedoch Notarkosten.

3. Kein Ehevertrag - also Zugewinn (in Deinem Fall besser).

Laß Dich beraten. meine dringende Empfehlung

arwen
 
A

akart

Guest
Hallo Alex,

habe selbst seit einem Jahr mit meinem Ex Theater wegen einer ETW . Der Vorsatz, alles friedlich zu regeln ließ sich nur so lange einhalten, bis es um's liebe Geld ging. Ich kann dir nur zu einem eigenen Anwalt raten, der dir dabei hilft, einen Scheidungsfolgenvertrag zu entwerfen! Darin kann alles festgelegt werden, und die Scheidung wird günstiger, wenn die Richter nicht erst alles regeln müssen. Wegen der Kosten mach dir nicht allzu viele Sorgen, man kann meistens auch in Raten die Rechnung zahlen.
Eine Überschreibung ist jederzeit möglich, am teuersten ist dabei deine Löschung aus dem Grundbuch. Achte aber darauf, dass dir nicht die Kosten ans Bein gebunden werden, schließlich wirst du ja wohl für eine neue Bleibe auch Ausgaben haben, oder bleibst du in der Wohnung?. Auch solltest du zusehen, dass du aus dem Kredit rauskommst.Die Banken machen das nur ungern, aber generell geht das!!
Wenn ihr euch einig seid, könnt ihr eure Trennung rückdatieren, so dass sofort die Scheidung eingereicht werden kann. Dennoch wird sich alles ca.6-9 Monate hinziehen und du hast evtl. Nachteile (steuerlich, Krankenversicherung, Anrechnung von Rentenzeiten). Viel Glück & gutes u. friedliches Gelingen!
 
P

PhiloCon

Guest
Hallo,

der Anwalt Ihres Mannes kann und darf Sie nicht vertreten! Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum. Ein Anwalt muß parteiisch sein, in dem Fall hat er das Mandat von Ihrem Mann bekommen und muss dessen Interessen wahren.

Was immer in den Köpfen geistert ist die Scheidung mit einem Anwalt: So funktioniert sie:
man hat sich vorher - wie auch immer - geeinigt, derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein, weil vor Familiengeriochten nur Anwälte Anträge stellen dürfen. Wenn Sie diesem Scheidungsantrag zustimmen, brauchen Sie keinen Anwalt. Wollen Sie Anträge stellen, besteht Anwaltspflicht!

Ich rate Ihnen dringend ab, ohne anwaltliche Beratung solche Dinge wie eine Eigentumsübertragung durchzuführen. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Familienrecht. Hören Sie sich im Bekanntenkreis um, wer mit wem gute Erfahrungen gemacht hat.

Und noch eine Buchempfehlung:
r. Barbara Schiebel: Trennung, Scheidung, Unterhalt für Frauen, Haufe Verlag. Gut und sehr praxisnah geschrieben.
In diesem Buch finden Sie auch eine CD mit den Formular-Vorlagen.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff
 
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