Frage -  Umgangsrecht, alles Rechtstheorie oder was?

Schnettler

Neues Mitglied
Über die besondere Bedeutung des Umgangsrechts lt. BGH 4 StR 594/98 11.2.99:

Zitat:
"Nach allgemeiner Auffassung soll das Umgangsrecht - ungeachtet seiner dogmatischen Deutung - es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BGHZ 51, 219, 222; FamRZ 1984, 778, 779 ) . Das am 1.Juli 1998 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsre-formgesetz hat diesen Beziehungsschutz aus dem § 1634 BGB a. F. in die §§ 1684ff. BGB n. F. verlagert und dabei sogar noch wesentlich erweitert (vgl. Diederichsen NJW 1998,1977,1986).

Es liegt im Interesse des Kindes, daß sich der nicht sorgeberechtigte Elternteil von seiner Entwicklung überzeugen und im Falle des Versagens des Sorgerechtsinhabers auf §§ 1696 oder 1666 BGB gestützte Maßnahmen veranlassen kann.

Vor allem soll einer Entfremdung zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil vorgebeugt (- dieser Gedanke hat in § 1626 Abs. 3 3. 1 BGB n. F. Niederschlag gefunden -) und die Kontinuität der Eltern-Kind Beziehung gewahrt werden, weil der "Reserveelternteil" - wie auch hier geschehen - gemäß §§ 1678 Abs. 2, 1680 Abs. 2 und 3,1696 BGB jederzeit wieder in das Sorgerecht einrücken kann und dann die weitere Erziehung des Kindes zu verantworten hat <vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872, 873 t BGH FamRZ 1984, 778 ) ."
Zitatende

Zur Rechtspraxis fragen Sie bitte die Rechtsanwender und all jene, die am Leid der Kinder profitieren.


A. Schnettler
 

Kerstin Bergen

Neues Mitglied
HiSchnettler !
Ich habe mir, nachdem ich Deinen ersten Thread gelesen habe, mal Deine Homepage angesehen.....
Wir haben sicher alle Verständnis dafür, daß Du nach 10 Jahren erfolglosem Kampf um das Besuchsrecht für Deine Tochter langsam sauer und frustriert bist. Dieses Forum ist aber wohl mehr für Hilfesuchende gedacht, die gute Ratschläge haben wollen, oder sich einfach mal aussprechen wollen. Was Du hier machst ist schlicht und einfach nur das Abladen Deines Frustes auf dem Rücken von unschuldigen, alleinerziehenden Frauen ! Rede mit uns, wie mit normalen Menschen und hör auf, uns die Paragraphen um die Ohren zu hauen. Das hilft Dir nicht und uns nervt es !

:flame2
 

GerryG

...wer weiß schon was Frauen denken...
@Kerstin

Sorry, kann deine Meinung nicht ganz teilen.
Jeder hier hat das Recht sich derart zu äußern. Ich bin im Moment auch gefrustet, stehe aber im Gegensatz zu Schnettler erst am Anfang eines Kampfes.
Gewisses Interesse vorausgesetzt ist das mit Sicherheit von Schnettler wiedergegebene korrekt, wenn auch einseitig.
Egal, alle Meinungen und Ansichten sollten erlaubt sein.
Es gibt wohl genügend "korrekte" alleinerziehende Mütter die ein Interesse haben das die Väter auch die Kinder sehen dürfen oder dies zumindest nicht behindern.
Leider kann ich auch aus Erfahrung sprechen das es nicht immer so ist!!!

Ciao
Gerry
 
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