Frage -  umzug in die Ferne

S

schildi

Guest
Hallo ich brauche mal Rat. kennt sich jemand genau in Sachen Sorgerecht aus?
nach der Scheidung habe ich einen neuen partner gefunden, der 800 km entfernt wohnt. Ich habe zwei Kinder und mit meinem geschiedenen Mann gemeinsames Sorgerecht.
Es wird mir erzählt, das wenn ich mehr als 200 km weit weg ziehe, der Vater seine Zustimmung geben muß.
Ist das ein aktuelles Recht?
Wenn ja, kann die Zustimmung des Vaters durch Gerichtsbeschluß ersetzt werden?
Hintergrund: Ich gehe davon aus, das der Vater keine Zustimmung gibt.
Wer kann mir da helfen?
Nicole :winken:
 

tiramisuse

belustigt
ich bin damals mit meinen 4 kindern 600 km vom vater weggezogen.

mit ihm war nicht zu reden, keine einigung möglich, also bin ich zum anwalt und habe für die kinder das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
vor gericht wurde dann darüber verhandelt mit dem ergebnis:

ich habe zwar nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, durfte aber mit den kindern wegziehen, weil:

-er die kinder niemals zu sich genommen hätte
-die kinder bei mir bleiben wollten
-sich die wohnsituation verbessert hat


er mußte dem umzug zustimmen, sonst wäre ihm damals ein teil des sorgerechts entzogen worden
 

Schnuffi011

Namhaftes Mitglied
Hallo Schildi
erkundige dich einfach bei deinem Rechtsanwalt
oder bei einem Rechtspfleger beim Gericht.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

LG Roswitha
 
V

vernetz

Guest
Hi Schildi,

zunächst wäre es immens wichtig dass du mit dem Vater darüber redest, bevor du vollendete Tatsachen schaffst.
Und wenn du eine solche Entfernung schaffst zwischen den Kindern und dem Vater bist doch sicher bereit, dich angemessen an den entstehenden Mehrkosten für regelmäßige oder gelegentliche Kontakte zwischen Kindern und Vater zu beteiligen. Oder?

Wie alt sind denn die Kinder? Was sagen sie dazu? Können sie schon alleine Zugfahren oder Fliegen?

gruss
vernetzen
 

schnupe

Aktives Mitglied
Bei mir ging es seinerzeit um 450km. Der Vater sagte sofort, sollte ich umziehen, würde er eine einstweilige Verfügung anstreben, bezüglich des ABR. Ich hätte mir vielleicht eine Wohnung gemietet, Umzug vorbereitet, mit dem Ergebnis, eine Verfügung zu erhalten, die besagt, das ich nicht ziehen darf, bis zur Verhandlung über das ABR.
Dumm natürlich.....zumal damals die großen Ferien ein idealer Zeitpunkt war.
Auf anraten der Anwältin, habe ich den Umzug dann weiter heimlich geplant.....bin zum 1.8. ohne wissen des Vaters gezogen(es ging ja nicht anders), und habe mich am nächsten Tag in der neuen Stadt sofort beim JA gemeldet, und die Situation dort geschildert(um Entführungsvorwürfe vorzubeugen). Auch gab ich dem Vater sofort bescheid. Er beantragte dann "normal" das ABR. Es kam zum Verfahren, in dem die Kinder(damals3 und6) 1 Stunde vom Richter angehört wurden, und entschieden, bei mir zu bleiben.
Im Gegenzug habe ich dem Vater die Kinder immer mindestens auf halben Wege entgegengebracht, häufig ganz, und dies mit Familienbesuche meinerseits gekoppelt.
Zudem habe ich sehr drauf geachtet, das die Kinder täglich telefonisch Kontakt mit ihm, Oma etc. hatten, und soweit klappte es dann auch alles prima.
 
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