Unterhalt bei der 50:50 Regelung

M

mafa

Guest
Hallo,

wenn ein Kind nach der Trennung zu gleichen Teilen bei der Mutter und Vater lebt, reduziert sich da neben dem Anspruch auf Kindesunterhalt auch der Anspruch auf Erzeihungunterhalt entsprechend ?

Als Beispiel: Vater hat das Kind vom 1. bis 15. des Monats, ist Berufstätig und verdient 3000€ netto. Die Mutter ist geschieden und hat einen Erziehungsgeldanspruch gegen den Vater, das Kind ist 8 Jahre und sie hat einen Teilzeitjob und verdient dort 600€ netto.

Nach Düsseldorfer Tabelle muß der Vater bei normalen Umgang 410€ Unterhalt (abzüglich 77,00 Anteil. Kindergeld) zahlen und relativ viel Erziehungsunterhalt.

Wie sieht es dann bei einer 50/50 Regelung aus ?


Zur Info aus dem Forum des www.vafk.de

Re: Unterhalt bei 50 : 50 mondface, 28.10.03, 14:48 - drucken - weiterempfehlen - hier eine rechtssprechung vom olg düsseldorf:

Zur Regelung des Barunterhalts, wenn sich das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält:

Oft kommt es vor, dass sich ein Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält, z.B. einige Wochentage bei der Mutter und einige Wochentage beim Vater. Dieser Fall kann insbesondere dann auftreten, wenn nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht beibehalten wird.

Grundsätzlich hat zwar der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs selbst zu tragen. In den Fällen, um die es hier geht, hält sich das Kind aber sehr viel häufiger bei dem anderen Elternteil auf, als es einem normalen Besuchsrecht entsprechen würde. In diesen Fällen erbringt regelmäßig auch der andere Elternteil Naturalunterhalt, d.h. er kocht für das Kind, kauft für das Kind ein usw. Der erste Elternteil spart dadurch.

Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf wird in einem solchen Fall der Unterhalt wie folgt bemessen:

Das Einkommen beider Eltern wird zusammengezählt und anhand des Ergebnisses der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Auf diesen Unterhalt wird ein bestimmter Betrag aufgeschlagen, wenn es infolge der gemeinsamen Betreuung zu Mehrkosten kommt. Das kann z.B. der Fall sein, weil in beiden Elternwohnungen in Kinderzimmer vorgehalten werden muss. Heraus kommt ein bestimmter Betrag x.
Sodann wird berechnet, welchen Anteil an diesem Betrag x jeder Elternteil zahlen muss. Zu diesem Zweck zieht man vom bereinigten Nettoeinkommen jedes Elternteils (also nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und anrechenbarer Schulden) den "großen" Selbstbehalt wie bei Volljährigen von 1.960,- DM ab und setzt die verbleibenden Beträge in Relation zueinander.

Beispiel (nach Düsseldorfer Tabele, Stand 1.7.2001): Unterhaltsberechnung für ein 8-jähriges Kind. Angenommen, der Vater verdient netto 3.500,- DM, die Mutter netto 2.500,- DM. Zusammen sind dies 6.000,- DM, so dass nach der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 711,- DM,- DM zu zahlen ist. Da bei beiden Eltern ein Kinderzimmer vorhanden ist, was zu Mehrkosten von 200,- DM führt, wird dieser Betrag aufgeschlagen. Der Bedarf des Kindes ist also 911,- DM. Dieser Betrag wird auf beide Elternteile gemäß folgender Rechnung aufgeteilt: Zunächst werden für beide Elternteile ihre Einsatzbeträge errechnet, indem man von ihrem Nettoeinkommen den Selbstbehalt abzieht. Dies ergibt für den Vater: 3.500,- DM ./. 1.960,- DM = 1.540,- DM, für die Mutter: 2.500,- DM ./. 1.960,- DM = 540,- DM. Zusammengerechnet ergeben die Einsatzbeträge 2.080,- DM. Die Eltern haften also für den Unterhalt i.H.v. 911,- DM im Verhältnis 1540:540. Mit anderen Worten: der Vater schuldet 1540/2080 x 911,- DM = 675,- DM, die Mutter schuldet 540/2080 x 911,- DM = 236,- DM.

Nunmehr kürzt jeder Elternteil "seinen" Unterhalt anteilig für die Zeit, während der sich das Kind bei ihm aufhält. Hälst sich das Kind die Hälfte der Zeit beim Vater und bei der Mutter auf, so kürzt jeder Elternteil seinen Unterhalt um 50%. In unserem Beispiel muss der Vater also noch 337,50 DM zahlen, die Mutter 118,- DM. Saldiert ergibt dies, dass der Vater noch 219,50 DM an die Mutter zu zahlen hat.

Würde sich das Kind 1/4 der Zeit beim Vater aufhalten, so könnte dieser 1/4 von seinem Unterhalt abziehen, während die Mutter von ihrem Unterhalt 3/4 abziehen könnte.

Diese Verrechnung setzt allerdings voraus, dass jeder Elternteil auch anteilig entsprechend der Zeit, die das Kind bei ihm verbringt, die sonstien Kosten trägt. Trägt z.B. der Elternteil, bei dem sich das Kind die Hälfte der Zeit aufhält, auch die Hälfte aller das Kind betreffenden Kosten (also Ernährung, Kleidung, Spielsachen. Schulbedarf etc.), so kann er "seinen" Tabellenunterhalt um die Hälfte kürzen. Trägt dieser Elternteil dagegen während der Zeit, in der sich das Kind bei ihm aufhält, nur die Kosten der Ernährung, während der andere Elternteil alleine für Kleidung, Schulbedarf etc. aufkommen muss, so kann er seinen Unterhalt nur um einen geringeren Teil kürzen: um 30%, wenn sich das Kind die Hälfte der Zeit bei ihm aufhält, um ca. 20%, wenn sich das Kind 1/3 der Woche bei ihm aufhält.

Im Übrigen setzt die Anrechnung immer voraus, dass sich die Eltern über den Bedarf des Kindes einig sind. Kauft der Vater z.B. eine Jacke für das Kind, obwohl die Mutter der Ansicht ist, das Kind habe gar keine Jacke nötig, so kann der Vater die Kosten der Jacke nicht vom Unterhalt abziehen.

....................


Gruß

Manfred
 
M

mafa

Guest
@biene

kanntest du diese Möglichkeit noch nicht ??


Meine Frage an die Mütter,

würdet ihr einer solchen Regelung des geteilten Umgangs und gemeinsamer Sorge mit eurem Expartner zustimmen ?

Was würde für eine solche Regelung sprechen und was dagegen?

Für die Kinder wäre es möglicherweise die beste Regelung und da wir ja alle das Kindeswohl an erster Stelle sehen, könnten wir handeln !


Wie wäre also es mit einer Regelung, z.B.

eine Woche bei Papa, eine Woche bei Mama, oder Freitag Mittag, Samstags, Sonntag, Montag bis zum Abend bei Papa und Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag bis Mittag bei Mama im monatlichem Wechsel? Oder wie im oben genannte Beispiel 1. - 15. des Monats bei Papa, 16- Monatsende bei Mama?

Wer hat den bereits Erfahrungen mit der Fifty : Fifty - Regelung gesammelt und kann darüber berichten ?


Gruß
 
A

arwen

Guest
Hallo Mafa,

"Du" bist in der Lage einen halben Monat Dein/e Kind/er aufzunehmen (mit
Kinderzimmer, Kleidung, Spielzeug) ?

"Du" kannst Ihnen einen halben Monat Stabilität, gewohntes Umfeld bieten
(mit Schule/Kiga, Freunden, Familie) ?

Mir persönlich ist das fifty-fifty zu sehr halber Kram und unrealistisch.

Mir persönlich würde die Vorstellung eines "zu Hause", in dem man sich fallen
lassen kann, mit Unterstützung von Außen und Verständnis von Innen, mehr gefallen.

arwen
 
M

mafa

Guest
Hallo Arwen,

die Fragen kann ich beide mit ja beantworten, wieso sollte ich dieses nicht können, die Mutter kann es doch auch, oder ??

ich arbeit an der Realisierung der Möglichkeit, diesen Umgang später auf dieser Basis selbst durchzuführen.

Die Mutter und ich trennten und im April letztes Jahr und ich zog 2 km weiter weg in eine Einzimmerwohnung. Nach einigen Gesprächen ( den ersten, seit einigen Jahren) konnten wir uns einigen, ich durfte in die unmittelbare Nachbarschaft ziehen. Im November hatte ich dann eine kleine 2-Zimmerwohnung, baute im Arbeitzimmer ein Hochbett 2.40 x 2.70m - der "Privatbereich" meiner Tochter. Zur Mutter sind es nun 50m, zur Schule sind es 40m und zum Hort sind es 10m. ( Zur Arbeitsstelle sin es 900m, also alles gut durchgeplant ).

Meine Tochter kommt inzwischne gut damit zurecht, sie hat ein Zimmer bei Mama und ein Zimmer bei Papa.

Die Tochter soll dann von Montag Morgen ( also Schulbeginn 8.00 ) - Real ab Montag-Nachmittag bei der Mutter sein, und wird von mir am Mittwoch zwischen 17.00 und 18.00 Uhr vom Hort abgeholt. Sie bleibt bei mir bis Freitag - (Hortschluß um 16.00 ) 18.00 Uhr und geht dann zur Mutter. Jedes Wochenende wird gewechselt, zur Mama oder zu Papa.

Wir sehen die Regelung als Richtline an, die Tochter kann natürlich auch mal eine Stunde zur Mama oder zu Papa, auch mal am Wochenende einige Stunden länger.

Natürlich muss ich dann am Donnerstag und Freitag pünktlichst Feierabend machen, aber für den Notfall steht die Mutter zu Verfügung.

Wie gesagt, es ist nicht einfach und verlangt viel Energie, dieses ist mir jedoch die Tochter wert. Jeder Vater muß sich natürlich bemühen, dieses Ziel umzusetzen, es besteht natürlich auch für den Vater die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten oder die ausgefallenen Zeit an anderen Tagen nachzuholen oder von Zuhause aus nachzuarbeiten. Alles eine Frage des guten Willens und guter Organisation.

Das soziale Umfeld bleibt somit im jeden Fall erhalten ( sicherlich auch gut für die Richter, falls sie mal entscheiden müssen).

Welche Hindernisse siehst du noch ?

Gruß
 
A

arwen

Guest
Hallo Mafa,

Du mußt zugeben: Die Gegebenheiten, wie von Dir beschrieben, sind nicht die Regel.

Ihr seid offenbar beide berufstätig und die Flexibilität die eine solche
Regelung erfordert sagt mir, daß Eure Jobs noch krisensicher sind. Ihr habt 1 Kind
und Drittunterstützung durch den Hort.

m>die Fragen kann ich beide mit ja beantworten, wieso sollte ich dieses nicht können,
m>die Mutter kann es doch auch, oder ??

In diesem Falle hast Du völlig recht. Ich bin jedoch auch davon ausgegangen, daß
Eure Tochter nicht bis 17.00 h im Hort ist, sondern das Mittagessen, Hausaufgaben
etc. zu Hause stattfinden. Ich habe darauf immer großen Wert gelegt und meine
Berufzeiten den Zeiten der Kinder angepaßt. Aber manchmal geht es nicht anders
und um es gleich vorwegzunehmen: Ich verurteile dies auch nicht.

Aber gehen wir mal ganz einfach davon aus Dein Mädchen wären Donnerstags um 11:40 h
und Freitags um 10.30 h zu Hause. Dann hättest Du doch schon ein Problem.

Ob ein Vater das kann was eine Mutter kann ?
Das ist mir ehrlich gesagt zu emanzipiert. Ob ich etwas kann oder nicht kann liegt
nicht daran, daß ich Mutter bin, sondern daran das ich 1. Frau bin und mich darin
von einem Mann unterscheide und 2. Mensch bin und mich von anderen Menschen
unterscheide.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß ein Mann der bessere Ansprechpartner für
meinen Sohn sein wird, wenn´s dann in ein paar Jahren losgeht mit der ersten Rasur.
Schön für ihn wäre es auch, wenn es dann sein leiblicher Vater wäre.

Wir haben folgende Regelung. Die Kinder gehen alle 14 Tage zum Vater. Samstag
10.00 h bis Sonntag 19.00 h. Den Freitag Abend wollte der Vater nicht haben.
Die Ferienzeiten gehören zur Hälfte ihm, bis jetzt hat er dies noch nicht in
Anspruch genommen. Mit seinem Sohn verbringt er Fußballtraining,-spiele,-turniere.
Mit den anderen unternimmt er gar nichts. Die Älteste darf auf Ihren Wunsch
jederzeit alleine zu ihm fahren (hat sie bisher 2 mal gemacht um mit ihm für
die Schule zu üben, will aber nicht mehr), die anderen werden geholt oder gebracht
(ist noch gar nicht vorgekommen). Geburtstage und Feiertage werden hier gefeiert
dazu ist er ohne Einladung immer herzlich willkommen (er nimmt sich jedoch nie
mehr als 2 Stunden Zeit). Geschenke werden gemeinsam besprochen, gekauft und
geschenkt (Ausnahmen seinerseits bestätigen die Regel). Damit die Kinder ihn
jederzeit erreichen können, hat er von uns ein Handy bekommen. Außerdem hat er
jederzeit die Möglichkeit, die Kinder außer der Reihe zu holen. Ich pflege
weiterhin den Kontakt zu seiner Familie bringe die Kinder zur Schwiegermutter,
besuche Neffen und Nichten, ja ich nehme sogar 6 Stunden Autofahrt auf mich
um an der Taufe des Sohnes seines Bruders teilzunehmen (er war nicht dort).
Er erhält Termine über Schulveranstaltungen, Elternstammtische, -abende blabla.,
nimmt daran nicht teil. Elternabende zwischen Mutter und Vater werden kurzfristig
abgesagt, da er eingeladen ist und, und, und.
Ich mache mit Sicherheit sehr viel, aber was ich nie machen werde ist, für die
Kinder ihr Recht auf den Vater einklagen und sie vor Gericht zerren.
Er will nicht und damit müssen sie leider groß werden.
Wir sind seit Juli letzten Jahres getrennt und ich gehöre in die schublade
"Wegen Anderer verlassen". Ich wäre trotz aller Verbitterung nie auf den Gedanken
gekommen, den Kindern den Vater vorzuenthalten.
Wir haben die Zeit hinter uns, in der ich noch nicht mal den Müll rausbringen
konnte, ohne das mir meine Jüngste weinend hintergelaufen ist:"Mama geh nicht weg.",
mein Mittlerer weinend im Bett liegt:"Ich möchte das der Papa wieder hier wohnt.",
meine Älteste in der Schule abfiel.
Wir stecken in der Zeit, in der meine Jüngste sehnsüchtig aus dem Küchenfenster
den spielenden Vätern zuschaut und traurig meint:"Das war doch damals schön, als
der Papa mit uns Schlitten gefahren ist." Mein Mittlerer sich den A... aufreißt
um seinem Vater zu gefallen. Meine Älteste nur noch Samstags zu ihrem Vater will
um dann dort kräftig rumzuzicken.
Und ich weiß nicht, was noch alles kommt.
Fakt ist: Wir, Vater und Mutter, haben eine Entscheidung getroffen. Die Kinder
werden von uns gezwungen sie mitzutragen. Und sie leiden lange, wenn nicht immer.
Also gilt für uns, jetzt mal das Beste für sie zu tun. Ich kann das für mich so
Handeln, aber nicht vom anderen erzwingen.

m>Meine Tochter kommt inzwischne gut damit zurecht

Und ich hoffe für Deine Tochter, daß es so bleibt.

m>sie hat ein Zimmer bei Mama und ein Zimmer bei Papa

Bei mir ist es anders. Sie waren immer hier zu Hause und das soll auch so bleiben.
Ihren Vater besuchen sie in seinem neuen zu Hause. Was will ich damit erreichen:
Sie sollen eine zentrale Stelle haben, an der sie sich fallen lassen können,
ganz sie selbst sein und sie sollen sich freuen Ihren Vater zu sehen, zu besuchen
mit ihm Zeit verbringen zu können. Früher war es halt häufiger, weil wir ein
gemeinsames zu Hause hatten und er jeden Abend nach Hause kam, heute ist es seltener.
Ich würde keines der Kinder davon abhalten, wenn dann mal der Wunsch entsteht
zum Vater zu ziehen. Aber ich würde sie darauf hinweisen, daß dies ein endgültiger
Entschluß ist. Natürlich würde ich sie jederzeit wieder aufnehmen aber ich
möchte auf keinen Fall eine "Ach es gefällt mir bei Mama nicht mehr
also gehe ich wieder zum Papa bis es mir da nicht mehr gefällt"-Situation.
Das ist mir zu zerissen. So kann man nicht anständig aufwachsen.

In Deiner Situation würde Deine Tochter gleich 2 Zuhause haben, also
Zerissenheit von Anfang an. Ich habe meine Zweifel, daß dies so gut ist.

Nicht umsonst gibt es dieses tolle Sprichwort "Kinder brauchen Wurzeln zum
Wachsen und Flügel zum Fliegen."

Wo wären die Wurzeln Deiner Tochter ?

m>(sicherlich auch gut für die Richter, falls sie mal entscheiden müssen).

Das verstehe ich jetzt nicht. Ich dachte ihr seid Euch einig ?

Wir sind ein sogenanntes "Offenes Haus", da wir vor 5 Jahren ein Vollzeit-
pflegekind aufgenommen haben. Auch hier wird nicht anders verfahren:
Ein zu Hause mit Eltern und regelmäßige Kontakte/Besuche zu den anderen Eltern.
Bei einer Familienrückführung wird in langsamen Schritten das zu Hause
ausgetauscht.
Das soll nicht heißen das eine Veränderung nicht positiv sein könnte, aber
ich wäre sehr vorsichtig wenns dabei um Kinder geht.

Nun <räusper> ist etwas lang geworden, aber vielleicht auch für Dich interessant.

Greez

arwen
 

Lara04

Aktives Mitglied
Hallo Mafa...

ich kann dich gut verstehen, dass du die 50:50 Regelung möchtest.....ich strebe sie eigentlich auch an....
Aber meine Kinder sind schon jugendlich das heißt 17 und 13 Jahre alt.....
ich weiss nicht ob ich die gleiche Meinung hätte wenn sie jünger wären....

@arwen
deinen standpunkt verstehe ich auch.....da ist was dran mit dem festen zuhause.....aber wie gesagt ich denke es hängt alles vom Lebensalter des Kindes ab.....

LG

Lara
 
M

mafa

Guest
Original von arwenHallo Mafa,

Ihr seid offenbar beide berufstätig und die Flexibilität die eine solche Regelung erfordert sagt mir, daß Eure Jobs noch krisensicher sind. Ihr habt 1 Kind und Drittunterstützung durch den Hort.

arwen

Hallo Arwen,

die Mutter ist übrigens ( noch ) nicht berufstätig und sie hat das Kind ( natürlich nach Rücksprache mit mir wegen der Kosten ) dort angemeldet - was der Tochter bedeutend besser bekommt als ein Einzelkind bei der Mutter zu sein.

Der Punkt der Zerissenheit kommt bei uns auch nicht auf, da wir noch regelmäßig Kontakt pflegen, z.B. muß ich gleich mal rüber wegen eines Computerproblems. Auch sind die Lojalitätsprobleme schnell überwunden worden, in der Kur haben w i r der Tochter ( nach kurzer Unteredung mit der Mutter) klar gemacht, wenn du beim Papa bist, ist der Papa für dich verantwortlich und wenn du bei Mama bist, ist es eben Mama.

Auch war es dringend erforderlich, dem Kind klarzumachen, Papa und Mama trennen sich nicht deinetwegen ( weil wir uns zum Schluss immer nur noch wegen der Tochter gestritten haben ) - sie versuchte natürlich, uns wieder zusammenzubringen und hat ein kleines Lied gedichtet: Der Papa bleibt hier, das ist sein Revier, hier soll er bleiben, bei mir.

Natürlich ist die räumliche Verbundenheit (alles im Umkreis von 100m) wohl in anderen Fällen kaum zu realisieren aber ich kenne viele Trennungsväter, die dieses Konzept der 50:50 Regelung durchführen. Allerdings klappt es am besten, wenn die Eltern finanziel gleich gestellt sind ( gleich bedeutet gleich gut oder gleich schlecht ) oder der andere Partner über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Wirklich negative Erfahrungen für die Kinder mit fifty:fifty sind mir nicht bekannt, wenn sich die Eltern einig sind. Die Kinder haben den Anspruch auf beide Elternteile und müssen sich nur auf eins verlassen - die Eltern sind immer für mich da, ob sie nun in einer Wohnung leben oder getrennt.

Sicherlich ist ei eine andere Situation, wenn sich die Eltern wegen einer anderen Partnerschaft trennen und es ist sicherlich ( kann ich mir jedenfalls vorstellen) die neue Partnerschaft und die 50:50 Regelung gleichzeitig zu starten. Auch ist es anders, mir einem auf Mutter und Vater fixiertes Kind ohne Geschwister die Trennung zu durchleben. Von Vorteil ist es jedoch, wenn die Trennung ohne Streit verläuft und sich die Eltern auf einen Modus des Umgangs untereinander und mit Kind schnell einigen.

Ich bin ich mit vielen Dingen der Erziehung nicht mit der Mutter der gleichen Meinung, aber die getroffenen Richtlinien werden zum größten Teil gemeinsam eingehalten. Also nichts mit Papa erlaubt und Mama verbietet....

Aber zu deiner Situation :respekt , ich selbst bin ein Scheidungskind mit 3 Geschwistern und auch aus diesem Grund vorbelastet, was die Verantwortung einer guten Vaterschaft betrifft. Wenn euere Kinder mit der Situation jetzt leben können und der Vater nicht auf mehr Umgang besteht, dürften da kaum Probleme auftauchen.



Gruß
 

mafa

Aktives Mitglied
:geb6

pusher2 hast du auch eine eigene Meinung oder nur Fragen bezüglich alter Fälle ?

Manfred :hilfe:
 
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