Hallo,
unser Sohn ist letzes Jahr im April, (damals noch 17) von zuhause ausgezogen, um in einer anderen Stadt ein Praktikum mit anschließendem Ausbildungsplatz zu beginnen.
Wir sind bis zum Lehrstellenbeginn im August für alle seine Kosten aufgekommen (Miete, Verpflegung, Telefon, Strom, Versicherungen etc.) Als er sein Ausbildungsgehalt bekommen hat, haben wir unseren Beitrag aug 550€ runtergschraubt.
Er ist dann(mittlerweile 18) mit seiner Freundin zusammengezogen, die leider nur einen 400 € Job hat,und ausbildungssuchend gemeldet ist.
Im Dezember hat er dann seine Lehrstelle abgebrochen und wollte sich "selbständig" machen. Daraufhin haben wir unseren Unterhalt, bis auf die Versicherungsbeiträge, eingestellt. Bis heute hat er sein Erspartes benutzt,doch das geht zur Neige.Nun bewirbt er sich erneut um einen Ausbildungsplatz, denn seine "Selbstständigkeit" hat nicht so funktioniert, wie er sich das vorgestellt hat.Mittlerweile hat er einen 400€ Job.
Davon kann er aber seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten.
Er erfindet immer wieder neue Geschichten, um uns um Geld zu bitten (Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche, Medikamente). Leider hat er dafür keine Belege und wir fühlen uns hintergangen und unser Vertrauen ist dahin.Mit der Wahrheit rückt er nicht raus und legt die Karten auch nicht offen auf den Tisch.
Nach hause zurück will er auf keinen Fall.Hat er einen neuen Ausbildungplatz würden wir ihn sofort wieder unterstützen,doch er hat noch keine Stelle gefunden.
Nun meine Fragen: Sind wir als Eltern verpflichtet für seinen Unterhalt zu sorgen?
Gibt es eine Altersgrenze? Könnte er Hartz IV beantragen oder würde das Amt erstmal auf die Eltern zu gehen?
Ich bin um jeden Ratschlag dankbar.
Gruß
Caroline2
unser Sohn ist letzes Jahr im April, (damals noch 17) von zuhause ausgezogen, um in einer anderen Stadt ein Praktikum mit anschließendem Ausbildungsplatz zu beginnen.
Wir sind bis zum Lehrstellenbeginn im August für alle seine Kosten aufgekommen (Miete, Verpflegung, Telefon, Strom, Versicherungen etc.) Als er sein Ausbildungsgehalt bekommen hat, haben wir unseren Beitrag aug 550€ runtergschraubt.
Er ist dann(mittlerweile 18) mit seiner Freundin zusammengezogen, die leider nur einen 400 € Job hat,und ausbildungssuchend gemeldet ist.
Im Dezember hat er dann seine Lehrstelle abgebrochen und wollte sich "selbständig" machen. Daraufhin haben wir unseren Unterhalt, bis auf die Versicherungsbeiträge, eingestellt. Bis heute hat er sein Erspartes benutzt,doch das geht zur Neige.Nun bewirbt er sich erneut um einen Ausbildungsplatz, denn seine "Selbstständigkeit" hat nicht so funktioniert, wie er sich das vorgestellt hat.Mittlerweile hat er einen 400€ Job.
Davon kann er aber seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten.
Er erfindet immer wieder neue Geschichten, um uns um Geld zu bitten (Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche, Medikamente). Leider hat er dafür keine Belege und wir fühlen uns hintergangen und unser Vertrauen ist dahin.Mit der Wahrheit rückt er nicht raus und legt die Karten auch nicht offen auf den Tisch.
Nach hause zurück will er auf keinen Fall.Hat er einen neuen Ausbildungplatz würden wir ihn sofort wieder unterstützen,doch er hat noch keine Stelle gefunden.
Nun meine Fragen: Sind wir als Eltern verpflichtet für seinen Unterhalt zu sorgen?
Gibt es eine Altersgrenze? Könnte er Hartz IV beantragen oder würde das Amt erstmal auf die Eltern zu gehen?
Ich bin um jeden Ratschlag dankbar.
Gruß
Caroline2